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Rundum sorglos: Das sind die zahlreichen Aufgaben eines Rechtsanwalts

Die Aufgaben eines Rechtsanwalts unterliegen hierzulande dem Rechtsdiensleistungsgesetz.Hitzige Verhandlungen bei Gericht, nächtelanges Studieren von Gesetzestexten und das Stürmen von Polizeiverhören, um dem Mandanten zur Seite zu stehen – wenn es um den Beruf des Rechtsanwalts geht, mangelt es nicht an Klischees. Doch was sind wirklich die Aufgaben eines Rechtsanwalts? Je nachdem, ob und in welchem Rechtsgebiet dieser sich spezialisiert hat, können dessen Dienstleistungen ganz unterschiedlich ausfallen. Wer als Mandant beispielsweise einen Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragt, sollte nicht mit einer steuerrechtlichen Beratung rechnen. Versierte sowie erfahrene Kanzleien verbindet jedoch eine lösungsorientierte Arbeitsweise, die sich den individuellen Situationen der Mandanten anpasst, weshalb sie grundsätzlich die erste Wahl sind.

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Rechtsberatung und -auskunft

Eine Dienstleistung, die in der Regel zum Leistungsspektrum eines jeden Rechtsanwalts gehört, ist eine zuverlässige Rechtsberatung. Mandanten beanspruchen diese meist, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht oder wichtige Informationen gefragt sind – beispielsweise für das Aufsetzen eines Vertrags. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs widmet sich der studierte Jurist der entsprechenden Sachlage, um darauf aufbauend eine optimale Lösung oder Empfehlung zu bieten. Da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Kosten für eine Beratung verordnet, sind überhöhte Beratungskosten bei einem Anwalt leicht zu durchschauen.

Die Rechtsauskunft ist von der Rechtsberatung abzugrenzen. Während Letztere nämlich oftmals auf ein persönliches und ausführliches Gespräch angewiesen ist, beschränkt Erstere sich auf eine kompakte Aufklärung über einzelne Paragraphen in den Gesetzesbüchern.

Hinweis:
Hierzulande gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb von Gerichtsverfahren regelt. Umfassende Rechtsdienstleistungen dürfen so ausschließlich von Rechtsanwälten oder diesem gleichgestellten Personen ausgeübt werden.

Vertretung und Verteidigung

Wenn es um Behörden und Gerichte geht, führt an professionellem Rechtsbeistand kein Weg vorbei. Hierbei kann sich ein versierter Rechtsanwalt zweierlei Aufgaben annehmen – der Vertretung (Zivilprozess) und der Verteidigung (Strafprozess). Da die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht immer verpflichtend ist, verzichten Kläger häufig auf den Rechtsbeistand. Liegen keinerlei oder nur unzureichende Fachkenntnisse vor, ist davon jedoch abzuraten.
In Strafprozessen hingegen herrscht in der Regel ein sogenannter Anwaltszwang, bei welchem der Angeklagte zur Not einen Pflichtverteidiger erhält.

Aufgaben eines Rechtsanwalts: anspruchsvoll & vielfältig

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) bezeichnet die Aufgaben eines Rechtsanwalts in § 1 Abs. 3 u. a. als jene Tätigkeiten, die den Mandanten vor Rechtsverlusten schützen sollen und diesen rechtsgestaltend, konfliktvermeidend sowie streitschlichtend begleiten. Da die Formulierung den Kanzleien einen ausreichenden Handlungsspielraum gewährt, verfügen diese oftmals über ein umfangreiches Leistungsspektrum. Viele Anwälte sind so auch in berufsständischen Organisationen tätig oder verfassen Beiträge in Fachzeitschriften.

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