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So ist eine Hausratversicherung
steuerlich absetzbar

Versicherungen können für viele Lebenssituationen nützlich und sinnvoll sein. Die Hausratversicherung gehört zu den beliebtesten Absicherungen gegen unerwünschte Schäden. Bei der jährlichen Steuererklärung stellt sich häufig die Frage, ob die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist. Wir klären auf.

In nur wenigen Fällen ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar. Eine Hausratversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene private Versicherung. Es handelt sich um eine Sachversicherung, die privaten Besitz vor diversen Schäden und Verlusten absichert. Je nach Umfang und den einzelnen Regelungen eines Versicherungsvertrages schließt sie verschiedene Szenarien ein bzw. aus. Wer sich als Privatperson beim Ausfüllen der Steuererklärung fragt, ob seine Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist, sollte sich genau mit den rechtlichen Grundlagen für das Absetzen von Versicherungen auseinandersetzen.

Grundsätzliches über die Absetzbarkeit der Hausratversicherung

Grundsätzlich verhält es sich so, dass in der Steuererklärung nur solche Versicherungen berücksichtigt werden dürfen, die als Vorsorgeleistung gelten, wie etwa eine Haftpflichtversicherung. Eine Hausratversicherung hingegen ist eine Versicherung, die Sachschäden abdeckt, die dem Versicherten z. B. infolge von Bränden, Blitzschlägen, Einbrüchen, Sturm oder Hagel entstanden sind. Sie sichert aber nicht vor längeren finanziellen Belastungen ab, wie es eine Haftpflichtversicherung tut. Aus diesem Grund ist eine Hausratversicherung steuerlich nicht absetzbar.

Hausratversicherung & Steuererklärung:
Keine Regel ohne Ausnahme

Auch beim Thema Hausratversicherung gibt es im Hinblick auf die Steuererklärung Ausnahmen, sodass die Versicherungsbeiträge in bestimmten Fällen dennoch steuerlich geltend gemacht werden können. Ist die Versicherung aus beruflichen Gründen erforderlich, lässt sich ein Teil der Beiträge absetzen – die Versicherung zählt dann als Betriebsausgabe.

Etwas komplizierter kann es jedoch werden, wenn ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus überwiegend beruflich genutzt wird: Macht z. B. ein Arbeitnehmer oder Freiberufler ein Arbeitszimmer rechtmäßig geltend, kann er nur einen entsprechenden Teil der Hausratversicherung ebenfalls steuerlich absetzen. Die Versicherung zählt dann – genau wie die Anteile von beispielsweise Miete, Nebenkosten oder Reinigungsarbeiten – als absetzbar, da sie zu den beruflich verursachten Kosten gehört.

Unser -Tipp für Sie:
Wichtig ist, dass die genauen Anteile der Hausratversicherung angegeben werden, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Hier können Steuerzahler die Quadratmeterzahl der Berechnung zugrunde legen. Außerdem muss es sich beim Arbeitszimmer um einen von der restlichen Wohnung abgetrennten Raum handeln.

Beispiel
Man hat eine Wohnung oder ein Haus von 100 Quadratmetern Größe und nutzt 20 Quadratmeter davon beruflich als Arbeitszimmer. In diesem Fall sind 20 % der jährlichen Versicherungsprämie für die Hausratversicherung steuerlich absetzbar.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar

Grundsätzlich lässt sich eine Hausratversicherung von der Steuer absetzen, wenn der Versicherte im entsprechenden Steuerjahr steuerpflichtige Einnahmen hatte. In diesem Fall muss lediglich geprüft werden, ob die Versicherung durch eine berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers steuerlich geltend gemacht werden kann.

Wann ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Trifft auch dieser Fall zu, können die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. An dieser Stelle sollte auch die Werbungskostenpauschale berücksichtigt werden, die das Finanzamt jedem Arbeitnehmer gewährt: Es werden also pauschal 1.000 € als Werbungskosten abgezogen. Liegen die individuellen Werbungskosten unter diesem Betrag, wirken sie sich steuerlich nicht aus.

Unser -Tipp für Sie:
Wer mit seinen Werbungskosten regelmäßig über die 1.000-€-Grenze kommt, kann auch Lohnsteuerermäßigungsverfahren nutzen. Man beantragt einfach einen höheren Freibetrag beim Finanzamt. Dadurch werden die monatlichen Werbungskosten sofort berücksichtigt, was dazu führt, dass das monatliche Nettoeinkommen steigt, da der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Gehalt einbehält.

Was muss außerdem beachtet werden?

Im Hinblick auf die Anerkennung des Arbeitszimmers sollten insbesondere Arbeitnehmer beachten, dass das Finanzamt dieses nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen anerkennt. Hierfür müssen nicht nur die beruflichen Rahmenbedingungen stimmen, sondern eventuell auch Nachweise über die räumliche Beschaffenheit der betreffenden Wohnung bzw. des Hauses erbracht werden.

Sind die rechtlichen Bestimmungen für die Anerkennung des Arbeitszimmers erfüllt, kann auch die Hausratversicherung hierfür anteilig anerkannt werden. Dazu reicht es in der Regel aus, einen Beitragsnachweis oder den Versicherungsvertrag und Kontoauszüge einzureichen, die die Überweisung der Beiträge belegen.

Wer die Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen will, sollte sich an die neuen Abgabefristen halten. Mit dem Steuermodernisierungsgesetz, das 2016 in Kraft trat, wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen um zwei Monate verlängert. Ab wann genau die Finanzämter die neuen Fristen akzeptieren, kann von Ort zu Ort variieren. Deshalb sollte man sich vorab darüber informieren.

Kann sich ein Steuerberater lohnen?

Die Hausratversicherung ist nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar. Im Zweifelsfall kann es sich insbesondere für Freiberufler und Selbstständige lohnen, einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser berät bei Bedarf zu einzelnen Themen wie etwa dem Absetzen von Versicherungen oder übernimmt auf Wunsch gleich die gesamte Steuererklärung. Um alle Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu senken, auch wirklich effektiv zu nutzen, kann der Rat eines Steuerexperten sehr wichtig sein.

Auch bei Unsicherheiten hinsichtlich der Hausrat- oder anderer Versicherungen kann es unter Umständen ratsam sein, sich an einen Steuerberater zu wenden. Der Experte kennt die üblichen Vorschriften zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers und kann im Einzelfall am besten einschätzen, ob die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist oder nicht. Ob man die Beratung als einmalige Leistung in Anspruch nimmt, um die Steuererklärung selbst korrekt ausfüllen zu können oder, ob man diese Arbeit im Anschluss dem Steuerberater überlässt, bleibt einem selbst überlassen.

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