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Eigenverbrauch von Solarstrom

Wie Sie profitieren können & was Sie über Steuern wissen sollten

Teure Strompreise und fallende Einspeisungsvergütungen machen die Nutzung von Solarstrom zum Eigenverbrauch attraktiv. Die Nutzung von Solarstrom für den Eigenverbrauch wird immer beliebter. Weil die Vergütung bei einer Einspeisung immer geringer ausfällt und die allgemeinen Stromkosten steigen, hat der Eigenverbrauch von Solarstrom Zukunft. Wer sich dazu entschließt, durch die Kraft der Sonne elektrische Energie zu gewinnen, kann dadurch erheblich sparen. Nicht die Energie für den kompletten Haushalt, aber ein beträchtlicher Teil davon kann durch Solarstrom gewonnen werden. Durch eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach lassen sich also dauerhaft die Stromkosten senken.

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Solarstrom für den Eigenverbrauch – eine sinnvolle Investition

Die inzwischen häufige Frage, ob sich Solarstrom noch lohnt, kann somit mit “ja” beantwortet werden. Nicht unbedingt zur Einspeisung ins öffentliche Netz, aber dafür zum Eigenverbrauch ist Solarstrom auch im Jahr 2013 und danach in jedem Fall noch eine sinnvolle Investition. Was bis vor einigen Jahren noch wenig populär war, wächst derzeit stark an Beliebtheit: Den aus der Kraft der Sonne gewonnenen Strom im eigenen Haushalt zu verwenden. Auf diese Weise macht man sich weitgehend unabhängig von Stromanbietern und ihrer Preispolitik.

Wie sich der Solarstrom für den Eigenverbrauch auszahlt

Natürlich ist eine Solaranlage noch immer eine Investition. 8.000 bis 10.000 Euro muss man für die Anlage und die Installation veranschlagen. Da man das Geld in der Regel nach gut zehn Jahren aber wieder heraus hat und Photovoltaikanlagen eine Lebensdauer von 30 Jahren haben können, ist die Investition durchaus sinnvoll. Große Unsicherheit herrscht hier bei vielen Menschen bezüglich der Frage nach einer möglichen Steuer bzw. Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer die Solarenergie nur zur Eigennutzung für den eigenen Haushalt verwendet und nicht einspeist, muss auch keine Steuern zahlen. Lediglich Haushalte, die ihre Anlage zwischen 2009 und Ende März 2012 in Betrieb genommen haben, könnten eine Ausnahme bilden. In diesem Zeitfenster wurde nämlich auch der Eigenverbrauch noch staatlich vergütet, was steuerliche Folgen haben könnte.

Als Regel gilt: Der unvergütete Eigenverbrauch von Solarstrom ist steuerfrei.

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