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Ist eine Haushaltshilfe steuerlich absetzbar?
Das sollte man wissen!

Was sich viele fragen: Ist die Haushaltshilfe steuerlich absetzbar? Unter bestimmten Umständen durchaus, doch dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit bei der Steuererklärung alles korrekt ist.

Wann ist eine Haushaltshilfe steuerlich absetzbar? Putzen, Wäsche waschen und einkaufen – in jedem Haushalt fallen täglich viele Aufgaben an, und nicht jeder findet die Zeit, sich selbst um alles zu kümmern. Wenn der Job und zum Beispiel die Kinderbetreuung einen Großteil des Tages einnehmen, entscheiden sich viele dafür, eine Haushaltshilfe zu engagieren, die für Entlastung im Haushalt sorgt. Doch das kostet natürlich, und deshalb fragt man sich auch, ob eine Haushaltshilfe steuerlich absetzbar ist. Grundsätzlich fallen Reinigungskräfte in privaten Haushalten unter den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, aber damit die Kosten durch das Finanzamt anerkannt werden, müssen ein paar Aspekte beachtet werden.

So ist die Haushaltshilfe steuerlich absetzbar

Erklärung
Das Steuerrecht fasst Dienstleistungen, die innerhalb des Haushaltes anfallen und statt von einem Mitglied desselben von einem externen Dienstleister gegen Bezahlung übernommen werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen zusammen.

Eine Haushaltshilfe fällt per Definition also in diesen Bereich und kann daher unter diesem Aspekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Für die Anrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung ist zunächst die Anstellungsart entscheidend. In vielen Fällen werden Haushaltshilfen als sogenannte Minijobs bzw.
450-Euro-Jobs angemeldet. Dann können 20 % der Kosten pro Haushalt und insgesamt maximal 510 € pro Jahr in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Hierzu muss der private Arbeitgeber den Minijobber bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden. Dort befindet sich die Minijob-Zentrale, bei der der Arbeitgeber einen Haushaltsscheck anfordern kann. Dieses Formular muss ausgefüllt und von ihm und der Hilfskraft unterschrieben zurückgesendet werden. Alles Weitere übernimmt die Behörde. Am Jahresende gibt es automatisch eine Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen. Anhand dessen kann der Arbeitgeber seine Ausgaben steuermindernd in seiner Steuererklärung geltend machen.

So kann man die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen.

Diese Kosten bringt eine Haushaltshilfe mit sich

Anders verhält es sich, wenn

  • eine Haushaltshilfe im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem Haushalt angestellt ist oder
  • ein selbstständiger Dienstleister für die Reinigungsarbeiten beauftragt wird.

Bei diesen beiden Modellen kann man zwar ebenfalls einen Teil der Kosten für die Haushaltshilfe steuerlich absetzen. Hier gilt allerdings folgendes: Es können 20 % der Kosten abgesetzt werden, wobei ein jährlicher Höchstbetrag von 4.000 € festgesetzt wurde. Es ist jedoch nicht möglich, Vor- oder Rückträge aus dem vorangegangenen bzw. folgenden Kalenderjahr anzurechnen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Pflege- und Betreuungsleistungen. Bei Handwerkerleistungen können von den Ausgaben 20 %, maximal jedoch 1.200 € geltend gemacht werden. Für Materialkosten ist keine Steuerminderung vorgesehen.

Wenn die Haushaltshilfe in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt wird, benötigt man ihre Steueridentifikationsnummer. Dadurch hat der Steuerberater Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bei der Finanzverwaltung hinterlegt sind. Das ist notwendig um die monatliche Lohnsteuer korrekt zu berechnen.

Außerdem muss die Haushaltshilfe vom privaten Arbeitgeber bei der jeweiligen Krankenkasse angemeldet werden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung tragen. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gilt: Der Arbeitgeber zahlt jeweils die Hälfte der Beiträge dazu. In der eigenen Steuererklärung sorgen neben dem Lohn für die Haushaltshilfe auch diese Sozialversicherungsbeiträge für steuerliche Ermäßigungen.

Was ist beim Einsatz von Au-pairs zu beachten?

Nicht nur die Haushaltshilfe ist steuerlich absetzbar. Auch die Kosten für ein Au-pair können in der Steuererklärung angegeben werden. Unterstützung im Haushalt ist aber nicht nur in Form einer Haushaltshilfe möglich, auch ein Au-pair kann zum Beispiel wichtige Aufgaben im Haushalt von Familien übernehmen. Wer über die Einstellung eines Au-pairs nachdenkt, stellt sich auch oft die Frage, ob die Kosten genau wie bei einer Haushaltshilfe steuerlich absetzbar sind. Da ein Au-pair in der Regel sowohl mit Aufgaben innerhalb des Haushaltes als auch mit der Kinderbetreuung betraut ist, können Steuerzahler hier die Kosten zur Hälfte wie bei einer Haushaltshilfe und die andere Hälfte als Kinderbetreuungskosten absetzen. Allerdings ist es auch möglich, durch eine spezifische Aufgabenzuteilung innerhalb des Au-pair-Vertrages andere Aufteilungen umzusetzen und diese entsprechend anders steuerlich geltend zu machen.

Wichtig ist hierbei vor allem, was im Vertrag festgehalten wurde. Bei der Aufteilung der Aufgaben gibt es allerdings auch ein paar Vorgaben und Begrenzungen: Vom Finanzamt wird ein Zeitanteil von 80 zu 20 % akzeptiert. So könnten also

  • 80 % auf die Kinderbetreuung und
  • 20 % auf Haushaltsarbeiten entfallen.

Die Kosten für die Kinderbetreuung sind bei Au-pairs vom Einkommensteuergesetz und dessen Vorschriften abhängig.

Wichtig:
Bei Kindern über sechs Jahren können die Betreuungskosten nur steuerliche geltend gemacht werden, wenn beide Ehepartner berufstätig sind bzw. der Alleinerziehende einen Job hat.

Ob die Haushaltshilfe steuerlich absetzbar ist,
weiß der Steuerberater

Übrigens können noch weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Au-pair stehen, steuerlich abgesetzt werden. Hierunter fallen beispielsweise

  • die Vermittlungsgebühr,
  • das Taschengeld,
  • der Zuschuss zum Sprachkurs,
  • die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel,
  • die Prämien für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung,
  • Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft und
  • die kostenlose Verpflegung.

Um diese richtig berechnen zu können, gibt es eine Liste der amtlichen Sachbezugswerte, die jährlich neu veröffentlicht wird. Sie dient als Grundlage für die individuelle Berechnung. Wer darüber hinaus die An- und Abreise seines Au-pairs finanziert, kann die Kosten, die dafür entstanden sind, in der Steuererklärung angeben.

Es wird deutlich, dass die Antwort auf die Frage, ob und inwieweit eine Haushaltshilfe steuerlich absetzbar ist, von vielen Faktoren und Details abhängig ist. Manchmal sind diese auch nicht so einfach zu durchschauen und müssen erstmal in Ruhe geprüft und eingeordnet werden. Je nach Fall kann es auch sinnvoll sein, bei der Steuererklärung einen Steuerberater hinzuzuziehen, denn dieser kennt alle Möglichkeiten, wie man eine Haushaltshilfe steuerlich korrekt absetzen kann.

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