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Kleinunternehmen gründen: Wissenswertes rund ums Kleingewerbe

Ein Kleinunternehmen gründen kann jeder. Die Wahl der passenden Rechtsform spielt bei einer Existenzgründung eine wichtige Rolle. Alleingründer starten häufig in die Selbstständigkeit, indem sie ein Kleinunternehmen gründen. Kleingewerbetreibende genießen einige Vorteile gegenüber den übrigen Gewerbetreibenden, allerdings ist der Start in die Selbstständigkeit als Kleinunternehmer nicht für jeden Gründer optimal. Wer sich jedoch mit den üblichen Alternativen auskennt und die Gründung eines Kleinunternehmens für geeignet hält, kann beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen. Wichtig an dieser Stelle: Die Bezeichnung ‘Kleinunternehmer’ ist nicht von der Unternehmensgröße abhängig, sondern von der Umsatzhöhe. Daher kann jeder Unternehmer die Kleinunternehmerregelung beantragen, dessen Umsatz so gering ist, dass er nach dem Umsatzsteuergesetz in fast allen Punkten wie eine Privatperson behandelt wird.

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Tipp: Wer sich mit mehreren Personen zusammenschließt und eine GbR gründet, kann ebenfalls die Kleinunternehmerregelung beantragen. Denn ein Kleingewerbe kann nur von natürlichen Personen betrieben werden, was im Falle einer GbR zutrifft.

So einfach kann man ein Kleinunternehmen gründen

Wer ein Kleinunternehmen gründen will, muss also unter einer gesetzlich vorgegebenen Umsatzgrenze bleiben. Kleingewerbetreibende gelten als Nichtunternehmer (Nicht-Kaufmann), benötigen aber trotzdem einen Gewerbeschein, um ihrer Beschäftigung offiziell nachgehen zu können. Da Kleinunternehmer auch kein Startkapital benötigen, ist die Gründung relativ simpel und kann in nur wenigen Schritten vollzogen werden. Wer sich z. B. zunächst nebenberuflich selbstständig machen will, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und ein Kleingewerbe gründen. Für Vollerwerbsgründer lohnt sich die Kleinunternehmerregelung in vielen Fällen aber nicht. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, sollte an folgende Punkte denken:

  • Gewerbeschein beantragen
  • Genehmigungen besorgen
  • Betriebsnummern für Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur beantragen
  • Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden
  • Kleingewerbe bei der IHK / bei der HWK anmelden
  • Kleingewerbetreibende bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Möchte man ein Kleinunternehmen gründen, kann man sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Dann muss sich der Kleingewerbetreibende aber an die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns halten.

Diese Pflichten treffen nicht auf jeden zu, der ein Kleinunternehmen gründen will. Je nach Branche, ausgeübter Tätigkeit und Vorhandensein von Mitarbeitern sind einige Punkte wichtig und andere können wiederum vernachlässigt werden. Auch wenn man an alle aufgeführten Punkte gedacht hat, ist das Kleingewerbe damit aber noch nicht angemeldet. Denn der wichtigste Schritt bei der Gründung eines Kleinunternehmens ist das Beantragen der Kleinunternehmerregelung. Dies muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen – sobald der Gründer einen Gewerbeschein angefordert hat, erhält er automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort müssen die zu erwartenden Umsätze angegeben und die Kleinunternehmerregelung kann beantragt werden.

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Wie Gründer von einem Kleingewerbe profitieren können

Existenzgründer, die ein Kleinunternehmen gründen, können von einigen Vorteilen profitieren, müssen aber auch wenige Nachteile akzeptieren. Ob dabei die eine oder die andere Seite überwiegt, muss jeder selbst entscheiden. Hier sind die Vor- und die Nachteile eines Kleingewerbes auf einen Blick:

Vorteile Nachteile
formlose, kostengünstige Gründung Haftung mit Privatvermögen
kein Startkapital nötig Einschränkungen bei der Firmierung
einfache Buchführung ausreichend Umsätze dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten
Begünstigungen hinsichtlich der Umsatzsteuerregelung

In puncto Steuern gelten für Kleingewerbetreibende andere Regelungen als für Unternehmen übriger Rechtsformen. So ist beispielsweise jedes Unternehmen zur Zahlung einer Gewerbesteuer verpflichtet. Kleinunternehmer profitieren aber von einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Kleingewerbetreibende müssen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, was ihnen auch die Buchführung erleichtert. Dabei sind jedoch folgende Punkte maßgebend:

  • die Umsätze im Vorjahr müssen unter 17.500 Euro betragen und
  • die Umsätze im laufenden Kalenderjahr dürfen 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen

Wer jedoch schon früh im Jahr merkt, dass die zu erwartenden Umsätze die 50.000-Euro-Grenze überschreiten werden, sollte sich idealerweise mit einem Steuerberater des Vertrauens in Verbindung setzen.

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