Gute Besserung: So sorgt ein Anwalt für angemessenes Schmerzensgeld
Die Gesundheit eines Menschen ist sein höchstes Gut – sie zu verteidigen, eine wichtige Aufgabe. Verkehrsunfälle, ärztliche Falschbehandlungen oder tätliche Übergriffe sind jedoch Realität und oftmals die Ursache für sogenannte immatrielle Schäden gemäß § 253 BGB, die sowohl physischer als auch psychischer Natur sein können. Da in derartigen Fällen lediglich ein finanzieller Ausgleich denkbar ist, räumt das deutsche Rechtssystem dem Opfer grundsätzlich das Recht auf Schmerzensgeld ein. Ob ein Anspruch tatsächlich gegeben ist und, wie hoch jener Betrag letztlich ausfällt, ist von zahlreichen Faktoren und vom zuständigen Gericht abhängig. In vielen Fällen kann daher ein Anwalt, der im Bereich Schmerzensgeld erfahren ist, notwendig sein. Egal, ob eine Rechtsberatung oder ein Rechtsbeistand gefragt sind.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Liegt eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung gemäß § 823 BGB vor, besteht in jedem Fall Anspruch auf Schmerzensgeld. In Einzelfällen kann dieser jedoch auch durch weitere Gegebenheiten entstehen. So besteht auch bei vertaner Urlaubszeit gemäß § 651 BGB und einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz der Anspruch auf einen monetären Ausgleich.
Höhe des Schmerzensgeldes hängt von unterschiedlichen Faktoren ab
Die Herausforderung für Anwalt und Gericht besteht darin, ein Schmerzensgeld zu beschließen, das den erlittenen Schaden ansatzweise kompensieren kann. Hierfür wird in der Regel zunächst auf spezielle Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen, die Gerichtsurteile nach Art der Verletzung auflisten und vergleichbare Richtwerte bieten. Da jeder Sachverhalt über individuelle Besonderheiten verfügt, genügen diese allerdings selten, um ein Urteil zu treffen. Darüber sind so auch die Grundsätze der Billigkeit entscheidend, unter denen der Richter beispielsweise das Ausmaß der Verletzung, die Arbeitsunfähigkeit und den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit des Schädigers abwägen muss.
So geht ein Anwalt vor, wenn es um Schmerzensgeld geht
Um vor Gericht den Anspruch auf Schmerzensgeld und eine angemessene Höhe durchzusetzen, ist ein versierter Anwalt der erste Kontakt. Aufbauend auf einer professionellen und individuellen Beratung, übernimmt dieser die gerichtliche Vertretung und kümmert sich um sämtliche relevanten Belange. Rechtsanwälte, die sich derartigen Fällen annehmen, stehen deshalb stets in Kontakt mit Ärzten und Gutachtern, die ihr juristisches Know-how mit den nötigen medizinischen Fachkenntnissen ergänzen.
Hinweis:
Eine Vielzahl an Fällen, in denen es um Schmerzensgeld geht, endet mit einem außergerichtlichen Vergleich – ein Vertrag, durch welchen beide Parteien ihren Konflikt über ein Rechtsverhältnis gemäß § 779 BGB beilegen. Der Vergleich erfolgt in der Regel zwischen dem Opfer und der Versicherung des Schädigers, die oftmals auch bei identischen Sachverhalten, unterschiedliche Angebote unterbreiten. Mit einem hartnäckigen Anwalt lassen sich meist deutlich zufriedenstellendere Ergebnisse erzielen.
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