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Rund um den Globus: So von Inkasso auch international profitieren

Inkasso, das international benötigt wird, ist auf ein zuverlässiges Netzwerk aus wichtigen Kontakten angewiesen. Erfolg kennt keine Grenzen – erfahrene Unternehmer wissen jedoch um den Umstand, dass die Expansion ins Ausland auch zahlreiche Risiken birgt. Stellen sich wichtige Partner oder Kunden beispielsweise als zahlungsunwillig heraus, ist das Chaos bereits vorprogrammiert.
Je nachdem, auf welchem Fleckchen Erde dieser sich befindet, gelten schließlich andere Gesetzesverordnungen. Inkasso, das international agiert, ist in derartigen Fällen die richtige Wahl. So verfügen entsprechende Betriebe über hinreichende Kompetenzen und Kontakte, um einen erfolgreichen Forderungseinzug zu garantieren.

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Ein weltweites Netzwerk ist der Schlüssel

Um quer über der Erdoberfläche operieren zu können, ist effektives Inkasso auf die Mithilfe von kompetenten Kontakten angewiesen. Professionelle Betriebe verfügen so über ein weitreichendes Netzwerk an Kontakten, das gegebenenfalls über die landestypischen Besonderheiten aufklärt und mit Rat und Tat zur Seite steht.
Ein derartiges Netzwerk kann neben Detekteien, die den Schuldner ausfindig machen, u. a. auch versierte Rechtsanwälte und Dolmetscher umfassen, um etwaige Sprachbarrieren zu überwinden.

Inkasso ist international auf juristisches Know-how angewiesen

Andere Länder, andere Rechte – dass nicht mehr dieselben Gesetze gelten, sobald deutsches Staatsgebiet verlassen wird, ist in den meisten Fällen bekannt. Wie können Forderungen im Ausland also überhaupt durchgesetzt werden? Inkassounternehmen mit Auslandskompetenz sind auf jegliche Rechtsfragen vorbereitet und verfügen über wichtige Informationen bezüglich EU-Recht und der Rechtslage zahlreicher Nationen. Notfalls können diese von ihren Kontakten zu motivierten Kanzleien Gebrauch machen, die eine außergerichtliche Einigung anregen oder für eine zuverlässige Vertretung sorgen.

Hinweis: Ein Verfahren, das bei Inkasso im Ausland häufig Anwendung findet, ist das sogenannte grenzüberschreitende Mahnverfahren. Sofern Deutschland mit dem entsprechenden Staat die Zustellung eines Mahnbescheids vereinbart hat, kann der Gläubiger den Anspruch auf seine Forderung geltend machen, ohne den teuren Klageweg zu beschreiten.

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