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Steuererklärung: Frist einhalten besonders wichtig

In Sachen Steuern kennt der Staat keinen Spaß – auch nicht wenn es um die Steuererklärung und die Frist für deren Abgabe geht. Je nachdem, ob die Steuererklärung verpflichtend oder freiwillig ist, gelten unterschiedliche Fristen für den Steuerzahler. Diese Abgabefrist sollte auf jeden Fall eingehalten werden, sonst drohen Kürzungen bei der Steuererstattung.

Bei der Steuererklärung gilt eine feste Frist. Besonders beliebt ist die alljährliche Steuererklärung nicht, doch wer auf eine Steuerrückzahlung hofft oder gar zur Abgabe einer solchen Erklärung verpflichtet ist, der sollte sich dieser Aufgabe mit der nötigen Zeit und Sorgfalt widmen.

Die besten Tipps und Kniffe sowie die Frist für die Steuererklärung kennt der Steuerberater, der seinen privaten und geschäftlichen Klienten dabei hilft, ihre Kosten wirksam geltend zu machen. Hierzu zählen auch die Kosten für den Steuerberater.

Wichtiges zur Abgabe der Steuererklärung

Eine vollständige und gute Steuererklärung anzufertigen, bedeutet jedoch nicht nur die entsprechenden Formulare auszufüllen und abzuschicken, sondern auch die vorgegebenen zeitlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Obwohl die Steuererklärung rückwirkend gemacht wird, gibt es hier eine Frist, die beachtet werden muss, damit das Finanzamt nichts beanstanden kann. Eine große Erleichterung in Sachen Steuern ist die elektronische Form der Steuererklärung, denn so ist es heute nicht mehr nötig, die Formulare per Post zu schicken, sondern diese können auf elektronischem Weg direkt beim Finanzamt eingereicht werden. Wer sich bei der Steuererklärung nicht an diese Abgabefrist hält, die je nach Fall variiert, dem drohen hier Nachteile. Doch welche Regelungen gibt es genau?

Die Steuererklärung – bis wann muss sie gemacht sein?

Bis zu welcher Frist die Steuererklärung abgegeben sein muss, richtet sich vor allem nach folgenden Kriterien:

  • Erklärung wird selbst erstellt oder durch den Steuerberater
  • Steuererklärung ist freiwillig oder verpflichtend
  • für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Landwirte gelten andere Regelungen

Wer seine Einkommensteuererklärung selbst macht, für den gilt die Frist am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres, für das er die Steuererklärung anfertigt. Doch wer einen professionellen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis zum Ende des darauffolgenden Jahres Zeit, seine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, lohnt sich also gleich doppelt, denn neben der pünktlichen Abgabe, können sich Mandanten auch darauf verlassen, dass alle Möglichkeiten, Steuern zu sparen, genutzt wurden.

Wer allerdings eine freiwillige Steuererklärung macht, hat eine längere Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, denn ganze vier Jahre ist hierfür Zeit. Eine freiwillige Steuererklärung kann jeder Arbeitnehmer abgeben und das eben auch im Nachhinein. Empfehlenswert ist das vor allem, wenn man Werbungskosten wie Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen hat. Auch in einem solchen Fall hilft der Steuerberater weiter und übernimmt den gesamten Prozess der Steuererklärung.

Versäumnis mit Folgen:
Wenn bei der Steuererklärung die Frist verpasst wurde

Für jede Steuererklärung ist eine Frist einzuhalten

Die jährliche Einkommensteuererklärung ist für Arbeitnehmer die Chance, absetzbare Ausgaben wie beispielsweise die Werbungskosten in Form der Entfernungspauschale geltend zu machen und so bereits gezahlte Steuern vom Staat zurückerstattet zu bekommen. Ein erfahrener Steuerberater ermittelt diese Werte zielgenau und macht sie an der richtigen Stelle geltend. Wichtig ist hierbei auch, dass stets die neuesten Steuergesetze und Urteile einbezogen werden. Der Steuerfachmann ist daher der richtige Ansprechpartner für diejenigen, die alle Möglichkeiten einbeziehen wollen, um Steuern zu sparen.

Bei der verpflichtenden Steuererklärung, die nicht nur Selbstständige und Freiberufler einreichen, sondern die unter bestimmten Umständen – wie dem Beziehen von Mieteinnahmen oder staatlicher Leistungen – auch angestellte Arbeitnehmer oder Rentner betrifft, ist die fristgerechte Steuererklärung natürlich besonders wichtig. Auch hier kümmert sich der Steuerberater um alle formalen und inhaltlichen Fragen und nimmt so seinem Klienten viel Arbeit ab. Als Mandant sollte man lediglich gut vorbereitet zum vereinbarten Termin erscheinen und alle nötigen Unterlagen parat haben bzw. diese zügig nachreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Das passiert, wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung überschritten wurde

Wer jedoch seine Steuererklärung zu spät abgegeben hat, dem drohen daraus resultierende Konsequenzen. Bei einer verspäteten Abgabe kann der Staat zum Beispiel einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % des Steuerbetrages erheben, wobei sich die Höhe des Zuschlages nach vielerlei Kriterien, wie etwa die Länge der Fristüberschreitung und die eventuellen wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus der Verspätung ergeben, richtet. In jedem Fall gilt es also, bei der Steuererklärung die geltende Frist einzuhalten, damit keine Nachteile bei der Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuern drohen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte man sich im Sinne der Schadensbegrenzung dennoch bemühen, die Steuererklärung so schnell wie möglich nachzuholen und einzureichen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, schriftlich beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn man bereits vor Ende der Frist merkt, dass man es nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig bei der Behörde einzureichen. Diese wird in der Regel gewährt, wodurch sich die Frist zur Einreichung auf den
30. September verlängert. Natürlich sollte man diese Frist wiederum unbedingt einhalten.

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