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Rechtsanwalt für Erbrecht – sichere Verfügung über das Eigentum

Im Erbrecht sind Rechtsanwälte häufig gefragt, wenn der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat. Der letzte Wille – dem überwiegenden Teil der Bevölkerung ist es wichtig zu wissen, wie im Todesfall mit dem Eigentum verfahren wird. Was passiert mit dem Haus und wer erhält das persönliche Vermögen? Widmet man diesen Fragen zu Lebzeiten keinerlei Aufmerksamkeit, bietet sie oftmals ein großes Potential für Missverständnisse und ernsthafte Streitigkeiten. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht ist in derartigen Fällen der richtige Ansprechpartner – so kann dieser seinen Mandanten beispielsweise beim Aufsetzen eines Testaments helfen oder eine kompetente Vertretung bei Gericht und Finanzbehörden gewährleisten.

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Diese Möglichkeiten haben Erblasser

Im vierzehnten Artikel des Grundgesetzes festgelegt, hat jeder Bundesbürger das Recht zum Eintritt des Todes über sein Eigentum zu verfügen. Wenn eine Person hierfür eine Anordnung erteilt, spricht der Jurist von einer Verfügung des Todes wegen, die folglich erst bei Ableben in Kraft tritt. Meist für Vermögensübergänge genutzt, bieten sich dem Erblasser zwei Wege.

Testament

Um vom Privileg des Erbrechts in vollem Umfang Gebrauch machen zu können, wird in der Regel ein Testament genutzt – es legt fest, wer was erben soll. Sollte dies eigenhändig geschehen, muss der Erblasser jenes handschriftlich ausformulieren und unterzeichnen.
Immer häufiger wird diese Aufgabe jedoch auch einem Rechtsanwalt überlassen, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Bestenfalls über langjährige Erfahrung verfügend, nutzt dieser präzise und unmissverständliche Formulierungen, die eine korrekte Auslegung garantieren. Ein Testament, das von einem Rechtsanwalt für Erbrecht erstellt wurde, wird deshalb auch nur selten angefochten.

Hinweis:
Von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern kann auch ein gemeinschaftliches Testament verfasst werden – es fasst zwei Testamente zusammen. Im Todesfall ist der überlebende Partner am gemeinsam formulierten Willen gebunden.

Erbvertrag

Eine weitere Möglichkeit, um Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen, ist der Erbvertrag. Mindestens zwei Partner müssen hieran beteiligt sein, die unter Aufsicht eines Notars jenen Vertrag schließen. Der Erbvertrag bindet den Erblasser an seine Vertragspartner, die eine Anwartschaft auf den Nachlass erhalten – Änderungen dürfen nur mit Zustimmung aller Parteien vorgenommen werden. Jene Form der Verfügung wird meist im geschäftlichen Umfeld genutzt, da sie ein stark beschränktes Rücktrittsrecht birgt und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.

Gesetzliche Erbfolge: Ein Rechtsanwalt für Erbrecht weiß Rat

Hierzulande greift die gesetzliche Erbfolge, wenn weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen wurden. Sie legt u. a. fest, wie groß der Anteil mehrerer Erben ist und unter welchen Umständen das Vermögen eines Verstorbenen an den Fiskus übergeht. Zu unterscheiden ist hierbei insbesondere das Verwandtenerbrecht und das Ehegattenerbrecht, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch besonderen Vorschriften unterliegen. So fällt der Ehegatte als Erbe beispielsweise aus, sobald ein Scheidungsantrag gestellt wurde und der Erblasser diesem gegenüber einem Familiengericht zustimmt.
Im Erbrecht sind Rechtsanwälte in derartigen Fällen besonders gefragt. Nicht selten entscheiden nämlich Details darüber, wer ein Anrecht auf den Nachlass eines Verstorbenen hat – versierte Juristen sollten in der Lage sein, diese richtig zu interpretieren und vor Gericht geltend zu machen.

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