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Führerschein auf Probe: Das sollten Fahranfänger wissen

Der Führerschein auf Probe ist mit strengen Auflagen verbunden. Die Führerscheinprüfung ist bestanden, das Wichtigste ist geschafft und jetzt winkt dem stolzen Führerscheinneuling die große Freiheit. Doch in den meisten Führerscheinklassen wird der Führerschein auf Probe vergeben. In dieser zweijährigen Probezeit muss der Fahranfänger unter Beweis stellen, dass er nicht nur die Verkehrsregeln kennt und sich an diese hält, sondern auch grundsätzlich ein verantwortlicher Verkehrsteilnehmer ist. Verstößt ein Fahrer während der Probezeit grob gegen die Regeln im Straßenverkehr, muss er mit Bußgeldern, aber auch mit konsequenten Sanktionen rechnen. Dazu zählen beispielsweise das Aufbauseminar, aber auch der Führerscheinentzug in der Probezeit.

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Diese Regeln gelten beim Führerschein auf Probe

Grundsätzlich verhält es sich so, dass nur Verkehrsdelikte, die mit einem oder mehreren Punkten im Verkehrsregister in Flensburg geahndet werden, Konsequenzen haben. Jedoch werden je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Maßnahmen verhängt. Zu diesem Zweck wird in A- und B-Verstöße unterschieden. Bei schwerwiegenden Vergehen aus der Kategorie A, wie etwa Unfallflucht oder das Überschreiten der Höchstgeschwindkeit mit dem Pkw um mehr als 20 km/h, bedarf es zwei solcher Verstöße innerhalb der zweijährigen Probezeit, damit der Fahranfänger zu einem Aufbauseminar verpflichtet wird. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Doch auch bei weniger schweren Vergehen aus der Kategorie B, wie etwa Telefonieren am Steuer oder das Nichtbeachten eines Stopp-Schildes, werden diese Maßnahmen bei zwei solcher Verstöße angeordnet.

Je nachdem wie schwerwiegend die Verstöße jeweils sind, kann wie jedem Autofahrer auch dem Fahranfänger ein Führerscheinentzug in der Probezeit drohen. Die Promillegrenzen sind beim Führerschein auf Probe besonders streng geregelt, denn für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze. Wird diese nicht eingehalten, muss der Fahranfänger ebenfalls ein Aufbauseminar absolvieren. Allerdings wird in solchen Fällen das besondere Aufbauseminar bei Alkohol- und Drogenmissbrauch angeordnet.

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Solche Konsequenzen sollten Fahranfänger allerdings vermeiden, denn nicht nur das Bußgeld für das jeweilige Vergehen muss bezahlt werden, auch das Aufbauseminar ist mit Kosten verbunden: Je nach Fahrschule und Region kann es bis zu 400 Euro kosten. Ist ein Fahranfänger während der Probezeit zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet worden, lohnt es sich, frühzeitig Kontakt mit Fahrschulen aufzunehmen, um sich zeitnah für ein solches Seminar anzumelden. Denn diese haben begrenzte Teilnehmerzahlen und werden auch nicht bei allen Fahrschulen angeboten. Auch bei einem Führerscheinentzug während der Probezeit sollten sich Betroffene umfassend über die nächsten Schritte informieren, da in einigen Fällen vor der Neubeantragung des Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (kurz MPU) absolviert werden muss.

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