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Das Wichtigste rund um die Steuerklassen

Die Einordnung in die Steuerklassen entscheidet darüber, wie viel Netto vom Bruttogehalt für Arbeitnehmer in Deutschland bleibt. Aber was spielt bei der Lohnsteuerklasse eine Rolle und wie wechselt man sie? Wir geben einen Überblick.

Die eigene Steuerklasse zu bestimmen, ist gar nicht so schwer Wenn es um Steuern geht und darum, was der Einzelne zahlen muss, wird es häufig kompliziert. Für eine gewisse Erleichterung sorgt das Finanzamt, indem es jedem Arbeitnehmer eine Steuerklasse zuordnet. Das macht deshalb Sinn, weil jeder Arbeitnehmer Lohnsteuer abführen muss. Durch die Steuerklasse wird einheitlich festgelegt, wie hoch diese Abgaben ausfallen.

In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen, die entsprechend mit den Zahlen 1 bis 6 beziffert sind und sich in erster Linie nach dem Familienstand richten. Die Steuerklasse hat letztlich sogar Auswirkungen auf die Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld sowie Unterhalt. Das liegt daran, dass sich die Höhe dieser Leistungen jeweils nach dem Nettoarbeitslohn des Arbeitnehmers richtet, der ihm zuletzt gezahlt wurde, bevor er von den Ersatzleistungen Gebrauch machen musste.

Hier ein Überblick über die Steuerklassen

Steuerklasse 1
Sie gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer, aber auch für Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben oder deren Ehepartner dauerhaft im Ausland wohnt. Seit 2015 zählen hierunter auch Verwitwete, aber nur wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2014 verstorben ist. Wenn ein Arbeitnehmer beschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, wird er der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Steuerklasse 2
Hierunter fallen Alleinerziehende, was daran festzumachen ist, dass ihnen der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zusteht. Den erhalten sie, wenn sie alleinstehend sind und in ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt.

Steuerklasse 3
Sie gilt für verheiratete Arbeitnehmer, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Beide Ehepartner müssen im Inland und dürfen nicht getrennt leben. Außerdem darf der Ehepartner des Arbeitnehmers seinerseits keinen Arbeitslohn beziehen oder, wenn er welchen bezieht, darf er damit nicht der Steuerklasse 5 zugeordnet sein.

Steuerklasse 4
Darunter werden alle verheirateten Arbeitnehmer eingeordnet. Die drei einzigen Bedingungen sind dabei, dass beide Ehepartner Arbeitslohn erhalten, in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse 5
In diese Lohnsteuerklasse rutscht ein Ehepartner, der vorher in Klasse 4 eingeordnet war, wenn der andere in die Klasse 3 eingereiht wird. Das kann nur auf Antrag beider Ehepartner geschehen. Wie es dazu kommen kann, wird weiter unten erklärt.

Steuerklasse 6
Sie gilt für alle Arbeitnehmer, die Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten. Die Zuordnung ermöglicht die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Lohn aus dem zweiten Job und möglichen weiteren Dienstverhältnissen. Diesen Lohnsteuerabzug sollten Betroffene von dem Arbeitgeber vornehmen lassen, der den geringeren Lohn zahlt.

Ehepaare können zwischen Steuerklassen wählen

Bei Ehepartnern ist das Thema Steuerklassen etwas vielschichtiger.
Bei Ehepaaren gibt es in Bezug auf die Lohnsteuerklassen einige Besonderheiten zu beachten. Wenn beide Partner berufstätig sind, werden beide grundsätzlich gemeinsam besteuert. Das macht durchaus Sinn, da es für sie günstiger ist. Wenn es um den Abzug der Lohnsteuer geht, kann aber nur der eigene Lohn des Arbeitnehmers dafür zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Jahres ist die Zusammenführung der beiden Löhne möglich. Dann lässt sich die Jahressteuer ermitteln. Ehepaare kommen also oft nicht drumherum, im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer zu bezahlen. Aber um dem Jahresergebnis so nahe wie möglich zu kommen, haben verheiratete Paare die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen.

Die Kombination aus der Steuerklasse 4 für beide Ehepartner bietet sich an, wenn Beide in etwa gleich viel verdienen. Diese Kombination wird vom Finanzamt zudem als gesetzlicher Regelfall angesehen. Etwas anders liegen die Dinge, wenn das Einkommen der Ehepartner unterschiedlich hoch ausfällt. Der Partner mit dem besseren Verdienst kommt dann in die Steuerklasse 3 und der Partner mit dem geringeren Einkommen wird nach dem Satz der Klasse 5 besteuert. Die Berechnung könnte wie folgt aussehen: Der Partner mit der Steuerklasse 3 erzielt etwa 60 % und der Partner mit der Steuerklasse 5 etwa 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens.

Wichtig:
Wenn von einem verheirateten Paar die Steuerkombination 3 und 5 gewählt wurde, liegt eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vor. Es besteht außerdem die Gefahr einer erhöhten Nachzahlung, denn seit 2010 wird bei der Steuerklasse 5 beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt.

Gründe für die Anpassung der Lohnsteuerklasse

Möchte ein Ehepaar seine Steuerklasse wechseln, kann es das relativ leicht tun. Es füllt dazu einfach das Formular “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten” aus und geht damit zum für sie zuständigen Finanzamt. Wer gerade erst geheiratet hat, muss zudem das Familienstammbuch mitbringen. Abgesehen von dem Wechsel bei Ehepaaren, wird die Steuerklasse bei allen anderen Arbeitnehmern immer dann angepasst, wenn es bei den Familienverhältnissen irgendwelche Veränderungen gegeben hat. Folgendes nimmt Einfluss:

  • Heirat
  • Trennung oder Scheidung vom Ehepartner
  • Tod des Ehepartners
  • Die Geburt eines Kindes als Alleinstehende
  • Der Beginn eines Nebenjobs zusätzlich zum Hauptberuf, für den eine zweite Lohnsteuerkarte notwendig ist

Die Steuerklasse entscheidet nun darüber, bis zu welchem Betrag der monatliche Arbeitslohn steuerfrei ist. Hier ist eine Übersicht darüber:

Die Steuerklassen sind entscheidend bei der Frage, wie der Arbeitslohn versteuert wird.

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