So hoch sind die Kosten der Erstberatung beim Anwalt
Das Berufsrecht für Rechtsanwälte sieht vor, dass diese ihre Tätigkeiten nicht kostenlos ausüben dürfen, zumindest nicht am Arbeitsplatz. In der öffentlich einsehbaren Gebührenordnung für Anwälte ist bestimmt, dass die Kosten der Erstberatung beim Anwalt für ‘Verbraucher’ zwischen 10 und 190 Euro netto betragen können, hinzu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Auch Kosten für Auslagen wie Kopien und Porto können sich Rechtsanwälte bezahlen lassen, was meist in Form einer Pauschale von 20 Euro geschieht. Die maximalen Kosten einer Erstberatung beim Rechtsanwalt können demnach 249,90 Euro brutto betragen. Geht es allerdings um Rechtsstreitigkeiten aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit, dürfen die Gebühren der Erstberatung noch höher liegen. Unsere Empfehlung: Die Höhe der Kosten für die anwaltliche Erstberatung sollte bereits bei der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail thematisiert werden.
Die Höhe der Kosten für die Erstberatung beim Anwalt variiert
Anwälte haben also einigen Spielraum bei der Berechnung ihrer Erstberatungsgebühr. Bereits eine erste E-Mail, auf die ein Rechtsanwalt mit juristischen Auskünften antwortet, kann nach aktueller Rechtslage Kosten von über 200 Euro nach sich ziehen; selbiges gilt auch für ein kurzes Telefongespräch. Auch wenn es um eine Anfrage bezüglich der Erfolgsaussichten eines juristischen Verfahrens geht, kann die Gebühr für das erste Beratungsgespräch vollumfänglich anfallen. Es gibt allerdings auch viele Rechtsanwälte, die für kurze Auskünfte wesentlich geringere Kosten in Rechnung stellen.
Die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt fallen bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden unterschiedlich hoch aus.
Laut § 612 Abs.1 BGB herrscht bei anwaltlicher Erstberatung stillschweigend die Vereinbarung einer Vergütung.
Die Kosten der Erstberatung beim Rechtsanwalt verrechnen
Schließen sich an das erste Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt Folgetätigkeiten wie das Verfassen von Schreiben an die Gegenseite oder weitere Telefonate an, müssen die Gebühren für die anwaltliche Erstberatung von den Gesamtkosten abgezogen werden. Es ist also sehr vorteilhaft, wenn man die Auswahl eines Rechtsanwalts für die Erstberatung sehr zielgerichtet vornimmt, damit deren Kosten auf die Gesamtkosten angerechnet werden können.
Was tun, wenn die Kosten der Erstberatung beim Anwalt zu hoch sind?
Wer unbedingt einen Rechtsanwalt um Rat fragen oder beauftragen muss, die erforderlichen Mittel aber beim besten Willen nicht aufbringen kann, kann sich vom Staat unter die Arme greifen lassen. Beim zuständigen Amtsgericht gibt es die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu erhalten, der eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt ermöglicht. Zwar dürfen Rechtsanwälte in diesem Fall bis zu 10 Euro verlangen, ausnahmsweise dürfen sie das erste Beratungsgespräch und einige weitere Dienstleistungen aber auch kostenlos erbingen. Zur Beratung auf Basis eines Berechtigungsscheins ist allerdings nicht jede Kanzlei gerne bereit.
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