Mit der Tür ins Haus: Was "Geldeintreiber" von Inkassounternehmen unterscheidet
Das Prinzip Inkasso basiert auf dem gewerblichen Einzug offener Forderungen. Sollte ein Geschäftspartner also nicht der Zahlung seiner Schulden nachkommen, darf ein Gläubiger ein Verfahren gegen den Schuldner eröffnen und die Herausgabe seiner Forderung durch professionelle Inkassounternehmen beschleunigen. Aus dem Bankwesen und der Betriebswirtschaftslehre entstammend, hat der neutrale Begriff im Laufe der letzten Jahre einen faden Beigeschmack erhalten: Stichwort “Geldeintreiber”.
Dass seriöse Dienstleister mit den zweifelhaften Methoden solcher Firmen nichts am Hut haben, ist vielen jedoch nicht bekannt.
So gehen die dubiosen Geldeintreiber vor
Der umgangssprachliche Begriff “Geldeintreiber” gilt als eine abwertende Bezeichnung für Inkassounternehmen, die zur Erfüllung eines Auftrages vor unmoralischen oder gar rechtswidrigen Maßnahmen nicht zurückschrecken. Mitunter nutzen diese ihren schlechten Ruf gezielt, um den Schuldner einzuschüchtern und unter Druck zu setzen – hierfür bedienen sie sich bei einer Reihe unzumutbarer Vorgehensweisen:
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Forderung von überhöhten Inkassogebühren: Mit regelmäßigen Schreiben, in denen sich die vermeintlichen Gebühren häufen, wird dem Schuldner vorgemacht, er könne sich nur durch eine sofortige Zahlung vor dem wirtschaftlichen Ruin retten.
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Juristische Konsequenzen: Unter Berufung auf nicht existente Rechtsgrundlagen drohen die “Geldeintreiber” dem Schuldner mit massiven juristischen Folgen, sollte dieser nicht ihren Forderungen nachkommen.
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Erwecken des Eindrucks einer körperlichen Bedrohung: Gewaltbereit anmutende und grimmig dreinblickende Gestalten patrouillieren hierbei vor dem Wohnsitz des Schuldners, um bei Nichtzahlung die Gefahr einer körperlichen Auseinandersetzung zu suggerieren.
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Rufschädigung: Das unsauber arbeitende Inkassounternehmen informiert das private oder geschäftliche Umfeld des Schuldners über dessen Situation, um diesen durch die daraus folgende Blamage zur sofortigen Zahlung zu bewegen.
Oft sind es gerade solche Unternehmen, die besondere Aufmerksamkeit in den Medien erhalten und durch unheilverkündende Firmennamen mit Osteuropa-Bezug der Branche den Ruf verschaffen, mit Mafiamethoden zu arbeiten. Nicht grundlos werden sie daher von seriösen Unternehmen als die “schwarzen Schafe der Branche” angesehen.
Hinweis:
Trotz entsprechender Tätigkeit sind derartige Betriebe häufig gar nicht gesetzeskonform als Inkassounternehmen zugelassen und fallen somit nicht unter diesen Geschäftsbegriff.
Vertrauenswürdige Inkassounternehmen
Inkassobüros, die sich nach gesetzlichen Vorgaben richten und dem Schuldner gegenüber ein ordnungsgemäßes Verhalten an den Tag legen, distanzieren sich ausdrücklich von der zwielichtigen Arbeitsweise der sogenannten “Geldeintreiber” und sind unbedingt von diesen abzugrenzen. Kompetente Sachbearbeiter zeichnen sich vielmehr durch ein gewissenhaftes und effizientes Vorgehen aus.
Da die gesetzlich geregelte Rechtsdienstleistung eines Inkassounternehmens strengen Auflagen unterliegt, verfügt dieses in der Regel über umfassende Sachkenntnisse in den einschlägigen Fachgebieten – Personen mit einer strafrechtlichen Vergangenheit ist die Ausübung im Übrigen untersagt. Die Nähe zum Gesetz lässt sich auch anhand des Vergütungssystems erkennen, das sich deutlich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) orientiert. Ein hohes Maß an Professionalität geht außerdem bereits aus der Mitgliedschaft beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) hervor.
Wie arbeiten seriöse Betriebe?
Für Drohungen oder Rufmord ist in sauber vorgehenden Inkassounternehmen kein Platz. So basiert die Tätigkeit eines versierten Betriebes sowohl auf einer intensiven Prüfung der Forderungen als auch auf einer gründlichen Recherche. Ist ein Auftrag angenommen, bemüht sich der Sachbearbeiter stets um einen zufriedenstellenden Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern.