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Treuhand: Steuerberater sind gefragte Ansprechpartner

Häufig Experten in Sachen Treuhand: Steuerberater. Sie kennen sich in dem komplexen Bereich gut aus und können weiterhelfen. Egal ob es um Treuhandkonten, Vorsorgevollmacht oder Insolvenzverwaltung geht.

Treuhand: Steuerberater verwalten das Geld ihrer Mandanten Auch ein Experte in Sachen Treuhand: Steuerberater sind nicht nur bei der Steuererklärung zur Stelle, sondern auch in diesem Bereich tätig. Zahlreiche Steuerkanzleien sind vertrauenswürdige Partner für die verschiedenen Arten von Treuhandschaft. Zu den Treuhandtätigkeiten, die häufig von Steuerberatern ausgeführt werden, zählen z. B.:

  • Verwalten fremden Vermögens
  • Verwahren von Vermögenswerten auf Anderkonten
  • Betreuung bzw. Vorsorgevollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
  • Halten von Geschäftsanteilen, auch in Verbindung mit Vertretung

Steuerberater: Treuhandschaft für Unternehmer
und Arbeitgeber

Das Treuhandwesen ist generell ein sehr weites Feld, und umfasst beispielsweise auch Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen. Die Vertragsbeziehungen können hierbei auf sehr vielfältiger Weise ausgestaltet werden. Von der Notgeschäftsführung über die Insolvenzverwaltung und die Interessenwahrung im Gläubigerausschuss bis hin zur Liquidation – für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ergeben sich im Bereich der Treuhandschaft für Gewerbetreibende sehr viele Aufgaben.

Ein weiterer Bereich der treuhänderischen Dienstleistungen von Steuerberatern ist die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs für Firmen. Auch im Zuge von Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft werden Steuerkanzleien treuhänderisch aktiv. Über besonders viel Erfahrung in derlei Belangen verfügen große Kanzleien, in denen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Hand in Hand arbeiten. Von einer solchen Verbindung können Mandanten besonders profitieren, denn kurze Kommunikationswege und interdisziplinäres Arbeiten setzen viele Synergieeffekte frei.

Der Steuerberater wird zum Verwalter des Vermögens

Die Treuhandschaft geht häufig mit einem Treuhandkonto einher. Hierbei ist der Steuerberater der Inhaber des Kontos, aber nicht der Eigentümer des darauf befindlichen Vermögens. Er fungiert als Treuhänder und hat damit Verfügungsberechtigung für das Konto. Allerdings gelten für ihn Allgemeine Geschäftsbedingungen, an die er sich halten muss, andernfalls drohen ihm rechtliche Konsequenzen.

Wichtig beim Thema Treuhand: Steuerberater müssen vertrauensvoll sein Im Treuhandvertrag werden die Details zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber schriftlich fixiert. Letzterer erfährt eine Entlastung, da er sich hierdurch nicht mehr selbst um die Verwaltung seines Vermögens kümmern muss. Beim Thema Treuhand: Steuerberater suchen und schauen, ob mit ihm eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Immerhin geht es um das Vermögen.

In welchen Fällen ist ein Treuhandkonto überhaupt erforderlich? Hier ein Überblick:

  • Erbschaft bei Minderjährigen
    In einem Testament kann auch ein Minderjähriger als Begünstigter angegeben werden. In den meisten Fällen ist allerdings vorgesehen, dass die Betreffenden erst auf das Vermögen zugreifen können, wenn sie volljährig sind. Bis dahin macht die Einzahlung auf ein Treuhandkonto Sinn.

  • Erbschaft: gestaffelte Auszahlung
    Wenn vererbtes Vermögen gestaffelt ausgezahlt werden soll, bietet sich ein Treuhandkonto ebenfalls an. Hierbei zahlt der Treuhänder dem Treugeber in regelmäßigen Abständen den vereinbarten Anteil aus – so lange, bis das gesamte Vermögen ausgezahlt ist.

  • Insolvenzverfahren
    Bei Insolvenzen wird das Geld der Schuldners oft über ein Treuhandkonto verwaltet. So wird sichergestellt, dass das Geld für den vereinbarten Zweck verwendet wird und nicht etwa um das verschuldete Konto auszugleichen.

  • Buchhaltung
    Ein Treuhandkonto bietet sich durchaus an, wenn der Steuerberater sich um die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens kümmert. Eine Vollmacht für das Konto entfällt damit, dennoch kann der Steuerberater die Lohnzahlungen abwickeln.

Vorsorgevollmacht: Ein sensibles Thema der Treuhandschaft

Erklärung
Bei der Vorsorgevollmacht geht es zumeist darum, dass eine Vertrauensperson bevollmächtigt wird, die vermögensrechtlichen Angelegenheiten einer anderen Person zu erledigen, die schwer erkrankt oder durch eine Behinderung beeinträchtigt ist. Das Ganze wird über eine Vollmacht geregelt, durch die der Bevollmächtigte stellvertretend Entscheidungen treffen kann.

Das setzt natürlich uneingeschränktes Vertrauen voraus, weshalb eine solche Entscheidung nicht unüberlegt getroffen werden sollte. Bei Unsicherheiten zum Thema Treuhand: Steuerberater um Rat fragen. Denn der kann mit seiner Erfahrung wichtige Unterstützung bieten.

Ein ganz anderer Aspekt bei der Treuhandschaft ist eine Treuhandvereinbarung zum Halten von Geschäftsanteilen. Was steckt überhaupt dahinter?

Erklärung
Hierdurch kann jemand seine wirtschaftliche Beteiligung an einem Unternehmen verschleiern. Dazu tritt dann ein Treuhänder nach außen als Gesellschafter auf. Er ist dabei aber dazu verpflichtet, alle erwirtschafteten Gewinne an den Treugeber weiterzuleiten, dafür bekommt er aber seine Auslagen erstattet.

Die Gründe für eine solche Vereinbarung können ganz unterschiedlich sein. Ein Beispiel ist, dass ein ausländischer Geldgeber einen deutschen Treuhänder mit der Gründung einer Gesellschaft beauftragt. In der Regel werden die Formalitäten so leichter und schneller abgehandelt.

Ausübung einer privatrechtlichen Befugnis:
Steuerberater als Treuhänder für Privatpersonen

Treuhandtätigkeiten durch den Steuerberater Wenn Vermögenswerte auf Anderkonten verwahrt werden muss, hat das wieder gesonderte Gründe: Wenn Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, wie beispielsweise Wertpapiere, nicht unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet werden können, muss zur Verwaltung ein Anderkonto eingerichtet werden. Das Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos, das der Inhaber lediglich für Dritte verwaltet.

Viele Steuerberater sind auch in Treuhandtätigkeiten für Privatpersonen versiert. Von der bloßen Ermächtigungstreuhand bis hin zur Vollrechtstreuhand, ob eigennützige oder fremdnützige Treuhand – mit dem richtigen Steuerberater an der Seite gestaltet sich die Treuhandschaft zu beider Seiten Zufriedenheit.

Das Erstgespräch in einer Steuerkanzlei ist in der Regel kostenlos – hierbei merkt man, ob die Zusammenarbeit vielversprechend ist oder nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, vergleicht mehrere Steuerberater im persönlichen Gespräch. Hilfreich kann es für Mandanten auch sein, Bewertungen von Steuerkanzleien zu lesen. Hier erhält man interessante Einblicke in das Leistungsspektrum einer Kanzlei und kann außerdem erfahren, ob andere Mandanten zufrieden mit dem jeweiligen Steuerberater waren.

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