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Darf man trotz einer Krankschreibung arbeiten?

Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht grundsätzlich verboten. Wenn ein Arbeitnehmer durch Krankheit verhindert ist, seinem Arbeitsverhältnis nachzugehen, ist er laut Arbeitsrecht dazu berechtigt, selbstständig eine Krankmeldung beim Arbeitgeber vorzunehmen. Doch in bestimmten Fällen wird auch eine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Oft kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, wenn es um das Thema Krankheit geht. Vor allem bei der Frage, ob Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt ist.

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Krankschreibung – ab wann ist sie notwendig?

Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung, die länger als 3 aufeinanderfolgende Tage dauert, spätestens am 4. Tag eine Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegen muss. Der Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag können aber andere Regelungen enthalten, die festlegen, ab wann der Arbeitnehmer eine ärztliche Krankschreibung verlangen kann. Dadurch ist der Arbeitgeber berechtigt, vor Ablauf dieser 3 Tage eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, einzufordern, die der Arbeitnehmer pünktlich einzureichen hat.

Dauert eine Erkrankung länger an, als sie in der Krankschreibung durch den behandelnden Arzt angegeben wurde, muss erneut eine Krankschreibung ausgestellt werden. Hier ist es ratsam, den Arzt erneut aufzusuchen, noch bevor die Krankschreibung ausläuft, um eine lückenlose Krankschreibung zu gewährleisten. Wer befürchtet, dass der Arbeitgeber durch die Krankschreibung Einblick in die Diagnose durch den Arzt erhält, kann unbesorgt sein, denn diese ist auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber nicht zu sehen.

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Ist Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt

Wie sieht es aber aus, wenn man vor Ende der Krankschreibung wieder fit ist? Wer über einen gewissen Zeitraum vom Arzt krankgeschrieben wurde und sich vor Ablauf dieser Zeit wieder gesund fühlt, darf auch wieder zur Arbeit gehen. Entgegen zahlreicher Gerüchte muss der Arzt einen Patienten nicht erst wieder “gesund schreiben”, wenn dieser wieder zur Arbeit gehen möchte. Kommt der Arbeitnehmer vor Ende der Krankschreibung wieder zum Arbeiten, besteht ebenfalls voller Versicherungsschutz, anderslautende Gerüchte sind auch hier falsch. Für den Fall, dass man sich während der Arbeitszeit wieder schlechter fühlt, kann der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Krankschreibung auch wieder nach Hause gehen.

Doch was ist, wenn ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten will, obwohl er noch nicht wieder gesund ist? Hier muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen und den erkrankten Arbeitnehmer nach Hause schicken. Hier ist es außerdem wichtig zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verboten ist, das Haus zu verlassen, weil er krankgeschrieben ist. Zu unterlassen hat er nur, was den Heilungsprozess verzögert, und Bettruhe muss nur eingehalten werden, wenn der Arzt sie anordnet.

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