Familienrecht in Ihrer Region

Auftrag beschreiben

Passende Angebote erhalten

Angebote vergleichen und sparen

Das Scheidungsverfahren

Derzeit werden mindestens 35 % aller Ehen in Deutschland wieder geschieden. Die Auflösung der Ehe verlangt oft für beide Parteien eine umfassende rechtliche Beratung, da eine Vielzahl von Fragen zu Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht geklärt werden müssen. Für das Scheidungsverfahren schreibt das Familienrecht zudem die Anwaltspflicht vor. Die Dienste eines Rechtsanwalts für Familienrecht sind daher im Rahmen einer Scheidung zwingend erforderlich. Doch auch schon vor der Scheidung und während der Trennungszeit sind Details zu beachten, die das Heranziehen eines Anwalts für Familienrecht notwendig machen können.

Erhalten Sie jetzt kostenlos individuelle und unverbindliche Angebote von Rechtsanwälten für Familienrecht in Ihrer Region!

Das Scheidungsverfahren kann bis zu drei Jahre andauern, je nachdem wie einig sich die Parteien über den Vorgang sind. Nach mindestens einem Jahr der Trennung kann eine Ehe geschieden werden. Ist die Scheidung von beiden Eheleuten gewünscht, kann sie nach Ablauf des Trennungsjahres geschehen. Falls nur einer der beiden Eheleute die Scheidung wünscht, kann die Ehescheidung in der Regel erst nach drei Jahren passieren. Grundvoraussetzung für die Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist, d.h., dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Anwaltszwang

Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt eingereicht werden. Ein gemeinsamer Familienanwalt für beide Parteien ist nicht zulässig, bei einer einvernehmlichen Scheidung kann jedoch oft auf anwaltliche Vertretung eines der beiden Ehegatten verzichtet werden. So können viel Zeit und hohe Kosten gespart werden. Auch dieser Ehegatte sollte sich jedoch von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.

Auch für Anträge innerhalb des Scheidungsverfahrens ist ein Rechtsanwalt Pflicht. Nur auf Antrag werden durch das Gericht Regelungen zu Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung des Vermögens, Aufteilung des Hausrats und Nutzung der gemeinsamen Wohnung getroffen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht ist hier unverzichtbar, um die Interessen des Mandanten vor Gericht erfolgreich zu Gehör zu bringen.

Ehegattenunterhalt

Während nach der Trennung durch den Trennungsunterhalt weiterhin für den Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten gesorgt ist, gilt nach der Scheidung zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Trotzdem muss in vielen Fällen Ehegattenunterhalt gezahlt werden, da einige Unterhaltsansprüche auch über die Ehescheidung hinaus wirksam sind und der Ehegatte unterhaltspflichtig bleiben kann. In jedem Einzelfall muss ein Anwalt für Familienrecht überprüfen, ob ein Unterhaltsanspruch auch nach der Scheidung bei begründeter Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung, Krankheit oder geringem Eigeneinkommen besteht oder ob eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung abgewehrt werden kann.

Haben Sie gute Empfehlungen?

Kennen Sie empfehlenswerte Unternehmen, die hier noch nicht zu finden sind?

UNTERNEHMEN KOSTENLOS EINTRAGEN