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Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien: Das muss jeder Verkäufer wissen

Viele, die ein Haus, eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie kaufen oder verkaufen, wollen, schrecken davor zurück, vor allem seit das Thema durch das eingeführte Bestellerprinzip verstärkt aufkam: die fällige Maklerprovision beim Verkauf. Aber wer muss sie überhaupt in welchem Fall zahlen und welche Dinge gibt es noch zu beachten? Über das alles klären wir hier auf.

Die Maklerprovision muss auch beim Verkauf einer Immobilie gezahlt werden.

Wer eine Immobilie über einen Makler verkaufen will, muss auch damit rechnen, dass er eine Provision zahlen muss. Seit im Juni 2015 eine Gesetzesänderung bezüglich der Regelung von Provisionszahlungen in Kraft getreten ist, gab es viel Verunsicherung beim Thema Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien. Käufer und Verkäufer von Wohn- und Gewerbeimmobilien stellen sich dazu viele Fragen, die sie unter Umständen sogar davon abhalten, einen Immobilienmakler zu beauftragen.

Häufige Fragen rund um die Maklerprovision beim Verkauf sind:

  • Wer muss die Maklercourtage bei einem Verkauf bezahlen?
  • Wie hoch fällt diese Gebühr durchschnittlich aus?
  • Wann genau ist die Provision überhaupt fällig?

Vorweg lässt sich sagen, dass die Gesetzesänderung von 2015 für Verkäufer weniger drastisch ist als für Vermieter, denn hier bleibt alles wie gehabt. Aber was genau heißt das?

Wer die Maklerprovision beim Verkauf zahlt,
ist nicht gesetzlich geregelt

Während das Bestellerprinzip bei Wohnimmobilien, die vermietet werden, eine ganz klare Regelung vorgibt – nämlich, dass jene Partei die Bezahlung des Maklers übernimmt, welche ihn auch beauftragt hat –, ist in puncto Verkauf und Maklercourtage alles anders. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorgibt, wer bei der Veräußerung einer Immobilie die Bezahlung des tätigen Maklers übernehmen soll. Wer zahlt also die Maklerprovision bei einem Verkauf üblicherweise und wie hoch ist diese?

Normalerweise hält man sich an die gängige Vorgehensweise, die allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. In den meisten Fällen wird die Maklerprovision beim Verkauf zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt – die Aufteilung kann dabei zu gleichen, aber auch zu ungleichen Teilen erfolgen. Wie dies letzten Endes tatsächlich im Einzelfall gehandhabt wird, ist dann individuell. In einigen Bundesländern, beispielsweise in Berlin oder Hessen, trägt üblicherweise allein der Käufer die Maklerprovision bei einem Verkauf von Immobilien. Für Verkäufer ist die Veräußerung ihres Objektes damit völlig kostenlos.

Unser -Tipp für Sie:
Gerade Verkäufer, die in einem der Bundesländer verkaufen wollen, wo die Maklercourtage für gewöhnlich von den Käufern getragen wird, sollten sich an einen erfahrenen Immobilienexperten wenden. Denn dieser bietet enorm viele Vorteile gegenüber einem Verkauf in Eigenregie.

Mit welchen Beträgen müssen Zahlende rechnen?

Auch bezüglich der Höhe der Bezahlung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften – wie viel der Makler im Veräußerungsfall erhält, ist damit ebenfalls Verhandlungssache. Doch auch dabei hält man sich für gewöhnlich an die regional üblichen Prozentsätze: Je nach Bundesland erhalten Immobilienmakler eine Courtage von etwa 4,76 bis 7,14 % des Verkaufspreises, welche aber dennoch frei verhandelbar ist.

Unser -Tipp für Sie:
Wer einen Auftrag an einen Immobilienexperten vergibt, sollte darauf achten, dass ein offizieller Maklervertrag geschlossen wird, in welchem auch geregelt sein sollte, wann der Makler eine Provision erhält (z. B. nach einem Vertragsabschluss) und von wem.

