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Tatort Internet – wenn es um Filesharing geht, klärt der Anwalt auf

Ein Anwalt ist in Sachen Filesharing ein zuverlässiger Ansprechpartner. Egal, ob E-Mails, soziale Netzwerke oder das WWW: Wer über seine alltäglichen Verpflichtungen am Computer sinniert, kommt meist zu der Feststellung, dass ein Leben ohne das Internet nicht mehr vorstellbar ist. Der Komfort des Informationszeitalters hat jedoch auch seine Schattenseiten: Zu groß ist für viele die Verlockung, sich auf illegalem Wege um Musik, Filme oder Spiele zu bemühen. Hierfür greifen Nutzer oftmals auf sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) zurück, die Rechner auf der ganzen Welt miteinander verbinden und Daten austauschen lassen. Wer mittels eines entsprechenden Programms etwas herunterlädt, lädt es also gleichzeitig auch wieder hoch. In den meisten Fällen bleibt das Filesharing nicht lange unbemerkt und der gefürchtete Brief vom Anwalt landet früher oder später im heimischen Briefkasten. Doch was kann man tun?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte nicht stillschweigend hingenommen werden. Insbesondere, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Forderungen verbunden ist, empfiehlt es sich, eine Rechtsberatung einzuholen, um sich rechtssicher zu Wehr zu setzen.

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Filesharing: Abmahnungen liegen im Trend

Die unerlaubte Kopie von geschützten Dateien ist der Industrie, die hierdurch mit hohen Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, seit jeher ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund beauftragen Musik- Film- oder Softwareunternehmen Kanzleien damit, der illegalen Verbreitung ihrer Produkte einen Riegel vorzuschieben. In Bezugnahme auf § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG werden Filesharing-Nutzer deshalb regelmäßig abgemahnt. Sie müssen für die Kosten der Rechtsverfolgung, den Vergütungsansprüchen der Rechtsanwälte und Lizenzgebühren aufkommen – für viele Kanzleien ein durchaus lukratives Geschäft.

Hinweis
Im Jahr 2013 wurden schätzungsweise 165.000 Abmahnungen verschickt. Da insgesamt rund fünf Millionen Bundesbürger bzw. sechs Prozent aller Internetnutzer davon betroffen sind, sprechen Kritiker mittlerweile von einer “Abmahnindustrie”.

Ein Anwalt ist beim Thema Filesharing oft der beste Ansprechpartner

Ein Anwaltsschreiben wirkt zunächst sehr einschüchternd. Oftmals mit einer Unterlassungserklärung verbunden, ist es jedoch meist die Abmahnsumme, die einem Kummer bereitet. Je nach dem, um welches Werk es sich bei der Urheberrechtsverletzung handelt, kann es sich um Beträge zwischen 100 und 1.000 Euro handeln – häufig wird dieser jedoch auch weitaus höher angesetzt.
Um sowohl auf die Unterlassungserklärung als auch auf die die Abmahnsumme korrekt zu reagieren, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Erfahrungen im Umgang mit Filesharing vorweisen kann. Reagiert der Abgemahnte überhaupt nicht, besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung durch ein Gericht.

Unterlassungserklärungen müssen nicht unterschrieben werden

Erhält man ein Abmahnungsschreiben, das eine Unterlassungserklärung enthält, ist man nicht gezwungen, es unterschrieben zurückzusenden. Da dies nämlich einem Schuldeingeständnis gleichkommt, impliziert es auch die Zahlung der Abmahnsumme. Abgemahnte haben deshalb die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) aufsetzen zu lassen, die lediglich ein zukünftiges Unterlassen des Rechtsverstoßes bedeutet.

Wenn die Abmahnsumme nicht gezahlt wird

Wer sich keinerlei Schuld bewusst ist, muss den Forderungen nicht unmittelbar nachkommen. In diesem Fall ist allerdings Durchhaltevermögen gefragt, da die Verjährung einer Urheberrechtsverletzung erst nach mind. drei Jahren eintreten kann. In diesem Zeitraum wird die abmahnende Kanzlei weitere Zahlungsaufforderungen versenden und gegebenenfalls auch Inkassounternehmen beauftragen. Wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erteilt, gilt es diesem zu widersprechen.

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