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Inkassobüro eine Einziehungsermächtigung erteilen & Geld von Schuldnern wiederbekommen – so klappt’s!

Die Einziehungsermächtigung ermöglicht es Inkassobüros, mit eigenem Namen für ein Unternehmen Forderungen einzuholen. Es ist keine angenehme Situation, wenn man auf überfällige Zahlungen von Geschäftspartnern oder Privatpersonen wartet. Das Einfordern der Schulden kostet nicht nur Zeit und Nerven – am Ende sieht man oftmals doch keinen Cent oder erst nach langem Hin und Her. Genau aus diesem Grund vertrauen immer mehr Unternehmen und Menschen einem professionellen Inkassounternehmen die Einziehungsermächtigung an. Die geschulten Profis kümmern sich somit um den Einzug der Schulden, während der Auftraggeber sich in Ruhe seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann.

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich ein Inkassobüro beauftrage?

Für Privatpersonen, aber besonders auch für Unternehmen hat es Vorteile, einem Inkassodienst eine Einziehungsermächtigung zu erteilen. Es muss kein Personal für das Einholen des überfälligen Geldes eingesetzt werden, wodurch Zeit und Kosten gespart werden. Gleichzeitig steigen die Chancen, dass die Schuldner die Zahlungen doch noch leisten. Denn: Erfahrene Inkassobüros sind auf die Einzugsforderung spezialisiert und wissen, wie sie mit fordernden, aber sachlichen Methoden ans Ziel gelangen. Raffinierte Psychologie, saubere Recherche und das Informieren über mögliche Konsequenzen im Falle einer Nichtzahlung bewegen Schuldner häufig doch noch zum Zahlen ihrer Schulden.

Von Vorteil für Auftraggeber: Die Inkassokosten werden in der Regel dem Schuldner zu Lasten gelegt.

Wie läuft das Inkassoverfahren mit der Einzugsermächtigung ab?

Durch das Erteilen der Einzugsermächtigung ist das Inkassobüro laut § 185 des BGB – wie der Name schon sagt – bevollmächtigt, im eigenen Namen eine Forderung für das beauftragende Unternehmen einzuziehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Inkassomandat. Der Vorgang ist ähnlich dem der Einziehung im Auftrag, nur dass das Inkassounternehmen in diesem Fall die Forderung an die eigene Adresse verlangt. Zahlt der Schuldner dann, so geht das Geld zunächst an das Inkassobüro. Dieses kümmert sich dann um die Abrechnung mit dem Auftraggeber, was diesem einiges an Aufwand erspart.

Zudem ist das Inkassobüro bei Erteilung einer Einzugsermächtigung in einer stärkeren Position gegenüber dem Schuldner. Der Gläubiger und Auftraggeber bleibt aber weiterhin und trotz Bevollmächtigung des Inkassobüros Inhaber der Forderung und trägt das Risiko, falls diese nicht eingezogen werden kann. Damit unterscheidet sich diese Art der Inkassotätigkeit von der Abtretung der Forderung.

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