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Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft erlaubt?

Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Schwangerschaft stellt Arbeitnehmerinnen unter einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, dass die Themen Kündigung und Schwangerschaft für den Arbeitgeber besonders heikel sind und die Regelungen des Arbeitsrechts genau eingehalten werden müssen. Auch für Arbeitnehmerinnen, die sich vor einer Kündigung wegen ihrer Schwangerschaft fürchten, sollten sich mit ihrer Rechtslage vertraut machen und bei Konflikten einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Lassen Sie sich jetzt von einem Anwalt für Arbeitsrecht zum Thema Kündigung und Schwangerschaft beraten.

Warum die Kündigung bei einer Schwangerschaft nicht erlaubt ist

Damit eine werdende Mutter vor finanziellen Belastungen und psychischem Druck bewahrt wird, sind nach dem Mutterschutzgesetz Kündigungen während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Geburt ausgeschlossen. Nimmt eine Mutter im Anschluss an das 8- bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12-wöchige Beschäftigungsverbot nach der Geburt ihr Recht auf Elternzeit wahr, verlängert sich der Kündigungsschutz.

Dieses Kündigungsverbot in der Schwangerschaft gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Größe des Betriebes. Außerdem darf auch schwangeren Arbeitnehmerinnen in der Probezeit oder mit befristeten Arbeitsverträgen nicht gekündigt werden. Zu beachten ist hier jedoch, dass ein befristeter Arbeitsvertrag regulär ausläuft und durch eine Schwangerschaft kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung besteht.

Sobald der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert wurde, tritt automatisch das Mutterschutzgesetz in Kraft. Das bedeutet dann nicht nur, dass die Regelungen zum Schutz der Mutter gelten, wie etwa das Verbot von Nachtarbeit, sondern ebenfalls das Kündigungsverbot greift. Doch auch, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft wusste, hat das Einfluss auf die Wirksamkeit einer Kündigung in der Schwangerschaft. Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin, so hat diese zwei Wochen Zeit, den Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, und die Kündigung wird im Nachhinein ungültig.

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Was passiert, wenn eine Arbeitnehmerin selbst erst nach diesen 2 Wochen von ihrer Schwangerschaft erfährt? In diesem Fall hat sie auch dann das Recht und die Pflicht, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Die Kündigung wird dann unwirksam, wenn eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden kann, dass die Schwangerschaft schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestand.

Wie sich Schwangere gegen eine Kündigung während der Schwangerschaft wehren können

Wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin informiert wurde, muss er diese umgehend der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Ein Arbeitgeber, der einer Arbeitnehmerin gegenüber eine Kündigung in der Schwangerschaft aussprechen möchte, muss dies dann zuvor durch die jeweilige Behörde genehmigen lassen.

Dazu sind sachliche Gründe vorzubringen, die nicht mit der Schwangerschaft im Zusammenhang stehen und so schwerwiegend sind, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist. Mögliche Gründe für eine Kündigung während der Schwangerschaft können z. B. die Stilllegung eines Betriebes ohne eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit oder schwere Vertragsverletzungen der Arbeitnehmerin sein. Eine solche Genehmigung für die Kündigung in der Schwangerschaft wird in der Praxis allerdings nur selten erteilt.

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Kündigt ein Arbeitgeber seiner schwangeren Angestellten ohne eine solche Genehmigung während der Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Entbindung, kann die betroffene Arbeitnehmerin innerhalb der üblichen 3-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

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