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Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Unbezahlter Urlaub ist in manchen Fällen möglich. Es kommt im Berufsleben eines Arbeitnehmers durchaus einmal vor, dass der Jahresurlaub nicht ausreicht, um privaten Verpflichtungen nachzukommen und unbezahlter Urlaub benötigt wird. Das kann sowohl der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer eine größere Reise plant, die über den Urlaubsanspruch hinausgeht, als auch wenn in der Familie ein unvorhersehbarer Krankheitsfall auftritt. Wie sieht es mit unbezahltem Urlaub laut Arbeitsrecht aus und wie kann man einen solchen nehmen?

Wie das Arbeitsrecht zu unbezahltem Urlaub steht

Um die Frage nach dem Anspruch auf unbezahlten Urlaub zu klären, reicht ein Blick in das geltende Arbeitsrecht. Grundsätzlich hat nicht jeder Arbeitnehmer ein Recht auf unbezahlten Urlaub. Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können aber Regelungen zum unbezahlten Urlaub enthalten und diesen so möglich machen. Doch auch, wenn keine solche Regelungen existieren, gibt es einige Sonderfälle, bei denen Arbeitnehmern unbezahlter Urlaub zusteht.

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Das Sozialgesetzbuch sieht beispielsweise Erkrankungen von Kindern oder die Pflege naher Angehöriger als zulässige Begründung für unbezahlten Urlaub an. Auch der Tod eines nahen Verwandten ist beispielsweise eine Rechtfertigung für eine unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers. Allgemein fasst das Gesetz alle Zwangssituationen, in die ein Arbeitnehmer unverschuldet hineingerät und die er während seiner regulären Arbeitszeit nicht lösen kann, als Begründung für unbezahlten Urlaub zusammen.

Neben diesen gesetzlich legitimierten Fällen ist es aber auch möglich, mit Einwilligung des Arbeitgebers in anderen Situationen eine Freistellung zu erhalten, auch wenn es keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt.

Da das Arbeitsverhältnis während dieses Urlaubs ruht, ist es wichtig, dass Sie die Vereinbarung eines unbezahlten Urlaubs mit dem Arbeitgeber schriftlich festhalten. Dies kann zum Beispiel in Form eines Antrags passieren, der Zeitraum und Begründung des unbezahlten Urlaubs enthält und von beiden Parteien unterschrieben wird.

Unbezahlter Urlaub und Sozialversicherung

Wer einen unbezahlten Urlaub gewährt bekommt, sollte sich rechtzeitig mit der Frage nach der Sozialversicherung während des unbezahlten Urlaubs auseinandersetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass durch die ausbleibende Gehaltszahlung auch keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.

Sie haben Fragen zum unbezahlten Urlaub? Fragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

Hier ist zu beachten, dass der Sozialversicherungsschutz für bis zu 4 Wochen weiterläuft, auch wenn keine Beiträge gezahlt werden. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als 4 Wochen, muss sich der freigestellte Arbeitnehmer allerdings nach Ablauf dieser Zeit selbst um die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung kümmern.

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