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Steuererklärung: Selbstständige sollten einen Steuerberater engagieren

Wer als Unternehmer selbstständig ist, muss sich früher oder später mit dem Thema Steuern beschäftigen. Die Steuererklärung für Selbstständige ist ein weites Feld, denn je nachdem, um welche Art von Selbstständigkeit es geht, gibt es unterschiedliche Arten von Steuererklärungen. Der sicherste und effizienteste Weg ist das Engagement eines erfahrenen Steuerberaters, dieser betreut auch gewerbliche Mandanten mit der nötigen Expertise.

Eine Steuererklärung für Selbstständige sollte immer sehr exakt angefertigt werden. Die Idee ist perfekt, die Umsetzung ist machbar und die Geldmittel vorhanden: Wer sich selbstständig macht, erfüllt sich oft den Traum vom eigenen Betrieb und macht sich erst im Anschluss Gedanken über den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand. Doch beim Thema Steuererklärung stoßen Selbstständige oft an ihre Grenzen, da es dabei eine Menge Details zu beachten gilt. Nicht nur, dass gewisse Fristen eingehalten werden müssen, auch das Ausfüllen der Steuererklärung an sich kann für Laien problematisch werden: Welche Werte gehören wohin, was kann eigentlich alles von der Steuer abgesetzt werden und welche Steuererklärungen muss man abgeben?

Gerade in der Anfangszeit ist eine professionelle Hilfe beim Ausfüllen der Formulare eine sinnvolle Lösung und kann idealerweise in die professionellen Hände eines Steuerberaters gelegt werden. Ob man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch lieber allein an die Steuererklärung wagt, bleibt dabei jedem selbst überlassen. Damit der angehende Unternehmer nach dem ersten Jahr nicht unsanft landet, sollte auf jeden Fall vor der Gründung unbedingt ein Steuerberater kontaktiert werden.

Steuererklärung für Selbstständige:
Die wichtigsten Infos in Kürze

Generell müssen Selbstständige eine Vielzahl an Steuererklärungen abgeben, doch die Anzahl und Art ist nicht für alle gleich. Zunächst einmal muss zwischen den unterschiedlichen Arten von Selbstständigen unterschieden werden: Es gibt Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler. Welche Steuererklärungen ein Selbstständiger abzugeben hat, hängt davon ab, in welche ‘Kategorie’ er fällt. Für Selbstständige sind vor allem die folgenden Steuererklärungen von Bedeutung:

Wer muss welche Steuererklärung abgeben?

Während Angestellte eine freiwillige Steuererklärung abgeben können, sind Selbstständige dazu verpflichtet: Wer Einnahmen aus selbstständiger Arbeit erzielt, muss zumindest den Mantelbogen sowie die Anlage S der Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. Je nach Höhe der Betriebseinnahmen möchte das Finanzamt außerdem entweder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder eine Bilanz sehen. Wer beispielsweise weniger als 17.500 € Umsatz in einem Jahr gemacht hat, kann eine EÜR abgeben, wer hingegen mehr eingenommen hat, muss eine Bilanz vorlegen.

Die Umsatzsteuererklärung muss sinnvollerweise nur dann abgegeben werden, wenn man Umsatzsteuer einnimmt. Es gibt jedoch eine Reihe umsatzsteuerfreier Berufe sowie Tätigkeiten, z. B. Angehörige der Heilberufe sowie Lieferungen; außerdem sind Kleinunternehmer von der Abgabe dieser Steuererklärung für Selbstständige befreit.

Eine Gewerbesteuererklärung wiederum ist für Kapitalgesellschaften relevant: Alle Gewerbetreibenden im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG unterliegen gemäß § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer und müssen folglich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Auch Freiberufler unterliegen der Gewerbesteuer, sobald sie ihre freiberufliche Tätigkeit in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder AG ausführen. Kapitalgesellschaften sind im Übrigen auch körperschaftsteuerpflichtig und müssen somit ebenfalls diese Steuererklärung abgeben.

Es kann also sein, dass gleich mehrere Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Da das Ausfüllen oft ein längeres Prozedere bedeutet, ist es sogar empfehlenswert, eine versierte Steuerkanzlei mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Welche Fristen müssen Selbstständige
bei Steuererklärungen beachten?

Bei der Steuererklärung für Selbstständige müssen einige Dinge beachtet werden. In puncto Abgabefristen gilt es grundsätzlich, nur einen Termin zu beachten: Ihre Steuererklärung müssen Selbstständige bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Einkommen-, Gewerbe- oder Umsatzsteuererklärung handelt. Diese Frist gilt aber nur, wenn man die Formulare selbst ausfüllt. Da dies gerade für Laien ohnehin keine einfache Aufgabe ist, bietet es sich an, die Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass Selbstständige sich die Arbeit sparen – wird die Erstellung der Steuererklärung einem Steuerberater anvertraut, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. So kann sich die Abgabe je nach Steuererklärung für Selbstständige bis zum 31. September des Folgejahres sowie in Einzelfällen sogar bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres hinauszögern.

Abgabefristen für Steuererklärungen, die Selbstständige aus Land- und Forstwirtschaft abgeben müssen, können hiervon abweichen. Entspricht das Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr, was z. B. im saisonalen Betrieb der Fall sein kann, ist die Steuererklärung spätestens fünf Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres beim jeweiligen Finanzamt einzureichen. Auch in diesem Fall kann der Fiskus Fristverlängerungen einräumen.

Das müssen Selbstständige beim Thema Steuern beachten

Wer damit rechnet, dass seine Umsätze im laufenden Jahr eine gesetzliche Grenze von 17.500 € nicht übersteigen werden, kann beim Ausfüllen des Formulars zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung beantragen. Damit gilt man als Kleinunternehmer und wäre von der Umsatzsteuer sowie von der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung befreit. Selbstständige sollten an dieser Stelle einen Steuerberater des Vertrauens konsultieren, da dieser am besten einschätzen kann, ob sich die Kleinunternehmerregelung im Einzelfall lohnt oder nicht.

Wichtig:
Sobald man höhere Umsätze erzielt, wird man sofort umsatzsteuerpflichtig, was bei Unwissenheit zu immensen Steuernachzahlungen führen und für ein Unternehmen existenzbedrohlich sein kann.

In puncto Steuererklärung müssen Selbstständige zwar wissen, was versteuert werden muss, aber auch das, was sie von der Steuer absetzen können, ist von Interesse. Wissenswert ist, dass viele Kosten, die dem Selbstständigen entstehen und der Erzielung von Gewinnen dienen, steuerlich absetzbar sind. Wer hier nicht alles beachtet, verschenkt unter Umständen eine Menge Geld. Ein Steuerberater kennt sich in dieser Materie jedoch bestens aus und kann unter Umständen die Steuerlast des Selbstständigen minimieren.

Vielen drängen sich daher beim Thema Steuererklärung Fragen auf wie z. B.: Wann darf ein Pkw als Betriebsvermögen eingestuft werden und wann lohnt sich das nicht? Darf man ein Arbeitszimmer sowie die Arbeitsmittel in der eigenen Wohnung steuerlich geltend machen? Wie steht es um die Versicherungen? Diese und andere Fragen kann ein Steuerberater am besten beantworten und außerdem Tipps zur Steueroptimierung geben.

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