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Nach dem Umzug nicht vergessen: Den Wohnsitz ummelden

Auch wenn ein Umzug eine stressige Angelegenheit ist und man sich danach am liebsten erst einmal ausruhen möchte, sollte zuvor unbedingt noch ein wichtiger Behördengang gemacht werden: Die Ummeldung des Wohnsitzes. Bei einem Umzug in eine neue Stadt oder auch innerhalb einer Gemeinde herrscht in Deutschland Meldepflicht. Den Wohnsitz ummelden kann man beim betreffenden Einwohnermeldeamt. Meist hat man dafür lediglich eine Woche, in selteneren Fällen zwei Wochen Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeld. Zieht man lediglich innerhalb einer Stadt oder Gemeinde um, handelt es sich offiziell um eine Ummeldung, anderenfalls wird der Vorgang als Anmeldung bezeichnet.

Die Ummeldung erfolgt persönlich im Einwohnermeldeamt

Nach dem Umzug ist man verpflichtet, sich am neuen Wohnort umzumelden. Für die Ummeldung ist es erforderlich, dass man persönlich im Einwohnermeldeamt erscheint. Die einzige Ausnahme bildet das Bundesland Bayern, wo die Ummeldung oder Anmeldung auch über den Postweg möglich ist. Der obligatorische Gang zum Amt hängt damit zusammen, dass die neue Anschrift zugleich im Personalausweis oder Reisepass eingetragen wird, was eine Ummeldung online über das Internet unmöglich macht. Dennoch ist ein Besuch auf der Website des jeweiligen Einwohnermeldeamts oft lohnenswert: Die meisten Meldeämter stellen das Ummeldeformular bereits auf ihren Internetseiten als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. So lässt sich das Formular bequem zu Hause ausfüllen. Dies erspart einem allerdings nicht den persönlichen Gang zum Amt, da es nicht gestattet ist, den Wohnsitz online über das Internet umzumelden.

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Üblicherweise verursacht die Ummeldung keine Kosten

Hat man keine Zeit für den Behördengang oder ist verhindert, so kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die An- oder Ummeldung für den Wohnsitz übernehmen. Auch einige Umzugsunternehmen bieten diesen Service an und erledigen auf Wunsch Behördengänge. In Hessen und Bayern erfordert dies zusätzlich noch eine beglaubigte Vollmacht. Es gibt zwar Ausnahmen, doch in den meisten Bundesländern entstehen keine Kosten für die Ummeldung. Wohnsitz und Wohnung in der alten Stadt müssen beim Einwohnermeldeamt nicht abgemeldet werden. Dies geschieht automatisch, wenn man sich am neuen Wohnort anmeldet, es sei denn, man zieht ins Ausland.

Was brauche ich zur Ummeldung?

Möchte man seinen Wohnsitz anmelden oder ummelden, werden folgende Papiere und Unterlagen benötigt: Das wichtigste ist der Personalausweis oder alternativ der Reisepass, Kinderausweis oder ggf. die Geburtsurkunde. Desweiteren braucht man ein Ummeldeformular und in einigen Fällen den Namen und die Anschrift der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers. Ab dem Jahr 2005 verhielt es sich eine Weile lang so, dass der Gesetzgeber die sogenannte Doppel-Meldung nicht mehr einforderte. Diese stellt die zusätzliche Bestätigung vom Vermieter über den Mietvertrag dar. Seit der im November 2015 in Kraft getretenen Meldegesetzreform muss der Einzug allerdings wieder vom Vermieter bestätigt werden. Der Vermieter muss diese Bescheinigung seinerseits übrigens ausstellen, wenn ein neuer Mieter einzieht. Sollte sich kein einzelner Vermieter finden, kann auch eine eventuell bestehende Verwaltungsgesellschaft bemüht werden. Wohnt der Mieter unentgeltlich (in dem Fall besteht im Endeffekt kein Mietverhältnis), muss er trotzdem beim Amt einen Nachweis erbringen – auch in diesem Fall wird also eine Doppel-Meldung notwendig.

Im Dokument müssen zwingend der Name und die Anschrift des Vermieters, die Information, ob es sich um einen Ein- oder einen Auszug handelt und das entsprechende Datum enthalten sein. Außerdem müssen die Anschrift der Wohnung und die Namen der neuen Bewohner verzeichnet werden. Ob die Bescheinigung elektronisch oder auf Papier ausgestellt wird ist übrigens egal. Beide Varianten werden vom Amt anerkannt und können auch direkt vom Vermieter zugesendet werden.

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Ein Nachsendeauftrag kann wichtig sein

Ebenfalls bedeutsam und vor allem für gewerbliche Umzüge wichtig kann ein Nachsendeantrag bei der Post sein. Dies garantiert, dass der Kunde auch nach dem Umzug noch die Post erhält, die an seine alte Adresse gesendet wird. Bis 2003 war der Nachsendeauftrag kostenfrei, inzwischen verlangt die Deutsche Post für einen Zeitraum von sechs Monaten rund 15 Euro für Privatkunden und rund 30 Euro für Geschäftskunden. Der Nachsendeauftrag sollte möglichst bereits einige Tage vor dem Umzug gestellt werden.

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