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Honoraranlageberater – die Kundeninteressen im Mittelpunkt

Ein Honoraranlageberater erhält keine Provisionen. Wenn es um den Abschluss von Versicherungen und die Investition von Vermögen geht, ist guter Rat auf den ersten Blick nicht teuer. Auf dem Feld der Finanzdienstleistungen tummelt sich ein Heer von Beratern und Vermittlern, die Privatkunden ihre Beratungsleistung anbieten und ihnen von der Renten- über die Lebensversicherung bis hin zum Immobilienfonds zahlreiche Produkte verkaufen.

Aber wie gut ist diese Beratung wirklich und inwieweit haben sie die Interessen des Kunden im Auge, wenn gleichzeitig für sie hohe Provisionen locken? Auf der Suche nach guter Beratung stößt man schnell auf die Alternative der Honoraranlageberatung, die seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 die Berufsbezeichnung Honoraranlageberater hervorgebracht hat. Ist diese Form der Anlageberatung ihr Geld wert und welche Vorteile ergeben sich für den Kunden?

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Honorarberatung und die Unterschiede zu anderen Beratungsformen

Klassischerweise erhält ein Finanzberater genau wie ein Versicherungsvermittler für jeden Vertragsabschluss eine Provision von dem Unternehmen, dessen Produkt er verkauft hat. Dieses Konzept macht es dem Kunden zwar möglich, keine Beratungskosten zu zahlen, aber es fördert auch ein potentielles Ungleichgewicht zwischen vertrieblichen Interssen und den Interessen des Kunden, der eigentlich beraten werden soll. Durch die Provisionen kann ein Berater dazu verleitet werden, seinen Kunden nicht primär entsprechend seiner Bedürfnisse zu beraten, sondern diesem ein Produkt zu verkaufen, das ihm selbst eine hohe Provision einbringt.

Um den Kunden stärker vor schlechter Beratung zu schützen, gab es im August 2014 eine Gesetzesänderung, die die Finanzberatung auch als Honorarberatung ermöglicht. Unter dem Begriff Honorarberatung fasst man die Beratung von Kunden gegen ein festes Honorar zusammen. Der Honorarberater ist somit nicht von Provisionen als Bezahlung abhängig und kann ohne vertriebliche Interessen beraten. Aus rechtlicher Sicht darf er sogar gar keine Provisionen annehmen.

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Wie kann ein Kunde einen solchen Honorarberater finden? Im Wesentlichen gibt es zwei Berufsbilder in der Honoraranlageberatung, zum einen den Honoraranlageberater, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert sein muss, und zum anderen den Honorarfinanzanlageberater, der bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist. Bei beiden Institutionen erhalten Kunden Adressen eingetragener Honorarberater. Während der Honoraranlageberater zu allen Produkten beraten darf, ist es dem Honorarfinanzanlageberater nur erlaubt, seine Kunden zu Investmentfonds und geschlossenen Fonds zu beraten. Eingetragene Berater müssen außerdem ihre Qualifikation nachweisen, z. B. durch eine Weiterbildung zum Fachwirt für Finanzberatung. Außerdem müssen Honorarberater eine Berufshaftpflicht nachweisen, denn sie können für Falschberatungen haftbar gemacht werden.

Honorarberatung und die Kosten

Wer sich für eine Honorarberatung interessiert, fragt sich natürlich auch, welche Kosten damit verbunden sind. In der Regel ist ein Erstgespräch bei einem Honoraranlageberater kostenlos, hier wird dann zunächst der grundsätzliche Beratungsbedarf abgeklärt. Was eine Honorarberatung an Kosten genau mit sich bringt, ist je nach Berater natürlich verschieden, aber durchschnittlich bieten etwa 150 Euro pro Beratungsstunde einen guten Orientierungswert. Da viele Kunden vor den Kosten einer Honorarberatung zurückschrecken, sollte allerdings bedacht werden, dass eine möglichst neutrale und kundenorientierte Beratung ihr Geld durchaus wert sein kann. Vor allem bei höheren Anlagesummen lohnt sich in vielen Fällen eine Honorarberatung.

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