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Jobs für Maler und Lackierer – einfach und schnell den richtigen Arbeitgeber finden

Maler und Lackierer sind sehr gefragt – denn dem Handwerk mangelt es an Fachkräften. Dabei ist der Job nicht nur zukunftsträchtig, sondern auch abwechslungsreich und vielseitig: Maler und Lackierer beherrschen neben den verschiedenen Maltechniken noch vieles mehr, z. B. Tapezierarbeiten, die Beschichtung von Bodenflächen, Korrosionsschutz, Schimmelbekämpfung oder auch die Installation von Wärmedämmungen. Bei den vielen verschiedenen Aufgaben müssen Maler und Lackierer sowohl handwerkliches als auch gestalterisches Geschick beweisen. Doch wo finden sie genau die Herausforderung, die sie sich wünschen? Bei uns können sie sich direkt auf attraktive Malerjobs bewerben. Außerdem informieren wir über wichtige Kriterien bei der Arbeitgeberwahl, die verschiedenen Fachbereiche, die Ausbildung und das Gehalt.

Maler und Lackierer: Worauf bei der Arbeitgeberwahl achten?

Maler und Lackierer beherrschen vieles mehr als nur verschiedene Maltechniken.Da das Maler- und Lackiererhandwerk stark von saisonalen und konjunkturellen Schwankungen abhängt, ergeben sich einige Besonderheiten und spezifische gesetzliche Regelungen: Beispielsweise ist die Option auf Saison-Kurzarbeitergeld in der Malerbranche zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung gesetzlich festgelegt. Da es gerade bei Malern und Lackierern in Sommer zu einer Häufung von Aufträgen kommen kann, fallen oft Überstunden an. Auch für diesen Fall sind Zuschläge wie Mehrarbeits- und Nachtzuschläge im Gesetz verankert.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen kann sich auch das Unternehmen selbst durch verschiedene Punkte als attraktiver Arbeitgeber hervortun. Die wichtigste Rolle spielt für viele Arbeitnehmer das Gehalt und die Anzahl der Urlaubstage. Zudem sollte man jedoch auch darauf achten, ob der Arbeitgeber zusätzlich folgende Konditionen anbietet:

  • Jahressonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • vermögenswirksame Leistungen (Betriebliche Altersvorsorge)
  • spezielle Mitarbeiterangebote und Zuschüsse
  • Ausgleich von Überstunden
  • kostenlose Bereitstellung von Arbeitskleidung und Werkzeugen
  • Jobticket
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Moderne Arbeitsmittel (Tablet/PC)

Maler und Lackierer Ausbildung: Das müssen Sie wissen

Bei der Ausbildung zum Maler und Lackierer handelt es sich um eine duale Ausbildung, die grundsätzlich in drei verschiedenen Fachrichtungen angeboten wird. Diese sind:

  • Gestaltung und Instandhaltung
  • Bauten- und Korrosionsschutz
  • Kirchenmalerei und Denkmalpflege

Bei der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung liegt der Arbeitsschwerpunkt auf der Verschönerung von Gebäuden, z. B. durch den Anstrich von Fassaden, Wänden und Decken. Wählt man die Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz, zählen die Sanierung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen zum Aufgabenbereich. Bei diesen handelt es sich vorwiegend um Bauwerke aus Beton, Stahl oder Metall. In der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege hingegen konzentriert man sich auf historische Gebäude und deren Sanierung und Rekonstruierung. Bei den anfallenden Aufgaben, wie der Gestaltung von Ornamenten und der Durchführung von Rekonstruktionen und Reproduktionen, ist einiges an Fingerspitzengefühl gefragt.

Malerjobs? Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen! Die Regelausbildung beträgt drei Jahre, wobei während der ersten beiden Jahre alle Fachrichtungen weitestgehend gleiche Unterrichtsinhalte umfassen. Erst im dritten Jahr muss sich der angehende Maler und Lackierer endgültig für eine der Fachrichtungen entscheiden.

Maler und Lackierer – Gehalt in der Ausbildung

Ausbildungsbetriebe sind laut Berufsbildungsgesetz dazu verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Diese richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können sich ebenfalls daran orientieren oder auch an den ortsüblichen Sätzen der jeweiligen Branche. Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung nehmen zudem auch der Ausbildungsbereich, die Branche und die Region.

Nach Tarif sieht der Lohn in der Ausbildung (monatlich brutto) wie folgt aus:

  1. Ausbildungsjahr: € 620
  2. Ausbildungsjahr: € 685
  3. Ausbildungsjahr: € 850

Wichtig:
Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z. B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Maler und Lackierer: Gehalt

Das Gehalt für Malerjobs richtet sich nach Tarifverträgen. Das Maler- und Lackierer-Gehalt in Deutschland ist durch Tarifverträge geregelt, in denen Mindestlöhne vorgeschrieben werden. Diese festgelegten Lohnuntergrenzen werden staatlich stets kontrolliert und bei Nichtbeachtung sanktioniert. Da sie regelmäßig neu ausgehandelt und an steigende Preise oder den Geldwert angeglichen werden, ändern sie sich jedoch auch jährlich. Abhängig sind diese Mindestlöhne vom Status des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden in:

  • gelernte Arbeitnehmer (Gesellenbrief oder ähnlicher Ausbildungsabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk)
  • ungelernte Arbeitnehmer (führen Hilfstätigkeiten aus)
  • Lehrlinge (siehe Gehalt Ausbildung)

Während die Tariflöhne für Auszubildende und ungelernte Arbeitnehmer bundesweit gelten, erfolgt bei gelernten Arbeitnehmern auch eine Unterscheidung nach Bundesländern. Für 2019 bewegen sich die Mindestlöhne im Malerhandwerk beispielsweise in folgendem Bereich:

  • Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer: 10,60 €
  • Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer (BW, BY, BE, HB, HH, HE, NRW, NI, RP, SL, SH): 13,30 €
  • Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer (BB, MV, SN, ST, TH): 12,40 €

Wichtig:
Wird ein Arbeitnehmer in einen anderen Tarifbereich entsendet, muss der Lohn entsprechend auch an die dort geltende Untergrenze angepasst werden!

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