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Punkte, Aufbauseminar & Bußgeldkatalog: In der Probezeit gelten besondere Regeln

Bußgeldkatalog: In der Probezeit drohen Punkte, Bußgelder oder ein Aufbauseminar. Wer gerade seinen Führerschein erworben hat, bekommt diesen zunächst auf Probe erteilt. Diese dauert beim PKW-Führerschein zwei Jahre und ist an besondere Auflagen hinsichtlich der Verstöße gegen die Verkehrsordnung geknüpft. Was der amtliche Punkte- und Bußgeldkatalog in der Probezeit vorsieht, ist die Einteilung dieser Verstöße in sogenannte A- und B-Verstöße je nach Schwere des Vergehens. Diese sind wiederum mit verschiedenen Strafen verbunden, die Fahranfänger erwarten, wenn sie einen solchen Verstoß begehen. Je nachdem, wie oft welcher Verstoß vorkommt, können die Konsequenzen sehr unangenehm werden und im schlimmsten Fall sogar einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Als Führerscheinneuling ist es deshalb besonders wichtig, sich über die Konsequenzen von Vergehen im Straßenverkehr zu informieren und diese zu vermeiden. Doch was kann man tun, wenn es bereits zu spät ist und der Bescheid über das Bußgeld in der Probezeit ins Haus flattert?

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Grundsätzlich fällt das Bußgeld innerhalb der Probezeit genauso hoch aus wie nach dieser Zeit und es führt kein Weg an der Zahlung vorbei. Doch gerade für junge Fahranfänger sind Geldbußen eine empfindliche Strafe. Aber es kann auch noch teurer werden, wenn z. B. ein Aufbauseminar angeordnet wird, denn dieses kostet meist mehrere hundert Euro. Als Fahranfänger sollte man also Verkehrssünden unbedingt vermeiden. Natürlich, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, aber auch, um Zahlungen gemäß des Bußgeldkataloges in der Probezeit und noch schlimmere Folgen zu umgehen.

Das sieht der Bußgeldkatalog in der Probezeit vor

Um als Fahrschüler richtig einschätzen zu können, bei welchen Verstößen mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, sollte man sich zunächst mit der Einteilung in A- und B-Verstöße vertraut machen. Zu den schwerwiegenden A-Verstößen zählen beispielsweise:

Unfallflucht nicht eingehaltenes Überholverbot Alkoholmissbrauch Gefährdung durch Missachtung der Vorfahrtsregeln Überfahren einer roten Ampel Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h

Lässt sich ein unerfahrener Fahrer in der Probezeit einen solchen Verstoß zu Schulden kommen, wird die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und es wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch werden gegen Fahranfänger ebenfalls Bußgelder verhängt und sie erhalten Punkte im Verkehrsregister in Flensburg.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen gesonderten Bußgeldkatalog für die Probezeit. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Verstoß, der mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet wird, zur Verlängerung der Probezeit führt.

Dann gibt es noch die Kategorie der B-Verstöße, in welche Vergehen gehören wie zum Beispiel:

  • Telefonieren am Steuer
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungesicherte Ladung
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen

Auch wenn diese Verstöße als weniger schlimm eingestuft werden, erfolgt eine Verpflichtung zur Teilnahme am Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung, wenn zwei B-Verstöße begangen werden. Neben dieser Konsequenz müssen Fahranfänger natürlich auch die festgelegten Bußgelder zahlen, die laut Bußgeldkatalog in und außerhalb der Probezeit vorgesehen sind.

Kommt es vor, dass ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit zur Teilnahme eines Aufbauseminars verpflichtet wird, dieses ableistet und in der verlängerten Probezeit erneut mit Verstößen konfrontiert wird, drohen erneut Konsequenzen. Ein weiterer Verstoß nach dem Aufbauseminar wird zunächst mit einer Verwarnung geahndet und es wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Kommt es dann erneut zu Verstößen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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Punkte in der Probezeit: Das sollten Fahranfänger wissen

Auch Punkte in der Probezeit sind natürlich möglich und diese können, anders als nach der Probezeit nicht durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar abgegolten werden. Während ein einzelner Punkt für erfahrene Autofahrer nach der Probezeit allerdings noch kein Problem darstellt, hat ein solcher für einen Fahranfänger erhebliche Konsequenzen. Unabhängig von der Frage, ob es sich um einen A-Verstoß handelt, wird bereits bei einem Punkt im Verkehrsregister die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert. Zusätzlich muss zeitnah ein Aufbauseminar absolviert und der entsprechende Nachweis vorgelegt werden, damit die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird.

Ein Aufbauseminar, das nur von dafür zugelassenen Fahrlehrern durchgeführt werden darf, ist zum einen mit zeitlichem Aufwand verbunden, zum anderen kommt auch in Sachen Kosten einiges auf den Fahranfänger zu. Zwischen 200 und 500 Euro können für die Teilnahme an einem Aufbauseminar anfallen. Insgesamt müssen vier Termine im Rahmen des Seminars absolviert werden, die jeweils über 135 Minuten gehen. Außerdem gilt es noch eine Probefahrt mit dem Fahrlehrer zu machen.

Wird das Aufbauseminar allerdings für Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen angeordnet, muss ein spezielles Seminar besucht werden. Dieses wird meist von einem Verkehrspsychologen durchgeführt und beschäftigt sich speziell mit diesen Vergehen. Ein solches Aufbauseminar besteht aus einem Vorgespräch und mehreren Gruppensitzungen.

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt also: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sollten auf jeden Fall vermieden werden. Denn nicht unbedingt im Hinblick auf den Bußgeldkatalog ist die Probezeit heikel, sondern vor allem wegen der drohenden Probezeitverlängerung und dem Aufbauseminar.

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