Die Vereinbarung über die Zahlung oder die Höhe der Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie gehört nicht in den notariellen Kaufvertrag – ganz gleich, ob es sich um den Gesamtbetrag oder den Prozentsatz handelt. Dies hätte zur Folge, dass sich der Vertragswert erhöht und damit auch die Nebenkosten wie z. B. die Grunderwerbsteuer höher ausfallen – und was wäre gerade für Käufer nachteilig.

Man sollte stets bedenken, dass der Kaufvertrag nur zwischen zwei Parteien geschlossen wird, nämlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Der Notar beurkundet nur das, was diese beiden Vertragsparteien wünschen. Der Makler ist hingegen keine Vertragspartei und so ist auch der Notar nicht dessen Interessenvertreter.

Vorsicht bei den Details des Maklervertrags

Die Maklerprovision wird in der Regel erst mit dem Verkauf fällig.

Beim schriftlichen Festhalten in den Vertragsunterlagen ist ebenfalls Vorsicht geboten: Provisionszahler werden aufgrund von falschen Formulierungen schlimmstenfalls keine Chance haben, Schadenersatz vom Makler zu verlangen, sollte sich später herausstellen, dass dieser nicht ordentlich gearbeitet hat. Dabei kann es durchaus auch um die Maklerprovision beim Verkauf gehen. Ob Kauf- oder Maklervertrag: Die Dokumente sollten idealerweise von einem versierten Rechtsanwalt auf ihre Richtigkeit hin geprüft und erst danach unterzeichnet werden.

Immobilienmakler und ihre Aufgaben – dafür erhalten Makler Provision

Eine Maklerprovision ist die Bezahlung des Immobilien-
maklers für seine Dienste. Mit zum Teil über 7 % des Verkaufspreises scheint die Bezahlung für viele recht hoch zu sein, doch Auftraggeber unterschätzen leicht die Aufgaben und den Arbeitsaufwand, welche mit der Vermittlung eines Kaufobjektes verbunden sind. Darüber hinaus sollte man stets bedenken, dass die Maklerprovision beim Verkauf, also normalerweise nur bei einer erfolgreichen Vermittlung, fällig wird.

Unser -Tipp für Sie:
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte im Maklervertrag geregelt werden, wann genau die Maklerprovision gezahlt werden muss.

Das Dienstleistungsangebot der Immobilienmakler umfasst zahlreiche Aufgaben, wobei manche Maklerbüros einen Rundum-Service für ihre Auftraggeber anbieten und andere auch Einzelleistungen, sodass man dem Immobilienexperten nur einzelne Aufgaben überlassen kann. Generell übernimmt ein Makler bei der Veräußerung von Immobilien u. a. die folgenden Aufgaben:

Die Maklerprovision beim Verkauf eines Objektes kann variieren

  • Immobilienbewertung und Marktpreisschätzung
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés inkl. ansprechender Bilder, 360°-Rundgängen, Luftaufnahmen, etc.
  • Home Staging
  • Vermarktung der Immobilie in zielgruppenrelevanten Kanälen
  • Vorauswahl solventer Käufer
  • Organisation und Durchführung von professionellen Besichtigungen
  • Führen von Preisverhandlungen
  • Aufsetzen des Kaufvertrages

Das Beauftragen eines Immobilienmaklers lohnt sich nicht nur für Verkäufer von Wohnimmobilien, sondern vor allem auch für Besitzer von Gewerbeobjekten. Gerade letztere können stark von den Kontakten des Maklers profitieren: Unternehmer und Firmenbesitzer, die ein Gewerbeobjekt suchen, wenden sich in vielen Fällen direkt an Immobilienmakler in ihrer Region. Wer verkaufen will, kann so das Glück haben, dass im Interessentenpool des Maklers gerade mindestens ein potenzieller Käufer vorhanden ist.

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