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Anwaltszwang – wann man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss

Einen Anwaltszwang gibt es vor vielen Gerichten, wie z. B. vor den Landesgerichten. Kommt es in einem Rechtsstreit zu einer Gerichtsverhandlung, lassen sich die meisten Parteien stets von einem Rechtsanwalt vertreten. Doch in welchen Fällen ist dies zwingend notwendig und wann kann man sich vor Gericht auch selbst vertreten? Zum sogenannten Anwaltszwang gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, denn je nach Gericht und Prozess existiert tatsächlich ein solcher Zwang laut Gesetz. Darüber hinaus gibt es viele gute Gründe, sich in Rechtsfragen und bei juristischen Streitigkeiten immer und rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Auf diese Weise wird die Wahrung der eigenen Interessen sichergestellt und gerichtliche Auseinandersetzungen unter Umständen sogar vermieden.

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Scheidung – gibt es einen Anwaltszwang?

Nach deutscher Rechtssprechung besteht ein Anwaltszwang am Bundesgerichtshof, an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Vor Amtsgerichten, Arbeits- und Finanzgerichten besteht jedoch kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme bilden hier allerdings Ehe- und Familienstreitsachen, für die ebenfalls immer ein Anwaltszwang besteht. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Anwaltszwang auch bei einer Scheidung existiert. Jedoch ist es auch möglich, dass sich beide Ehepartner durch einen gemeinsamen Anwalt bei einer Scheidung vertreten lassen.

Auch bei Strafprozessen gibt es einen Anwaltszwang und unter Umständen bekommt der Beschuldigte auch einen Pflichtverteidiger zugeteilt. Aber es gibt Verfahren, bei denen es theoretisch erlaubt ist, sich vor Gericht selbst zu vertreten. In der ersten Instanz, z. B. vor Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, besteht kein Anwaltszwang. Gleiches gilt für das Arbeitsgericht, stattdessen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf Wunsch selbst vertreten.

Warum sollte man sich von einem Anwalt vertreten lassen?

Der Anwaltszwang, manchmal wird in einem solchen Fall auch von Anwaltserfordernis gesprochen, dient in erster Linie dem Schutz der betreffenden Partei. Die Vertretung durch einen Anwalt soll sicherstellen, dass man den notwendigen sachkundigen Rat erhält. Außerdem soll für keine Partei ein Nachteil entstehen, wenn die jeweils andere Seite ebenfalls anwaltlich vertreten wird.

Darüber hinaus ist es grundsätzlich sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen – unabhängig vom Anwaltszwang. Die juristischen Fachkenntnisse des Anwalts garantieren eine fachlich fundierte Beratung. Außerdem kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass die eigenen Interessen juristisch vertreten werden. Dank einer rechtzeitigen Beratung durch einen Rechtsanwalt bei rechtlichen Streitigkeiten, sei es im privaten oder geschäftlichen Bereich, können gerichtliche Auseinandersetzungen unter Umständen sogar vermieden werden.

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