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So setzt man die Lebensversicherung in der Steuererklärung ab

Viele Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Wir sind der Frage nachgegangen, wie es sich im Falle einer Lebensversicherung bei der Steuererklärung verhält. Hier gibt es Antworten auf alle Fragen.

Wer eine Lebensversicherung hat, möchte wissen, ob sie steuerlich absetzbar ist. Eine Lebensversicherung kann jeder abschließen, um sich selbst sowie ggf. die eigene Familie in Fällen wie Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Todesfall finanziell abzusichern. Aber auch andere Formen der Absicherung, wie etwa zur Altersvorsorge, sind möglich. Die Aufwendungen für diese Absicherung sind teils hoch, so kommt es nicht selten vor, dass Versicherte sich auch über die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Lebensversicherung interessieren.

Wie verhält es sich also mit der Lebensversicherung in der Steuererklärung? Ist jede Lebensversicherung steuerlich absetzbar und wo trägt man die Beträge zur steuerlichen Geltendmachung in den Unterlagen ein? Was müssen Versicherte außerdem beachten?

Arten von Lebensversicherungen

Da unter der Bezeichnung Lebensversicherung verschiedene Versicherungen gebündelt werden, muss auch bei der Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit genau differenziert werden. Zunächst sollten die Versicherungsarten unterschieden werden:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherung

Ob und wie die Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich absetzbar sind, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich bei der Versicherung um eine Vorsorgeaufwendung handelt.

Diese Lebensversicherung kann man steuerlich absetzen

Die Palette an unterschiedlichen Lebensversicherungen ist groß und umfasst diverse Arten von Risikoabsicherung. Eines der wichtigsten Unterscheidungskriterien ist die Einteilung in Risikolebensversicherungen und die Kapitallebensversicherungen. Erstere dienen der Absicherung von Hinterbliebenen oder der Sicherung von Verbindlichkeiten im Todesfall, während eine Kapitallebensversicherung sowohl die Absicherung von Hinterbliebenen als auch den Aufbau von Kapital zum Zweck haben kann.

Diese sogenannten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, zu denen beispielsweise die Rentenversicherung zählt, funktionieren so, dass Kapital angespart wird, welches am Ende des vereinbarten Versicherungszeitraums ausgezahlt wird. Entscheidend darüber, ob man diese Lebensversicherung absetzen kann, ist das Abschlussjahr: Wer eine kapitaldeckende Lebensversicherung im Jahr 2005 oder später abgeschlossen hat, kann die Beiträge nicht mehr steuerlich geltend machen. Eine Risikolebensversicherung hingegen lässt sich immer steuerlich absetzen.

Wichtig:
Seit dem 01.01.2005 gelten kapitalgedeckte Lebensversicherungen nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen, sondern als reine Geldanlage. Deshalb gibt es keine Möglichkeit, die Beiträge zu dieser Lebensversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen. Bei älteren Verträgen gilt es daher, die Versicherungspolice auf das Abschlussdatum hin zu überprüfen.

Warum sind nicht alle Lebensversicherungen absetzbar?

Eine Lebensversicherung sollte der finanziellen Absicherung der nahestehenden Angehörigen des Versicherten in dessen Todesfall dienen. Damit ist eine solche Risikolebensversicherung als Vorsorge zu bewerten. Schließt man hingegen eine private Renten- oder Kapitallebensversicherung ab, zählt diese seit 2005 nicht mehr als Vorsorgeaufwendung, sondern als Kapitalanlage.

Selbiges gilt für fondsgebundene Lebensversicherungen: Wer eine solche Lebensversicherung in seiner Steuererklärung angeben will, hat schlechte Karten, denn die Beiträge sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.

Unser -Tipp für Sie:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu einer private Rürup-Rente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung unter Sonderausgaben eingetragen werden. Handelt es sich bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung also um einen zertifizierten Vertrag für die Riester- oder Rürup-Rente, ist auch diese Lebensversicherung steuerlich absetzbar.

Wo wird die Lebensversicherung in der Steuererklärung angegeben?

Wer seine Lebensversicherung in der Steuererklärung eintragen will, kann die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Bei Altverträgen (bis 2005) über eine Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sollte beachtet werden, dass die Beiträge seit 2004 lediglich zu
88 % absetzbar sind. Ist das Kapitalwahlrecht hingegen ausgeschlossen, können die Beiträge zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.

Die Frage, ob eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt von vielen Faktoren ab. Doch aufgepasst: Für Arbeitnehmer gilt hier eine Höchstgrenze von 1.900 € pro Jahr und Selbstständige können maximal 2.800 € geltend machen. Da als Vorsorgeaufwendung aber auch andere Versicherungen wie z. B. die Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden, ist dieser Betrag schnell ausgeschöpft. Beiträge, die über dieser Grenze liegen, können also nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Steuerberater helfen kompetent weiter

Wichtig im Zusammenhang mit dem Thema Lebensversicherung und Steuer ist aber nicht nur die Frage, ob die Beiträge für eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar sind, sondern auch die Versteuerung der Erträge. Hier spielt die Änderung durch das Alterseinkünftegesetz ebenfalls eine Rolle, denn es regelt die Besteuerung der ausgezahlten Erträge.

Im Detail richtet sich auch hier vieles nach der Frage, ob der jeweilige Vertrag vor oder nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist es von Bedeutung, ob die Versicherungssumme auf einen Schlag oder monatlich ausgezahlt wird. Auch die Dauer der Einzahlungen in die Lebensversicherung sowie das Alter bei der Auszahlung haben Einfluss auf die Höhe der Steuer.

Seit dem 01.01.2009 unterliegen alle Erträge aus dem Verkauf von Versicherungspolicen einer Abgeltungssteuer, allerdings nur dann, wenn der Vertrag noch keine zwölf Jahre bestand. Wurde mindestens zwölf Jahre in die Lebensversicherung eingezahlt und erfolgt die Auszahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr, müssen die Erträge lediglich zur Hälfte versteuert werden.

Wichtig:
Wer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, hat nicht nur den Vorteil, dass die Beiträge zu dieser Lebensversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die Auszahlung dieser Versicherung unterliegt außerdem nicht der Einkommensteuer.

Da die genaue Höhe der Steuer allerdings unter Umständen kompliziert zu berechnen ist und einige Besonderheiten beachtet werden müssen, empfiehlt es sich bei Fragen zu diesem Thema, einen Steuerberater zu konsultieren. Der Experte kann außerdem dabei helfen, mögliche Steuervorteile zu nutzen.

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