Was muss ich als Arbeitgeber zum Thema Leiharbeit wissen?
Stetige Veränderungen in Unternehmen fordern in der heutigen Zeit flexible Personallösungen. So ist es kein Wunder, dass das Modell der Leiharbeit immer stärker gefragt ist. Beim Beschäftigen von Leiharbeitern müssen Arbeitgeber aber auch einige rechtliche Regelungen einhalten, die speziell für die Leiharbeit gelten.
Das Modell der Leiharbeit, der Begriff Zeitarbeit wird hierfür im Übrigen als Synonym verwendet, funktioniert grundsätzlich nach dem Prinzip einer Arbeitnehmerüberlassung: Der Leiharbeiter wird bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und an andere Unternehmen verliehen. Bei diesem Unternehmen, welches Entleiher genannt wird, erbringt der Arbeitnehmer dann seine Arbeitsleistung. Der Entleiher entlohnt wiederum nicht den Leiharbeiter selbst, sondern entrichtet die vereinbarte Bezahlung an den Verleiher, welcher wiederum seinen Arbeitnehmer regulär entlohnt. Zeit- bzw. Leiharbeiter sind also nur bei ihrer Leihfirma angestellt, nicht aber bei dem Unternehmen, für das sie ihre Arbeitsleistung erbringen.
Rechtlich gesehen gibt es also zwei Verträge, die Gültigkeit besitzen: Zum einen den Arbeitsvertrag zwischen der Leiharbeitsfirma und ihrem Mitarbeiter und zum anderen den sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Entleiher und Leihfirma. Dieser enthält neben den Vereinbarungen zur Vergütung und den sonstigen Arbeitsbedingungen auch Regelungen zu den Haftungsansprüchen und unter anderem eine Zusicherung, dass der Entleiher über eine Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung verfügt.
Warum die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung so wichtig ist
Eine solche Berechtigung zur Arbeitnehmerüberlassung ist unabdingbar, denn Mitarbeiter anderen Arbeitgebern zu überlassen, ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Eine solche Genehmigung erteilt die Agentur für Arbeit den Leiharbeitsfirmen. Das Fehlen einer solchen Genehmigung oder deren Ablaufen hat erhebliche rechtliche Konsequenzen, denn sobald dieser Fall eintritt, entsteht für den Gesetzgeber ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeiter.
Arbeitgeber, die auf der Suche nach einer passenden Zeitarbeitsfirma sind, sollten sich daher immer vergewissern, dass die infrage kommenden Unternehmen über eine solche Zulassung verfügen, bevor ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterschrieben wird. Außerdem sollte natürlich im Vorfeld genau kommuniziert werden, welchen Bedarf das entleihende Unternehmen hat. Nicht nur die Zahl an Leiharbeitern ist hier relevant, sondern natürlich auch, welche Qualifikationen und Erfahrung diese haben sollen. Solche Vereinbarungen können zusätzlich im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgehalten werden.
Welche Regeln müssen Arbeitgeber bei der Zeitarbeit beachten?
Arbeitgeber, die Leiharbeiter in ihrem Unternehmen beschäftigen, dürfen diese grundsätzlich nicht anders behandeln, als ihre eigenen Arbeitnehmer. Dies sehen die europäischen Leiharbeitsrichtlinien vor, was bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung mindestens denen entsprechen müssen, die der Zeitarbeiter erhalten würde, wenn er den Arbeitsplatz als regulärer Arbeitnehmer erhalten hätte. Diese Regelungen werden auch als “equal pay” und “equal treatment” bezeichnet.
Allerdings räumt das Gesetz ein, dass durch Tarifverträge von dieser Gleichbehandlung in gewissem Rahmen Abstand genommen werden kann. Auf der anderen Seite werden aber auch gesetzliche Regelungen getroffen, um Leiharbeiter vor Nachteilen zu schützen.
Zum 1. April 2017 gibt es beispielsweise folgende wichtige Neuregelungen zur Leiharbeit:
- die Höchstdauer für eine Arbeitnehmerüberlassung wird auf 18 Monate festgelegt
- nach 9 Monaten haben Leiharbeiter einen Anspruch auf dieselbe Entlohnung wie die Stammbelegschaft
Genau wie bei allen anderen Arbeitsverhältnissen gelten natürlich auch für Zeitarbeiter die Arbeitsschutzgesetze, welche der Arbeitgeber einhalten muss. Außerdem gibt es spezielle Regelungen in Sachen Betriebsrat und die Einbindung von Zeitarbeitern, über die sich entleihende Unternehmer gegebenenfalls informieren sollten. Wichtig zu wissen für Unternehmen, die vom Arbeitskampf betroffen sind: Leiharbeiter dürfen nicht als sogenannte Streikbrecher eingesetzt werden und die Arbeit für die streikenden Mitarbeiter übernehmen.
Vorteile von Leiharbeit für Arbeitgeber
Ist ein Arbeitgeber mit der Leistung eines Leiharbeiters so zufrieden, dass er ihn zukünftig selbst als Mitarbeiter anstellen möchte, so ist dies grundsätzlich möglich. Er kann dann einen Arbeitsvertrag beim entleihenden Unternehmen erhalten und bei der Leiharbeitsfirma kündigen. Der zukünftige Arbeitgeber hat so den Vorteil, dass er den Arbeitnehmer bereits kennt und sich von dessen Leistungsfähigkeit und Kompetenz überzeugen konnte.
Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber besteht natürlich auch in der großen Flexibilität, die die Leiharbeit bietet. Denn durch das Entleihen von Mitarbeitern kann bei guter Auftragslage oder zu Urlaubszeiten der erhöhte Bedarf an Arbeitskräften zeitnah abgefangen werden, ohne dass erst neue Arbeitnehmer gefunden und eingestellt werden müssen. Weil das nicht nur mit Aufwand, sondern auch mit einem gewissen Risiko verbunden ist, schließlich bringen neue Mitarbeiter auch eine unternehmerische und finanzielle Verantwortung mit sich, scheuen sich viele Unternehmer davor, sich schnell an neue Arbeitnehmer zu binden. Da die moderne Wirtschaft aber immer mehr Flexibilität fordert, wird Leiharbeit in vielen Branchen zunehmend zur bevorzugten Lösung, um schnell auf Engpässe in Sachen Personal reagieren zu können.
Eine Alternative zur Zeitarbeit stellt nicht nur die befristete Beschäftigung dar, sondern auch die Personalvermittlung. Viele Zeitarbeitsunternehmen bieten auch diese Dienstleistung an. Bei der Personalvermittlung sucht der Personaldienstleister im Auftrag seines Kunden passende Kandidaten für zu besetzende Stellen. Diese werden im Unterschied zur Zeitarbeit allerdings im Unternehmen des Kunden regulär angestellt. Für den Kunden ergeben sich aber auch aus dieser Dienstleistung einige Vorteile, denn dank guten Branchenkontakten können Personalvermittler meist deutlich schneller passendes Personal finden und ersparen dem Kunden durch eine entsprechende Vorauswahl der Bewerber viel Arbeit und Zeit.