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Kündigung nach Mutterschutz: So schützen Sie sich

Eine Kündigung nach dem Mutterschutz ist nicht rechtmäßig – die Elternzeit muss ebenfalls eingehalten werden. Wer eine Familie gründet, wird von deutschem Recht geschützt und muss sich zumindest während der Schwangerschaft keine Gedanken um eine Kündigung machen. Die Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Arbeitnehmerin schwanger ist und der Arbeitgeber davon weiß. Laut dem Mutterschutzgesetz kann eine Kündigung sogar dann unwirksam gemacht werden, wenn die werdende Mutter ihren Arbeitgeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung über die Schwangerschaft informiert. Auch während des Mutterschutzes ist eine Kündigung kaum möglich – was ist jedoch, wenn die Arbeitnehmerin nach ihrem Mutterschutz wieder arbeiten möchte und gleich darauf die Kündigung im Postkasten landet? Wer eine Kündigung nach dem Mutterschutz erhält, sollte sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, damit die angehende Familie nicht in finanzielle Nöte gerät. Mit einem Fachmann an der Seite gestalten sich Rechtsstreitigkeiten zudem deutlich stressfreier für frischgebackene Mütter.

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Warum eine Kündigung nach dem Mutterschutz oft nicht rechtens ist

Generell gilt, dass einer Angestellten während ihres Mutterschutzes nur in absoluten Ausnahmefällen gekündigt werden kann. Eine Kündigung im Mutterschutz ist dann rechtens, wenn sogenannte Härtefälle vorliegen, wie z. B. die Schließung eines Betriebs. Auch wenn die Angestellte während des Mutterschutzes eine Straftat begeht, greift der Kündigungsschutz im Mutterschutz nicht mehr in vollem Umfang (§ 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG). Selbst in diesen Fällen muss jedoch die Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde eingeholt werden – in Deutschland ist es außerordentlich schwer, einer vom Mutterschutz betroffenen Angestellten zu kündigen.

Ganz anders sieht es jedoch in der Zeit nach dem Mutterschutz aus. Die junge Familie tritt gerade in die Elternzeit ein, und schon landet die Kündigung im Briefkasten. In den betreffenden Fällen wird die Kündigung nach dem Mutterschutz oft mit einer Dreimonatsfrist ausgesprochen (§ 18 I Abs. 2 BEEG) – das ist allerdings nicht rechtens, denn die Frist bezieht sich auf das Recht des Arbeitnehmers zur Kündigung. In der Elternzeit selbst greift der Kündigungsschutz tatsächlich ebenfalls in vollem Umfang (§ 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG). Eine Kündigung nach dem Mutterschutz ist also in diesem Fall rechtswidrig und kann mit der Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht leicht angefochten werden.

Wichtig: Befindet sich eine Angestellte in Elternzeit und wird währenddessen wieder schwanger, greift der Kündigungsschutz in diesem Fall tatsächlich doppelt: Auch wenn die Kündigung nach dem Mutterschutz und während der Elternzeit durchgesetzt wurde, bedingt die erneute Schwangerschaft einen zweiten Prozess, während dessen eine weitere Einwilligung der zuständigen Behörden eingeholt werden muss.

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Kündigung nach Mutterschutz: Ende der Elternzeit und Sonderfälle

Wer die Elternzeit ebenfalls hinter sich hat und danach eine Kündigung erhält, hat es bereits deutlich schwerer. In diesem Fall ist die Kündigung rechtens, kann aber mit der Hilfe eines kompetenten Anwalts und unter Einreichung einer Kündigungsschutzklage angefochten werden. Das allerdings nur, wenn das Unternehmen 10 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt, denn Angestellten von Kleinunternehmen kann nach Ablauf der Elternzeit ohne Probleme gekündigt werden – eine Rechtslücke, die oft und gerne ausgenutzt wird.

Arbeitgeber in einem großen Unternehmen, die sich nicht mit einer Kündigung nach dem Mutterschutz auseinandersetzen, aber die Stelle trotzdem neu besetzten wollen, greifen ab und an zu eher zwielichtigen Mitteln, wie z. B. der Versetzung an einen weit entfernten Standort oder die Verweigerung einer Teilzeitbeschäftigung. Meist werden “betriebsbedingte Gründe” angegeben – ein Trick, um die Angestellte zur Kündigung zu bewegen. In diesem Fall heißt es dann für die junge Familie durchzuhalten und den Weg zum Betriebsrat zu gehen. Sollte die Kündigung nach dem Mutterschutz die Lebensumstände drastisch verändern, hilft immer noch der Gang zu einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht – selbst im schlimmsten Fall erstreitet dieser nämlich fast immer eine Abfindung für die Arbeitnehmerin.

Wichtig: Sollte die Kündigung nach dem Mutterschutz in Kraft treten, hilft das Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld aus. Dieses wird allerdings auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgeltes festgelegt, anstatt das frühere Gehalt zur Errechnung herzunehmen und kann dementsprechend geringer ausfallen.

Jetzt einenAnwalt für Arbeitsrecht aus Ihrer Umgebung kontaktieren und gegen eine Kündigung nach dem Mutterschutz vorgehen!

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