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Anwalt bei einer Scheidung – ein profitabler Interessensvertreter

In Deutschland ist ein Anwalt für jede Scheidung nötig. In Deutschland ist eine Eheauflösung nur mit einem Anwalt möglich, daher muss im Falle einer Trennung ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Der Gesetzgeber will, dass der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt eingereicht wird. Den Antrag auf Scheidung stellt meist derjenige Ehegatte, der die Scheidung will. Der andere Ehegatte braucht dem Antrag nur zuzustimmen – hierzu benötigt er oder sie per se keinen eigenen Anwalt für die Scheidung, allerdings kann dessen Unterstützung dennoch sinnvoll sein. Beruht der Scheidungswunsch nicht auf Gegenseitigkeit, ist für beide Ehegatten ein eigener Anwalt nötig. Eine Scheidung kann nur dann vollzogen werden, wenn beide Parteien dieser zustimmen oder, wenn das Fortbestehen der Ehe für einen der Partner unzumutbar ist.

Zunächst muss der Antrag auf Scheidung beim zuständigen Amtsgericht, in der Abteilung für Familienrecht, gestellt werden. Dabei muss Folgendes beachtet werden: Hat das Ehepaar gemeinsame Kinder, wird das Gericht am Wohnort der Kinder mit der Scheidung beauftragt. Ist das Ehepaar kinderlos, ist das zuständige Gericht das Familiengericht am Wohnort der Eheleute.

Der erste Schritt im Falle einer Scheidung: Einen Anwalt konsultieren.
Wichtig: Es ist nicht möglich, einen gemeinsamen Anwalt mir der Scheidung zu beauftragen. Dies liegt darin begründet, dass ein Anwalt im Streitfall die Interessen nur derjenigen Person vertreten wird, die ihn beauftragt hat.

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Das können Sie von einem Anwalt für Scheidung erwarten

Bevor ein Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt wird, wird er den Antragsteller in der Regel beraten. Eine Beratung ist für beide Ehepartner von ein und demselben Anwalt für Scheidung möglich. Die ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt – dadurch lassen sich Beratungs- sowie Anwaltskosten reduzieren.

Die wesentlichen Aufgaben eines Rechtsanwaltes für Scheidung bestehen darin, seinen Mandanten zu beraten und dafür zu sorgen, dass die Scheidung möglichst in seinem Sinne vollzogen wird. Der Anwalt informiert den Antragsteller darüber, welche Unterlagen benötigt werden und reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Den Schrift- beziehungsweise Telefonverkehr mit der Gegenpartei sowie mit dem Gericht erledigt er ebenfalls.

So läuft die Scheidung vor Gericht ab

Nachdem das Trennungsjahr verstrichen ist (unter besonderen Umständen schon vorher), wird der Antrag auf Scheidung vom Anwalt beim Gericht eingereicht. Zum Scheidungstermin müssen die Eheleute persönlich erscheinen. Im Gerichtssaal kann es dann unter Umständen sehr schnell gehen. Vor allem bei Scheidungen im gegenseitigen Einvernehmen kann die Ehe bereits nach 15 Minuten geschieden werden. Sind zum Beispiel Kinder im Spiel oder will der andere Ehepartner die Scheidung nicht, zieht sich das Verfahren hin. In einem solchen Fall ist ein Anwalt für jeden Ehepartner von Vorteil, damit seine Interessen gewahrt und vertreten werden können.

Vor Gericht müssen die Eheleute zunächst bestätigen, dass sie die Scheidung wollen. Danach werden Ansprüche auf Unterhalt, eventuell das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder sowie Vermögensausgleich geklärt. Am Ende spricht der Richter die Scheidung aus. Ist die Scheidung nicht einvernehmlich, muss das Gericht entscheiden, ob ein Fortführen der Ehe für den Antragsteller unzumutbar ist.

Wer übernimmt die Kosten des Anwalts bei einer Scheidung?

Die Kosten des Anwalts bei einer Scheidung sind im Gesetz geregelt und richten sich nach dem jeweiligen Streitwert, welcher sich am Vermögen und Einkommen der beiden Eheleute orientiert. Dasselbe gilt für die Gerichtskosten. Ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden, die die Kosten des Gerichts und des Anwalts bei Scheidung übernimmt, müssen diese zunächst von den Beteiligten selbst bezahlt werden. Ist das Einkommen zu gering, kann eine sogenannte Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Prozesskostenhilfe: Bei Bewilligung dieser, werden bei Geringverdienern zunächst die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat übernommen. Die Prozesskostenhilfe ist allerdings zurückzuzahlen und kann, bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse, bis zu vier Jahre nach dem Prozessende vom Gericht eingefordert werden.

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