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Ein Fall für den Anwalt: Kündigung von Arbeitsverträgen und anderen Vertragsverhältnissen

Oftmals kann nur ein Anwalt bei Kündigung weiterhelfen.Möchte man als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen, sind zahlreiche rechtliche Details zu beachten – das Thema Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist eines der kompliziertesten Gebiete des Arbeitsrechts. Damit man bei der unliebsamen Angelegenheit keine Fehler mit unangenehmen Folgen begeht, sollte man sich von einem Anwalt für Kündigung beraten lassen. Nur der Fachmann kennt sämtliche Bestimmungen der relevanten Gesetzbücher und kann diese handlungssicher anwenden. Kurze Fristen müssen beachtet und Schriftstücke nach festen Regeln aufgesetzt werden. Auch bezogen auf andere Vertragsverhältnisse, z. B. über Mieten und Versicherungen, ist für Rechtssicherheit bei Kündigungen unbedingt ein anwaltlicher Beistand anzuraten.

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Rechtliche Maßnahmen – Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Kündigung

Gegen eine Kündigung mit unfairen Kriterien kann nur dann gezielt vorgegangen werden, wenn alle rechtlichen Details beachtet werden. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber oder dem Versuch, einem Arbeitnehmer Leistungen wie die angemessene Abfindung vorzuenthalten, sollte der ausgewählte Anwalt für Kündigung natürlich auf Arbeitsrecht spezialisiert sein. Es reicht nicht, schriftlichen Widerspruch beim Arbeitgeber einzulegen, sondern es müssen Rechtsmittel bemüht werden. Hierbei sollte man einem Rechtsanwalt für Kündigung vertrauen, damit man auf der sicheren Seite steht. Der Fachmann kann mit hoher Genauigkeit beurteilen, welche Erfolgschancen bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht bestehen. Diese muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingehen! Meist wird entweder auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung geklagt.

Möchte man als Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen, stellen sich häufig Fragen, die man auch nach Lektüre des Arbeitsvertrags nicht sicher beantworten kann. Zum Beispiel ist nicht immer klar, ob eine Kündigung fristlos erfolgen kann, oder ob und in welchem Umfang noch Ansprüche auf bezahlten Urlaub bestehen (Urlaubsabgeltung). Damit man sich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung keinen peinlichen Fehler leistet, ist auch hier fachlicher Beistand durch einen auf Kündigungsrecht und Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt zu empfehlen.

Ein Anwalt bei Kündigung sorgt für klares Verständnis von Gesetzen und Arbeitsverträgen

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten, sofern das Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Kündigungsfristen und die Höhe von Abfindungen berechnen sich im Wesentlichen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist relevant für die rechtssichere Form von Kündigungen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen können außerdem spezielle Abmachungen im Arbeitsvertrag bestimmen, wie und zu welchen Konditionen eine Kündigung abzulaufen hat – der Arbeitnehmer darf hierbei im Vergleich zu den Gesetzestexten nicht benachteiligt werden! Zu den weiteren bürokratischen Hürden im Zusammenhang mit Kündigungen zählt die sog. Ausgleichsquittung für Arbeitspapiere und -zeugnisse, deren Wortlaut vor dem Unterschreiben von einem Rechtsanwalt für Kündigung gegengelesen werden sollte.

Verschiedene Arten einer Kündigung

Eine wesentliche Unterscheidung besteht zwischen der ordentlichen Kündigung, welche nur einer besonderen Begründung bedarf, wenn bereits der gesetzliche Kündigungsschutz greift, und der außerordentlichen Kündigung: Für diese muss immer ein triftiger Grund vorliegen, etwa ein Diebstahl von Firmeneigentum. Die außerordentliche Kündigung erfolgt in der Regel fristlos.

Damit Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung rechtssicher begründen können, hat der Gesetzgeber die Kategorien betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung und verhaltensbedingte Kündigung festgelegt. Eine weitere Möglichkeit ist die sog. Änderungskündigung – hierbei wird ein neuer Vertrag zu geänderten Bedingungen abgeschlossen.

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