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Bußgeld- und Punktekatalog – das sollten Autofahrer wissen

Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr werden je nach Ausmaß der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern Punkte vergeben, Bußgelder verhängt sowie Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafen und Aufbauseminare angeordnet. Für die Erfassung der Punkte gibt es das Verkehrszentralregister, meist bezeichnet als Bußgeld- und Punktekatalog. Flensburg, die nördlichste kreisfreie Stadt in Deutschland, ist landesweit wohl vor allem für diesen Bußgeld- und Punktekatalog bekannt. Denn viele Millionen deutscher Verkehrsteilnehmer haben bereits Einträge zu verzeichnen. Im Jahr 2014 gab es eine grundlegende Reform, die sich auf die Verteilung der Punkte für die jeweiligen Vergehen sowie deren Abbau bezieht.

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Diese Regelungen beinhaltet der Bußgeld- und Punktekatalog

Verkehrskontrollen können Einträge im Flensburger Bußgeld- und Punktekatalog nach sich ziehen. Der Bereich zwischen einem und drei Punkten wird nach der Gesetzesänderung nun als Vormerkung bezeichnet – hier muss der Führerscheininhaber noch nicht mit Konsequenzen rechnen. Bei 4 oder 5 Punkten spricht der Gesetzgeber gemäß dem Bußgeld- und Punktekatalog aber eine Ermahnung aus und es kann ein freiwilliges Aufbauseminar absolviert werden. Sechs bis sieben Punkte führen zu einer Verwarnung und einem Aufbauseminar, bei dem allerdings keine Punkte abgebaut werden können. Nach früherer Rechtslage wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, sobald er 18 Punkte in Flensburg angesammelt hat. Das entspricht nach dem neuen Bußgeld- und Punktekatalog einer Summe von 8 Punkten. Sechs Monate später kann man die Fahrerlaubnis wieder erhalten, sofern man vorher die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolviert hat.

Dank der Gesetzesreform ist der Bußgeld- und Punktekatalog jedoch übersichtlicher geworden. Mögliche Regelverstöße im Straßenverkehr werden nur noch in 3 Kategorien unterteilt: Ordnungswidrigkeiten, die mit einem bzw. zwei Punkten sanktioniert werden und Straftaten, bei denen 3 Punkte folgen. Doch nicht nur die Punktevergabe hat sich seit 2014 geändert, auch die Höhe der Bußgelder wurde angepasst: Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer kostet nun beispielsweise 60 statt der vorherigen 40 Euro Strafe und wird mit einem Punkt geahndet. Die häufigsten Unfallursachen – zu schnelles Fahren, Drängeln, Alkohol und Drogen am Steuer – werden ebenfalls mit wesentlich höheren Bußgeldern bestraft.

Punkte in Flensburg: Verjährung

Nach den neuen Regelungen zur Löschung von Punkten wird bei einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt geahndet wird, dieser Punkt nach 2,5 Jahren gelöscht. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, welche 2 Punkte nach sich ziehen, werden nach 5 und Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren getilgt. Bis zur Reform im Jahr 2014 war die Tilgung von Punkten nach dem vorgegebenen Zeitraum daran gebunden, dass keine neuen Punkte angesammelt wurden. Diese Regelung wurde mittlerweile abgeschafft, die Punkte werden nun innerhalb der festgelegten Zeiträume unabhängig von neuen Delikten gelöscht.

So kann man die Punkte in Flensburg abfragen

Um sich Klarheit über seinen Punktestand in Flensburg zu verschaffen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man schickt den ausgefüllten Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister oder lediglich seine Personendaten mit einer Ausweiskopie und persönlicher bzw. amtlich beglaubigter Unterschrift an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Oder man nutzt seinen Personalausweis, sofern dieser nach dem 01.11.2010 ausgestellt wurde, um mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, einem Kartenlesegerät und einer Ausweis-App eine Online-Abfrage durchzuführen.

Wie lassen sich Punkte in Flensburg abbauen?

Einmal in fünf Jahren können nach wie vor Einträge im Flensburger Bußgeld- und Punktekatalog gelöscht werden. Bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten ermöglicht der freiwillige Abschluss eines Fahreignungsseminars den Abbau von einem Punkt in Flensburg. Sechs bis sieben Punkte in Flensburg machen die Teilnahme am Aufbauseminar zur Pflicht, wobei man hierbei keine Punkte abbaut.

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