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Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung geltend machen – so geht’s

Zahnersatz kann richtig ins Geld gehen, weshalb eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll ist. Da viele Versicherungen auch steuerlich geltend gemacht werden können, stellt sich vielen Versicherungsnehmern die Frage, ob sie auch ihre Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben sollten. Wir klären auf.

Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben – so geht es. Viele Menschen entscheiden sich im Laufe ihres Lebens für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Eine solche Investition dient der zusätzlichen Absicherung vor z. B. Kosten für Zahnersatz, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Da es sich um eine Vorsorgeaufwendung handelt, fragen sich Versicherungsnehmer oft, ob und wie sie ihre Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung geltend machen können.

Um die Beiträge für eine solche Versicherung rechtmäßig steuerlich anerkennen zu lassen, müssen ein paar Formalitäten beachtet werden. Wer unsicher ist, kann sich an einen Steuerberater wenden und auf Wunsch die gesamte Steuererklärung von ihm erledigen lassen.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung kann für viele durchaus sinnvoll sein. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich die Regelversorgung. Das heißt alles, was darüber hinausgeht, muss der Patient selbst bezahlen. Wer beispielsweise hochwertigen Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen in Anspruch nehmen möchte, steht mit einer Zahnzusatzversicherung besser dar als ohne: Denn mit einer solchen Zusatzversicherung kann die Eigenbeteiligung am Zahnersatz zum Teil erheblich reduziert werden.

Unser -Tipp für Sie:
Bei der Tarif- bzw. Vertragswahl sollten Interessenten aufpassen und insbesondere das Kleingedruckte ganz genau lesen. Auf keinen Fall sollten sich potenzielle Versicherungsnehmer von Werbeslogans blenden lassen. Im Zweifelsfall sollte die Versicherungspolice vor der Unterzeichnung einem unabhängigen Versicherungsexperten vorgelegt werden, damit man ganz genau weiß, was man unterschreibt und welche Leistungen man erwarten kann.

Zahnzusatzversicherung und Steuererklärung:
Wie sinnvoll ist der Eintrag?

Das Finanzamt erkennt einige Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen an, wenn sie der Absicherung von Risiken für Vermögen und Gesundheit dienen. Zu diesem Bereich zählen verschiedene Versicherungen wie z. B.:

Auch die private Zahnzusatzversicherung zählt dazu und folglich haben Versicherungsnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Zahnzusatzversicherung steuerlich abzusetzen und die Kosten so in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Allerdings ist es nicht ganz so einfach, wie es scheint. Der Grund dafür liegt darin, dass der Gesetzgeber eine Begrenzung vorschreibt: Ist der maximal anzusetzende Betrag durch die oben aufgezählten Versicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft, sind die Beträge für die Zahnzusatzversicherung nicht steuerlich absetzbar.

Die Grenze für Vorsorgeaufwendungen

Die Begrenzung der Vorsorgeaufwendungen ist eine wesentliche Hürde bei der Angabe der Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung: Die Grenze liegt hier bei 1.900 € für Arbeitnehmer und bei 2.800 € für Selbstständige. In vielen Fällen sind diese Beträge bereits durch die geleisteten Zahlungen für die Kranken- und die Pflegeversicherung ausgeschöpft. Dann sind die Kosten für die Zahnzusatzversicherung nicht mehr steuerlich absetzbar.

Wer die private Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen möchte, kann die Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass unter Sonderausgaben auch die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung fallen. Es kann also sein, dass sich die Aufwendungen für die private Zahnzusatzversicherung entweder gar nicht oder nicht vollständig auswirken.

So verhält es sich bei Erstattungen der Krankenkasse

Steuererklärung: Wann eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar ist. Wenn die Krankenkasse Beträge für den Zahnersatz erstattet, wirken sich diese steuerlich hemmend auf die Sonderausgaben aus. Wer eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen will, kann davon profitieren: Die erstatteten Beiträge müssen nämlich von den Kassenbeiträgen abgezogen werden. Dies führt dazu, dass die Krankenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben geringer ausfallen. Folglich bleibt mehr Luft für weitere Vorsorgeaufwendungen, sodass sich unter Umständen auch eine in der Steuererklärung angegebene Zahnzusatzversicherung auswirken kann.

Unabhängig davon, ob die Versicherungsbeiträge für die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar sind, bringt der Abschluss einer solchen Versicherung viele Vorteile. Jedoch decken nicht alle Versicherungen die gleichen Risiken im selben Umfang ab. Vor dem Vertragsabschluss lohnt sich ein gründlicher Vergleich, besonders hinsichtlich des Leistungsumfangs, der Ausschlussklauseln und der Wartezeiten. Wer keine Zahnzusatzversicherung hat und die Kosten für Zahnersatz selbst trägt, hat die Möglichkeit, diese allerdings ebenfalls steuerlich geltend machen. Als außergewöhnliche Belastung können diese eingetragen und so steuermindernd berücksichtigt werden.

Kann ein Steuerberater helfen?

Will man eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen, muss nicht sofort der Steuerberater aufgesucht werden. Dennoch kann sich ein Beratungsgespräch beim Experten lohnen, insbesondere dann, wenn man sich mit dem Thema Steuererklärung nicht auskennt. Somit besteht Gewissheit darüber, dass man alle Angaben an der richtigen Stelle einträgt und alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis wahrnimmt. Bei Selbstständigen sieht es etwas anders aus: Hier kann sich ein Steuerfachmann durchaus lohnen.

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