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Wann ist eine Haftpflichtversicherung
steuerlich absetzbar?

Statistisch gesehen ist über die Hälfte aller Deutschen im Besitz einer allgemeinen Haftpflichtversicherung. Wir beantworten die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar ist und worauf dabei geachtet werden sollte.

In vielen Fällen ist die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar. Eine Haftpflichtversicherung sichert Personen gegen viele Schadenersatzansprüche ab. Für unterschiedliche Lebensbereiche gibt es verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, welche diverse Risiken absichern. Wer eine oder mehrere solcher Versicherungen abgeschlossen hat, fragt sich womöglich beim jährlichen Ausfüllen der Steuererklärung, ob eine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar ist. Da dies in sehr vielen Fällen möglich ist, lohnt es sich für die meisten Steuerzahler, sich einmal ausführlich mit dem Thema Haftpflichtversicherung und Steuer auseinanderzusetzen und hier ein besonderes Augenmerk auf die privaten Haftpflichtversicherungen zu legen, denn dort winkt ein Steuersparpotenzial. Darüber hinaus können nicht nur Arbeitnehmer Haftpflichtversicherungen steuerlich geltend machen, sondern auch Selbstständige, die ihre Versicherungsprämien oft in voller Höhe absetzen können.

Das sind die bekanntesten Arten der Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden und Unternehmen abgeschlossen werden. Dabei existieren unterschiedliche Arten von Haftpflichtversicherungen, die wiederum nur von Privatpersonen, Unternehmen oder aber auch von beiden abgeschlossen werden können. Die bekanntesten Versicherungsarten sind die folgenden:

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung (z. B. für Hunde oder Pferde)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Vermieterhaftpflichtversicherung

Welche Haftpflichtversicherungen sind für Privatpersonen steuerlich absetzbar?

Die meisten Privatpersonen haben mindestens eine Art der Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Die bekannteste Art ist die private Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, durch die Privatpersonen ihre Familien und ggf. Hausangestellte vor Forderungen Dritter im Rahmen einer vorher vereinbarten Deckungssumme schützen. Durch die Privathaftpflicht werden alle typischen Alltagsrisiken abgedeckt; darüber hinaus können unter anderem Mietsachschäden, Schlüsselschäden sowie Schäden durch minderjährige Kinder mitversichert werden.


Auch durch die Tierhaltung verursachte Schäden an der Mietwohnung beispielsweise deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Hier kommt es allerdings auf das Tier an: Während Schäden durch kleinere Haustiere durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind, benötigen Hunde- und Pferdehalter eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine weitere, häufige Versicherungsart ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung für jeden, der ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug besitzt und auch diese Aufwendungen können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Unser -Tipp für Sie:
Nicht zu verwechseln ist die Kfz-Haftpflicht mit der Kfz-Kaskoversicherung. Letztere ist nämlich nicht von der Steuer absetzbar.

In der Einkommensteuererklärung ist es möglich, Vorsorgeaufwendungen steuermindernd anerkennen zu lassen. Wer also eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann die jährlichen Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung anrechnen. Doch auch andere Formen der Haftpflichtversicherung können hier berücksichtigt werden. Hundehalter können beispielsweise ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung absetzen, aber auch Jagdhaftpflicht- oder Wassersportschäden-Haftpflichtversicherungen können an dieser Stelle steuerlich anerkannt werden.

Die Absetzbarkeit von Haftpflichtversicherungen.

Wer seine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen will, muss allerdings eine entscheidende Hürde nehmen, denn Vorsorgeaufwendungen können für Arbeitnehmer und Rentner zum Beispiel nur bis zu einer Höhe von 1.900 € pro Steuerjahr anerkannt werden. Bei Selbstständigen sowie Ehepaaren gilt hierbei eine Höchstgrenze von 2.800 €. Sind diese Beträge beispielsweise bereits durch die Krankenversicherung oder Altersvorsorgebeiträge ausgeschöpft, ist die Versicherung nicht mehr absetzbar. Allerdings kann es sich in diesem Fall lohnen, einen Steuerberater zurate zu ziehen, denn dieser kann genau prüfen, ob es eventuell andere Möglichkeiten gibt, Vorsorgeaufwendungen steuerlich anrechnen zu lassen.

So lässt sich die Haftpflichtversicherung bei Selbstständigen steuerlich absetzen

Eine Haftpflichtversicherung ist in der Regel steuerlich absetzbar. Selbstständigen stehen eine Reihe weiterer freiwilliger sowie Pflichtversicherungen zur Verfügung. Die Berufshaftpflichtversicherung ist zum Beispiel für viele Berufe sinnvoll, für manche Berufsgruppen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. So dürfen unter anderem Architekten, Anwälte, Steuerberater und Ärzte ihre Tätigkeit nicht ohne eine solche Versicherung ausüben. Umso erfreulicher ist es, dass diese Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar ist, und zwar als Werbungskosten und in vollem Umfang.

Einen anderen wichtigen Risikoschutz bietet für Unternehmen die Betriebshaftpflichtversicherung, die im Grunde für jeden Unternehmer sinnvoll ist. Will man diese Versicherung steuerlich geltend machen, gibt es keinerlei Probleme: Diese Versicherung wirkt sich immer steuersenkend aus, ob es sich um die Umsatz-, Gewerbe- oder Einkommensteuer handelt. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe angesetzt wird und dadurch den zu versteuernden Gewinn reduziert.

Ist also jede Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Es ist generell so, dass Versicherungsprämien, die direkt mit dem Beruf beziehungsweise mit der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen, in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind. Handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung um eine Vorsorgeaufwendung zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken, kann diese als Sonderausgabe in begrenztem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

Selbstverständlich müssen für die jeweiligen Aufwendungen entsprechende Nachweise erbracht werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Dafür müssen in der Regel Beitragsnachweise der Steuererklärung beigelegt werden, alternativ können aber auch die Versicherungsverträge mit den entsprechenden Kontoauszügen, die die Zahlung der Beiträge belegen, in Kopie eingereicht werden. Insbesondere für Selbstständige ist es oft ratsam, sich Hilfe von einem Steuerberater zu holen, um Steuersparmöglichkeiten optimal zu nutzen.

Aber auch Privatpersonen können von einem Steuerexperten profitieren, wenn die eigene Steuererklärung Kopfzerbrechen bereitet. Schon ein einmaliges Beratungsgespräch kann sich lohnen, wenn man sich währenddessen darüber informiert, welche Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar ist und wo man die gezahlten Beiträge in der Steuererklärung einträgt.

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