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So lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
von der Steuer absetzen

Zahlreiche Arbeitnehmer und Selbstständige haben mindestens eine Versicherung abgeschlossen, einige davon sorgen auch für eine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Um zumindest einen Teil der Beiträge zurückzuholen, fragen sich viele, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzbar ist. Wir wissen die Antwort.

Wann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung von Arbeitnehmern oder Selbstständigen gegen einen dauerhaften Verdienstausfall durch Berufsunfähigkeit. Neben der Unfallversicherung ist sie eine der Säulen der Invaliditätsabsicherung und kann entweder für sich allein oder in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Schließt man eine solche Versicherung ab, fragt man sich bei der Erstellung der Steuererklärung selbstverständlich, ob auch die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzbar ist.

Wichtiges zur Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuer

Grundsätzlich zählt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen, da sie den Versicherten vor wirtschaftlichen Schäden schützt. Deshalb kann eine solche Versicherung bzw. können die eingezahlten Beiträge genau wie etwa eine Zahnzusatzversicherung oder die private Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung in den Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings ist dies nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze möglich, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Wichtig:
Zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer muss auch Folgendes beachtet werden: Die im Falle einer Berufsunfähigkeit ausgezahlten Rentenbeiträge sind grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, es handelt sich um Beträge unterhalb des Grundfreibetrags.

Die ausgezahlten Beträge müssen in Abhängigkeit des Ertragsanteils in Prozent, der sich wiederum nach der Laufzeit richtet, versteuert werden. Da dieses Thema sehr kompliziert ist und die Höhe der Steuer von verschiedenen Faktoren abhängig ist, kann es sich bei Unsicherheiten lohnen, einen Steuerfachmann zurate zu ziehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung: Worauf achten?

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen zählt, kann sie entsprechend auch unter Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch gibt es hier eine wesentliche Einschränkung, denn Arbeitnehmer können hier lediglich 1.900 € und Selbstständige sowie Freiberufler 2.800 € geltend machen. Das Problem dabei ist folgendes: In vielen Fällen sind mit dem Ansetzen der Krankenversicherung diese Grenzen bereits ausgeschöpft, sodass viele ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr steuerlich absetzen können.

Steuerlich relevant wird diese Art der Versicherung aber nicht nur im Hinblick auf die Frage, ob die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind, sondern auch im Zusammenhang mit den ausgezahlten Leistungen. Tritt der Leistungsfall ein und der Versicherungsnehmer erhält Zahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen die ausgezahlten Beiträge in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte angegeben und entsprechend versteuert werden.

Staatlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen

Seit Januar 2014 gibt es die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung abzuschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine lebenslange Rentenzahlung, die jedoch sehr hohe Prämien zur Folge hat. Wer jedoch bereits eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann zumindest die jährlichen Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend machen.

So lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen. Ist die Versicherung Teil einer Altersvorsorge, etwa bei der Rürup-Rente, dann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar, und zwar im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Die Höchstbeträge von 1.900 bzw. 2.800 € gelten in diesem Fall nicht mehr und so können alleinstehende Arbeitnehmer pro Jahr bis zu 20.000 € geltend machen. Dabei ist es für die steuerliche Anerkennung der Versicherung jedoch wichtig, dass der Anteil der Altersvorsorge mindestens 50 % der Versicherungsleistung beträgt.

Für wen eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer sich noch nicht gegen eine Unfähigkeit, seinen Beruf auszuüben, abgesichert hat, aber darüber nachdenkt, eine solche Versicherung abzuschließen, sollte sich gründlichst über die einzelnen Möglichkeiten und Anbieter informieren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwar für jeden sinnvoll sein, der von seinem Arbeitseinkommen lebt. Doch ist nicht jede Versicherung für jedermann gleich gut geeignet oder überhaupt möglich.

Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeit jeden treffen, ganz gleich, ob man einer Tätigkeit als Dachdecker, Investmentbanker oder Bürokaufmann nachgeht. Bereits für jüngere Leute kann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen, da sie noch viele Berufsjahre vor sich haben. Doch auch Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht – dazu zählen beispielsweise Dachdecker oder LKW-Fahrer –, sollten über eine solche Vorsorge nachdenken.

Das gezahlte Geld für die Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich teilweise zurückholen. Beamte und Lehrer werden nicht berufs-, sondern dienstunfähig, weshalb sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen können. In dieser Versicherungspolice finden unterschiedliche Klauseln Anwendung – sogenannte Dienstunfähigkeitsklauseln. Dabei unterscheidet man in echte und unechte Klauseln. Diese werden in Abhängigkeit davon gebraucht, um welche Art Beamtentätigkeit es sich handelt: Echte Klauseln sichern alle Beamten ab, unechte hingegen lediglich Beamte auf Lebenszeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ob sie nun steuerlich absetzbar ist oder nicht, kann also nicht verkehrt sein. Wie bei allen Versicherungen gilt es auch hier, den Versicherungsvertrag genauestens unter die Lupe zu nehmen und vor allem das Kleingedruckte ganz genau zu lesen. Wer Hilfe bei der Entschlüsselung der Formulierungen benötigt, sollte sich unbedingt an jemanden wenden, der sich mit solchen Verträgen gut auskennt.

Es kann auch sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann. Auch Informationen darüber, ob die ggf. ausgezahlten Prämien versteuert werden müssen und wieviel am Ende von der Versicherungssumme tatsächlich übrig bleibt, kann der Experte geben.

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