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Sind laut Arbeitsrecht Überstunden legal?

Das Arbeitsrecht regelt auch Überstunden. Im Arbeitsleben sind Überstunden nicht gerade beliebt, denn zusätzliche Arbeitszeit belastet den Arbeitnehmer und sein Privatleben. Um den Arbeitnehmer davor zu schützen, regelt das Arbeitsrecht Überstunden genauso wie deren Ausgleich. Wichtig, um die Rechtslage bei Mehrarbeit und Überstunden richtig einzuschätzen, ist eine genaue Kenntnis der einzelnen Gesetze und Rechtsprechungen der letzten Jahre. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist hier bei Fragen und Unstimmigkeiten der richtige Ansprechpartner, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes und Überstunden berät.

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Was das Arbeitszeitgesetz zu Überstunden vorschreibt

Relevant in Bezug auf Arbeitsrecht und Überstunden sind vor allem die geltenden Tarifverträge sowie die abgeschlossenen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber geschlossen hat. Diese Verträge regeln, ob Überstunden vom Arbeitgeber überhaupt verlangt werden können und wie diese abgegolten werden. Ohne eine solche Grundlage können Überstunden nicht angeordnet werden.

Auch das Arbeitszeitgesetz ist beim Thema Mehrarbeit von Bedeutung, denn es schreibt eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor. Diese darf zwar mit Überstunden auf bis zu 10 Stunden erhöht werden, jedoch dürfen innerhalb von 6 Monaten die durchschnittlichen 8 Stunden nicht überschritten werden.

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor zu vielen Überstunden

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie einen Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden haben. Auch hierzu enthält das Arbeitsrecht klare Regelungen. Wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise eine Klausel enthält, die besagt, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind, ist eine solche Klausel nicht wirksam. Legal ist es jedoch, eine begrenzte Zahl an Überstunden, etwa 3 Stunden pro Woche, durch das gezahlte Gehalt abzugelten.

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Wenn der Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag keine Klauseln zur Bezahlung von Überstunden enthält, müssen Überstunden laut Arbeitsrecht auch entsprechend des umgerechneten Stundenlohnes bezahlt werden. Möglich ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch, für Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Freizeitausgleich zu vereinbaren. Von einer solchen Regelung profitieren oft beide Seiten, denn der Arbeitgeber muss keine finanziellen Mittel extra einbringen und der Arbeitnehmer braucht kein Einkommen zusätzlich zu versteuern.

Leitende Angestellte sind von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu Überstunden ausgenommen. Bei ihnen sind Überstunden im Sinne des Arbeitsrechts durch das ausgezahlte Gehalt rechtmäßig abgegolten.

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