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Steuertipps 2015 – das sollte man bei der Steuererklärung beachten

Wer vor der Steuererklärung für das vergangene Jahr sitzt fragt sich natürlich: Welche Steuertipps für 2015 sollte ich beachten? Jedes Jahr gibt es zahlreiche Änderungen und Neuerungen, die wir nachfolgend mit zahlreichen weiteren Tipps zur Steuererklärung zusammengetragen haben.

Steuertipps für das Jahr 2015 – das sollte man bei der Erstellung der Steuererklärung wissen. Zu Beginn jeden Jahres ist es wieder so weit: Die Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr steht an und vor allem Arbeitnehmer fragen sich dann, was sich in der Zwischenzeit im Steuerrecht geändert hat. Da sich die Steuergesetze stetig wandeln und vor allem Freibeträge sowie Pauschalen häufig angepasst werden, sollte man sich regelmäßig über Neuerungen informieren. Wo können Arbeitnehmer Steuern sparen und wann lohnt sich der Weg zum Steuerberater? Wir erklären, welche Steuertipps 2015 besonders wichtig sind und was es für das Steuerjahr sonst noch zu beachten gibt.

Freibeträge & Co. – die Steuertipps für 2015

Wie so oft wurde auch im Jahr 2015 der Grundfreibetrag für die Lohnsteuer angepasst. Alleinstehende müssen erst ab einem Bruttolohn von 8.472 € Steuern abführen, während verheiratete Paare einen Freibetrag von 16.944 € haben. Auch der Kinderfreibetrag wurde in 2015 angehoben, und zwar auf 7.152 € pro Kind. Für Alleinerziehende gibt es außerdem noch einen Entlastungsbetrag von 1.908 € und für jedes weitere Kind zusätzliche 240 €, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. In einigen Fällen kann es für Eltern ratsam sein, die entsprechenden Beträge als Lohnsteuerfreibeträge eintragen zu lassen, sodass die Steuerzahler bereits im Laufe des Jahres von den Freibeträgen profitieren können. Ein Steuerberater hilft an dieser Stelle weiter und kann Arbeitnehmern weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung aufzeigen.

Parallel dazu ist die Höhe des Kindergeldes zum 1.1.2015 angepasst worden: Für das erste und das zweite Kind werden jeweils 188 €, für das dritte 194 € und für das vierte und jedes weitere Kind 219 € gezahlt. Eltern müssen sich zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld entscheiden; das Finanzamt führt hier eine Günstigerprüfung durch und gewährt das Modell mit der höheren Steuerersparnis. Auch Alleinerziehenden kommt eine Steueränderung im Jahr 2015 zugute: Der sogenannte Entlastungsbetrag wurde auf 1.908 € angehoben.

Welche Steuertipps man sonst noch kennen sollte

Außerdem haben sich noch weitere Pausch- und Freibeträge geändert: Wer im Jahr 2015 berufsbedingt umgezogen ist, kann für die Umzugskosten pauschal 730 € als Alleinstehender und 1.460 € als Ehepaar geltend machen. Bedingung ist allerdings, dass sich durch den Umzug der Fahrtweg zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde verkürzt haben muss.

Wer die Steuertipps für 2015 kennt, kann profitieren Auch Kinderbetreuungskosten können von den gezahlten Steuern 2015 abgesetzt werden, allerdings in der Regel nur zwei Drittel der Kosten. Je nach persönlichen Umständen kann die Anrechnung der Kosten relativ kompliziert werden, sodass es sich in solchen Fällen oft lohnt, den Rat eines Steuerberaters einzuholen. Gleiches gilt für die Absetzbarkeit von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige. Wer unsicher hinsichtlich der Pflegekosten oder anderen Aufwendungen ist, sollte sich nicht scheuen, einen Steuerberater aufzusuchen. Ein erfahrener Steuerexperte kennt die Gesetzgebungen zu diesem Thema und kann Hilfestellung beim korrekten Absetzen aller Kosten geben.

Was kann man für das Jahr 2015 von der Steuer absetzen?

In jedem Steuerjahr lohnt es sich zu prüfen, ob die individuelle Grenze bei den außergewöhnlichen Belastungen überschritten worden ist. Zu den Belastungen können beispielsweise Beerdigungskosten oder Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen worden sind, zählen. Die Grenze, ab wann diese Kosten jeweils steuerlich geltend gemacht werden können, richten sich bei jedem Steuerzahler nach der Familiensituation. Überschreiten die Kosten jene Grenze in einem Steuerjahr, kann der darüberliegende Teil steuerlich geltend gemacht werden. Wer vorausschauend plant und zum Beispiel Zahnersatzkosten oder die Anschaffung einer neuen Brille in ein und dasselbe Jahr legt, kann hier möglicherweise Steuern sparen.

In den meisten Fällen werden die Freibeträge automatisch durch das Finanzamt angepasst, doch es gibt auch Steueränderungen für das Jahr 2015, über die Steuerzahler sich selbst auf dem Laufenden halten sollten. Dazu gehören vor allem die Werbungskosten, denn obwohl die Werbungskostenpauschale von 1.000 € pro Jahr bereits durch das Finanzamt von der Lohnsteuer abgezogen wird, können Arbeitnehmer mit entsprechenden Belegen höhere Werbungskosten geltend machen. Bei den Sonderausgaben werden pro Person 36 € als Pauschale anerkannt, doch auch hier können höhere Kosten geltend gemacht werden. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise:

  • gesetzliche Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Riester- und Rürup-Rentenbeiträge
  • private Haftpflicht- und Unfallversicherungsbeiträge
  • Unterhaltszahlungen an Ex-Partner

Unser -Tipp für Sie:
Hier lohnt es sich außerdem, auf aktuelle Urteile der Finanzgerichte zu achten, denn immer wieder treffen diese Entscheidungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

Ist man sich als Steuerzahler unsicher, was die konkrete Absetzbarkeit bestimmter Posten angeht, kann sich eine Beratung durch einen Steuerberater durchaus rentieren. Dieser kennt nicht nur alle Steuertipps für 2015, sondern kann in jedem Einzelfall genau beurteilen, welche Kosten wie angesetzt werden können und wo weiteres Steuersparpotenzial wartet.

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