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Geblitzt in der Probezeit – womit Fahranfänger nun rechnen müssen

Geblitzt in der Probezeit: Jetzt können empfindliche Strafen drohen. Schnell passiert es jedem Autofahrer einmal: Man wird mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und es drohen Geldbußen und Punkte im Verkehrsregister. Wird man aber als Fahranfänger geblitzt und ist in der Probezeit, muss man mit noch schlimmeren Konsequenzen rechnen. Deshalb sollte man natürlich darauf achten, sich weder eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der zweijährigen Probezeit, noch andere Verkehrsdelikte zu Schulden kommen zu lassen. Kommt man als Führerscheinneuling in diese unangenehme Situation und wurde in der Probezeit des Führerscheins geblitzt, sollte man sich frühzeitig über die Folgen informieren.

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Das passiert, wenn man in der Probezeit geblitzt wurde

Geblitzt zu werden in der Probezeit, kann unterschiedliche Konsequenzen haben, je nachdem, wie stark die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Generell gilt für die Probezeit beim Führerschein, dass nur ein schwerwiegender oder insgesamt zwei leichte Verstöße zu Sanktionen gegen den Fahrschüler führen. Diese beinhalten dann zum einen die Verpflichtung, ein Aufbauseminar in einer entsprechend befugten Fahrschule zu absolvieren und zum anderen, dass die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird.

Doch wann liegt ein schwerer (sogenannte A-Verstöße) und wann ein leichter Verstoß (B-Verstoß genannt) vor? Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden diese erst ab 21 km/h als A-Verstoß gewertet. Geringere Überschreitungen werden gemäß des Bußgeld- und Punktekatalogs geahndet, ohne dass die Probezeit hier eine besondere Rolle spielt.

Für Fahranfänger bedeutet dies, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Das Aufbauseminar bedeutet dann nicht nur zeitlichen Aufwand, überlicherweise gibt es 4 Termine über 135 Minuten, sondern ist auch mit erheblichen Kosten verbunden. Bis zu 400 Euro kann das Seminar mitunter kosten und muss außerdem zeitnah absolviert werden, damit die Teilnahme rechtzeitig nachgewiesen werden kann.

Auch die Verlängerung der Probezeit sollte von Fahranfängern nicht unterschätzt werden, denn sie bedeutet nicht zuletzt, dass erneute Verstöße entsprechend geahndet werden. Begeht der Fahrer in dieser Zeit erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, so erhält er eine Verwarnung und kann freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Kommt es trotz der Verwarnung wiederum zu oben genannten Verstößen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach 3 Monaten kann diese wiederbeantragt werden, wobei natürlich die Fahrerlaubnis neu erworben werden muss.

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