Wirtschaftsprüfung: Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, sich regelmäßig einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen. Sobald ein Unternehmen zwei der folgenden Merkmale überschreitet, ist es prüfungspflichtig: Eine Bilanzsumme von 4,84 Mio. Euro, einen Jahresumsatz von 9,68 Mio. Euro und 50 Mitarbeiter. Bei der Wirtschaftsprüfung kontrollieren, in aller Regel externe, Wirtschaftsprüfer die gesamte Buchhaltung eines Unternehmens, um zu gewährleisten, dass dieses keine falschen Angaben über dessen Geschäft macht. Mittlere und große Kapitalgesellschaften beispielsweise sind per Gesetz dazu verpflichtet, sich einer Jahresabschlussprüfung zu unterziehen, die ein Teil der Wirtschaftsprüfung ist. Doch auch kleine Kapitalgesellschaften können sich einer freiwilligen Wirtschaftsprüfung unterziehen, um beispielsweise günstige Darlehen zu erhalten.
Warum ist die Wirtschaftsprüfung wichtig?
Insbesondere große Firmen tragen nicht nur eine unternehmerische Verantwortung, sondern sind auch gegenüber Lieferanten, Gläubigern, ihren Mitarbeitern und Investoren verantwortlich. Benötigt eine Produktionsfirma Rohstoffe, um eigene Produkte herstellen zu können, muss sie diese einkaufen. Rohstofflieferanten benötigen wiederum die Sicherheit, dass ihre Rohstoffe, die ja oft in großen Mengen eingekauft werden, auch bezahlt werden. Kreditgeber müssen ebenfalls sicher sein, dass ein Unternehmen in der Lage ist und es auch weiterhin sein wird, ein Darlehen zurückzuzahlen. Eine Wirtschaftsprüfung ist dabei ein wichtiges Mittel, mit welchem überprüft wird, ob ein Betrieb seine Buchführung ordnungsgemäß erledigt und, ob die unter Umständen vorgelegten Zahlen tatsächlich stimmen.
Ob die Wirtschaftsprüfung von einem vereidigten Buchprüfer oder von einem Wirtschaftsprüfer vorgenommen wird, hängt u. a. von der Größe des zu prüfenden Unternehmens ab. Sobald die Mitarbeiterzahl 250 Personen sowie die Bilanzsumme die 19,25-Mio.-€-Grenze oder der Jahresumsatz die 38,5-Mio.-€-Grenze übersteigen, muss die Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Generell umfasst die Wirtschaftsprüfung neben der Jahresabschlussprüfung Sonderprüfungen wie z. B. Gründungs-, Unterschlagungs-, Wirtschaftlichkeits- sowie Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Wer bestimmt den Prüfer?
Die Wahl des Wirtschaftsprüfers ist den Unternehmen grundsätzlich freigestellt – die Wirtschaftsprüfung kann entweder durch einen externen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer erfolgen, oder aber man wendet sich an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Wahl des Prüfers obliegt nicht in jedem Fall dem Geschäftsführer oder dem Inhaber des zu prüfenden Unternehmers. Betrifft die Wirtschaftsprüfung beispielsweise den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft, können in der Regel die Gesellschafter selbst den Prüfer bestimmen. Eine Ausnahme gibt es beim Vorhandensein eines Aufsichtsrates, denn dann ist dieser für die Prüferwahl zuständig.