Wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist
Kündigung wegen Krankheit – ist das möglich? Hartnäckig hält sich zuweilen die landläufige Meinung, dass ein Arbeitnehmer während einer Erkrankung nicht gekündigt werden kann. Doch das ist falsch, denn eine krankheitsbedingte Kündigung ist im Arbeitsrecht vorgesehen, aber an starke Einschränkungen gebunden. Welche Voraussetzungen für eine Kündigung bei Krankheit müssen also vorliegen?
Die Bedingungen für eine Kündigung wegen Krankheit
Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine spezielle Form der personenbedingten Kündigung, bei der die Gründe für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers liegen. Aber es ist in einem solchen Fall durchaus rechtens, die Kündigung während der Krankschreibung zuzustellen. Das Arbeitsrecht macht eine solche Kündigung wegen Krankheit aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Damit der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann, müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
- Interessensabwägung
Eine negative Gesundheitsprognose bescheinigt, dass in der Zukunft nicht mit einer Besserung des Gesundheitszustandes bei dem erkrankten Arbeitnehmer zu rechnen ist. Bei krankheitsbedingten Kündigungen wird zwischen Fällen von häufigen Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankungen, dauernder Arbeitsunfähigkeit und krankheitsbedingter Leistungsminderung unterschieden. Je nach Fall gibt dann der bisherige Krankheitsverlauf Hinweise auf eine negative Gesundheitsprognose. Liegt beispielsweise eine Langzeiterkrankung vor, so muss der behandelnde Arzt prognostizieren, dass innerhalb der nächsten 24 Monate nach der Kündigung nicht mit einer Wiederherstellung der Gesundheit zu rechnen ist. Für eine negative Gesundheitsprognose bei häufigen Kurzerkrankungen kann eine erhöhte Anzahl an Fehltagen über einen längeren Zeitraum von etwa 2-3 Jahren sprechen. Hier legt sich die Gesetzgebung nicht genau fest, weshalb jeder Einzelfall genau zu prüfen ist.
Neben der Gesundheitsprognose muss der Arbeitgeber, der einem seiner Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen will, auch die Störung der betrieblichen Abläufe oder der Wirtschaftlichkeit aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers nachweisen. Ein solcher Beweis kann zum Beispiel die häufige Einarbeitung von Aushilfen, die Belastung der anderen Mitarbeiter durch Überstunden oder die häufige Lohnfortzahlung sein.
Als dritte Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung muss eine Interessensabwägung stattfinden, innerhalb derer dem erkrankten Arbeitnehmer z. B. ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten wird. Im Rahmen dessen können dann Anpassungen des Arbeitsplatzes stattfinden, die es dem Arbeitnehmer möglich machen, seiner Arbeit wieder nachzugehen und die eine erneute Erkrankung verhindern sollen.
Was Arbeitnehmer gegen eine Kündigung bei Krankheit tun können
Erhält der Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung, so sollte er sich umgehend durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann prüfen, ob die Kündigung alle notwendigen Bedingungen erfüllt und abwägen, wie erfolgversprechend eine Kündigungsschutzklage ist. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden, weshalb bei einer krankheitsbedingten Kündigung sofort Handlungsbedarf besteht. Wird eine Klage zu spät eingereicht, wird die Kündigung auf jeden Fall rechtswirksam.
Auch für den Arbeitgeber, der eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen möchte, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Denn nur unter Einhaltung aller Auslagen ist eine Kündigung wegen Krankheit mit dem Arbeitsrecht vereinbar und hat vor dem Arbeitsgericht Bestand.