Rechtsanwaltskosten kalkulieren – soviel kostet juristischer Beistand
Die Kosten für einen Rechtsstreit lassen sich im Vorhinein nur schwer abschätzen, da Dauer und Ausgang des Verfahrens oftmals im Unklaren liegen. Umso wichtiger ist es daher, dass Klarheit über die anfallenden Rechtsanwaltskosten besteht. Seit Juli 2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches für zahlreiche anwaltliche Dienstleistungen Rahmengebühren vorschreibt, die nicht unterschritten werden dürfen. Die konkrete Höhe der Kosten für den Rechtsanwalt hängt hierbei häufig von Faktoren wie der Höhe des Streitwerts und der Schwierigkeit des Falles ab. Andere Posten der Rechtsanwaltskosten werden nach Stundensatz abgerechnet. Hinsichtlich ihrer konkreten Preise unterscheiden sich Anwälte und Kanzleien teils erheblich. Wichtig: Bevor man sich für einen Rechtsanwalt entscheidet, sollte man die Kostenfrage möglichst genau abklären.
Rechtsanwaltskosten: Satzrahmengebühren, Betragsrahmengebühren und außergerichtliche Beratung
Eine wichtige Unterscheidung bei den Kosten des Rechtsanwalts besteht hinsichtlich der Satzrahmen- und Betragsrahmengebühren. Satzrahmengebühren richten sich u. a. nach der Höhe des Streit- bzw. Gegenstandswerts. Diese Abrechnungsmethode greift häufig bei Verfahren, die in den Bereich des Zivilrechts fallen. Die Höhe von Betragsrahmengebühren hingegen hängt nicht vom Streitwert ab, Anwendung finden sie z. B. für Vertretung in Angelegenheiten der Rechtsgebiete Strafrecht und Sozialrecht. Für reine Beratung durch den Rechtsanwalt ohne Anbahnung eines Prozesses bestehen keine gesetzlichen Mindestgebühren.
Die Erstberatungsgebühr
Kostenlose Beratung durch den Rechtsanwalt gibt es höchstens in Form von kurzen Telefonauskünften. Wer ausführlichen juristischen Beistand durch einen Rechtsexperten sucht, muss in jedem Fall mit einer sog. Erstberatungsgebühr rechnen: Für diese gilt eine Obergrenze von 190 Euro zzgl. Auslagenpauschale von derzeit 20 Euro und Mehrwertsteuer (19 %). Rechtsanwälte sind verpflichtet, die von ihnen berechnete Gebühr in einzelne Posten aufzuschlüsseln. Entscheidet man sich nach der Erstberatung für denjenigen Anwalt, wird die Erstberatungsgebühr mit den folgenden Kosten verrechnet, muss also effektiv nicht mehr gezahlt werden.
Rechtsanwaltskosten bei Prozessgewinn von der Gegenpartei einfordern
Erwirkt der beauftragte Rechtsanwalt die gerichtliche Durchsetzung der Rechte seines Mandanten, kann dieser in vielen Fällen sämtliche Kosten für den Rechtsanwalt von der vor Gericht unterlegenen Gegenpartei einfordern – eine weitere Aufgabe für den Rechtsanwalt. Kosten für die juristische Vertretung des Prozessgewinners können jedoch natürlich nur erstattet werden, wenn die unterlegene Partei zahlungsfähig ist.
Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Was tun, wenn man die Mittel für die kostenintensive Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann? Für diese Situation bestehen mehrere Lösungsansätze. Wer eine kundenfreundliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel bereits auf der sicheren Seite. Entfällt der Versicherungsschutz, kann man am Amtsgericht seines Wohnortes Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen; hierfür sind entsprechende Unterlagen einzureichen.
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