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Anwalt für Urheberrechtsverletzung – warum Mandanten mit einer professionellen Beratung auf der sicheren Seite sind

Liegt eine Abmahnung vor, gilt es sicherheitshalber einen zuverlässigen Rechtsanwalt für Urheberrechtsverletzung zu konsultieren – Mandanten profitieren von Know-how und Erfahrung.Als Schöpfer von Literatur, Musik, Kunst oder Wissenschaft gilt man in Deutschland gemäß § 7 UrhG als Urheber. Dieser hat an seinen Werken, den persönlichen und geistigen Schöpfungen, besondere Rechte, die absolut und nicht übertragbar sind – die sogenannten Urheberrechte. Sie gestatten es ausschließlich dem Urheber, frei über seine Erzeugnisse zu verfügen und über ihre Verwertung oder Vervielfältigung zu bestimmen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt dann vor, wenn ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz erfolgt. Klassische Beispiele hierfür sind Plagiate, Raubkopien sowie unberechtigte Bearbeitungen eines Werkes. Meist ist das Einschalten eines Anwalts bei einer Urheberrechtsverletzung die Folge.

Heutzutage gewinnt das Urheberrecht vor allem im Internet an Bedeutung. So ist u. a. das Filesharing dafür verantwortlich, dass unzählige Internetnutzer einen Anwalt konsultieren. Doch auch die illegale Verbreitung geschützter Werke über sogenannte Sharehoster und die unbefugte Nutzung von Bildern gelten als schwerwiegender Verstoß.
Wer in derartigen Fällen eine Abmahnung erhält, profitiert davon, frühzeitig einen Anwalt für Urheberrechtsverletzung zurate zu ziehen. Dieser ist seinen Mandanten mit einer ausführlichen Rechtsberatung behilflich und zeigt die nötigen Maßnahmen auf.

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Womit bei einer Abmahnung zu rechnen ist

Tritt eine Urheberrechtsverletzung nicht im gewerblichen Handel auf, wird von einer strafrechtlichen Verfolgung in der Regel abgesehen. Rechteinhaber setzen viel mehr auf eine außergerichtliche Unterlassungsaufforderung, welche in Form einer Abmahnung erteilt wird – sie umfasst sowohl eine Unterlassungserklärung, welche bei Unterzeichnung einen erneuten Rechtsverstoß untersagt, als auch eine Zahlungsaufforderung der Kosten für die Rechtsverfolgung. Eine erstmalige Abmahnung darf seit einem Beschluss von 2013 maximal rund 150 Euro betragen.

Viele Internetnutzer erhalten jedoch nach wie vor Abmahnungen, die Forderungen mit unverhältnismäßig hohen Beträgen beinhalten. Jenes Vorgehen ist in vielen Fällen Bestandteil einer sogenannten “Abmahnwelle”, bei der nicht selten mehrere hundert Haushalte derartige Schreiben erhalten. Ein Anwalt, der im Bereich Urheberrechtsverletzung bewandert ist, kann fachgerecht beurteilen, mit welchen Konsequenzen sein Mandant tatsächlich zu rechnen hat und diesen vor den missbräuchlichen Praktiken beschützen.

Hinweis:
In Deutschland ist die Anfertigung von Kopien für den privaten Gebrauch gemäß § 53 UrhG erlaubt. Aber: Nicht das Umgehen bzw. Knacken eines Kopierschutzes. Nutzern ist dies auch nicht dann gestattet, wenn lediglich von einem Eigengebrauch auszugehen ist.

Sicher ist sicher: Der Anwalt für Urheberrechtsverletzung

Um keine voreilige Entscheidung zu treffen, die finanzielle oder gar rechtliche Nachteile birgt, empfiehlt es sich, Anwälte zurate zu ziehen, die Erfahrungen im Gebiet Urheberrechtsverletzung vorweisen können. Vom genauen Wortlaut der Abmahnung und brancheninternen Kenntnissen ausgehend, wissen diese was im Ernstfall zu tun oder unterlassen ist.

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, ist der Abgemahnte verpflichtet eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, welche die Gefahr eines wiederholten Vergehens minimieren soll. Juristen raten in diesem Fall zu einer modifizierten Unterlassungserklärung, die eigenhändig konzipiert und aufgesetzt wird. Mandanten haben den Vorteil, dass sie den Inhalt des Vertrags mitbestimmen können und sich beispielsweise nicht dazu verpflichten, horrende Abmahnsummen zu bezahlen.

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