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Jahresabschlussprüfung vom Wirtschaftsprüfer erstellen lassen: Das sind die Vorteile

Für viele Kapitalgesellschaften ist eine Jahresabschlussprüfung verpflichtend. Bei der Jahresabschlussprüfung handelt es sich um eine Wirtschaftsprüfung, die die Einhaltung aller Rechnungsvorschriften untersucht. Da jede Kapitalgesellschaft per Gesetz prüfungspflichtig ist, sobald sie die Größenordnung einer kleinen Kapitalgesellschaft überschreitet, ist die Jahresabschlussprüfung bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften haben jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Jahresabschlussprüfung machen zu lassen, was in einigen Fällen sehr sinnvoll sein kann. So können kleine Unternehmen beispielsweise ihre Kreditwürdigkeit erhöhen, was wiederum positive Auswirkungen auf Kreditvergabe oder auch auf Beziehungen mit Lieferanten haben kann. In der Regel wird die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer vollzogen und beginnt im Falle prüfungspflichtiger Kapitalgesellschaften schon im laufenden Geschäftsjahr.

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Der Umfang einer Jahresabschlussprüfung

Bei einer Jahresabschlussprüfung erhält der Wirtschaftsprüfer einen Einblick in die gesamte wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Die Prüfung beginnt noch im laufenden Geschäftsjahr, denn der Prüfer hat viel Arbeit vor sich: Der Jahresabschluss samt Bilanzen, die komplette Buchführung, die Unternehmensplanung sowie der Lagebericht müssen eingesehen und geprüft werden. Außerdem erhalten Wirtschaftsprüfer Einblick in den Handelsregisterauszug, die aktuelle Satzung der Kapitalgesellschaft sowie in wichtige Verträge. Auch bei der Inventurkontrolle muss der Prüfer anwesend sein. Auch Summen- und Saldenlisten von Debitoren und Kreditoren müssen vorgelegt werden. Es lohnt sich also, bereits im Vorfeld an die Jahresabschlussprüfung zu denken und die dafür wichtigen Posten von Beginn an übersichtlich und ordentlich zu führen.

Problematisch kann es werden, wenn der Wirtschaftsprüfer bei der Jahresabschlussprüfung mit durchlaufenden Posten oder mit gebuchten, aber nicht auffindbaren Belegen zu tun bekommt. Dann vergrößert sich sein Arbeitsaufwand – die Prüfung des Jahresabschlusses zieht sich unnötig in die Länge und es wird zudem teurer. Gerade deshalb sollten Unternehmen auf eine lückenlose und akkurate Buchführung achten.

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Für die Buchhaltung sowie den Jahresabschluss ist immer das Unternehmen selbst verantwortlich. Wer aus individuellen Gründen keine Buchhaltungsabteilung hat, muss sich um einen externen Dienstleister kümmern. Die Buchhaltung kann beispielsweise an einen Steuerberater abgegeben werden. Tipp: Viele Steuerexperten arbeiten mit Wirtschaftsprüfern zusammen und können den Kontakt herstellen, sodass der Unternehmer sich auch um diese Angelegenheit nicht ausgiebig kümmern muss.

Die Wahl des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss

Besonders wichtig für die Jahresabschlussprüfung ist, dass der Prüfer unabhängig und vor allen Dingen auch branchenerfahren ist. Während der Zusammenarbeit ist es wichtig, dass das Unternehmen mit dem Wirtschaftsprüfer gut zusammenarbeitet. Dies hat nicht nur eine schnellere Bearbeitung, sondern auch geringere Kosten zur Folge. Die Wahl des Prüfers für die Jahresabschlussprüfung ist jedem Unternehmen freigestellt, doch nicht immer liegt die Entscheidung bei der Unternehmensleitung. Soll beispielsweise die Prüfung des Jahresabschlusses einer GmbH erfolgen, obliegt die Wahl des Wirtschaftsprüfers den Gesellschaftern. Dasselbe gilt auch für die anderen Kapitalgesellschaften. Ist hingegen ein Aufsichtsrat vorhanden, so ist dieser für die Beauftragung eines Prüfers zuständig.

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