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Steuerbescheid prüfen: So hilft der Steuerberater

Bekommt man seinen Steuerbescheid zugestellt, empfiehlt es sich, diesen sorgfältig zu prüfen. Eine erste Überprüfung der Daten kann man zwar selbst vornehmen, bei Unklarheiten oder konkreten Zweifeln an der Richtigkeit lohnt es sich aber meist, einen Steuerberater zurate zu ziehen und diesen den Steuerbescheid prüfenzu lassen. Dieser hilft auch bei einem eventuell einzulegenden Einspruch.

Den Steuerbescheid prüfen: Häufig ist dieser fehlerhaft.Einige Wochen oder Monate nach Abgabe der Steuererklärung erhält man vom Finanzamt den Steuerbescheid, welcher die Höhe der noch zu zahlenden Steuern bzw. die Höhe der Steuerrückerstattung festschreibt. Nicht selten ist der Steuerbescheid fehlerhaft; die Stiftung Warentest ermittelte vor einigen Jahren einen Wert von 20 %, und der Bund der Steuerzahler geht sogar von gut 30 % aus – um einen Steuerbescheid prüfen zu lassen, empfiehlt sich die Kooperation mit einem erfahrenen Steuerberater. Etwa zwei Drittel der Einsprüche gegen den Steuerbescheid sind von Erfolg gekrönt. Es lohnt sich also auf jeden Fall, seinen Steuerbescheid nicht einfach abzuheften, sondern ihn gründlich zu lesen und mit den in der Steuererklärung gemachten Angaben abzugleichen.

Unser -Tipp für Sie:
Von der Steuererklärung sollte man stets eine Kopie für sich erstellen, damit eventuelle Fehler im Steuerbescheid genau analysiert werden können.

Warum sind so viele Steuerbescheide fehlerhaft? Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen liegt dies daran, dass immer mehr Steuererklärungen elektronisch abgegeben und zum Großteil automatisch bearbeitet werden. Auch einer noch so komplexen Steuersoftware können unmöglich alle Details auffallen, die nicht korrekt in den Gesamtzusammenhang eingeordnet wurden. Zudem haben auch die Finanzbehörden unter der klammen Haushaltslage von Bund und Kommunen zu leiden, sodass die Angestellten häufig überarbeitet sind.

Wie kann man einen Steuerbescheid prüfen?

In vielen Fällen ist es nicht eindeutig, ob bestimmte Angaben als Fehler gewertet werden sollen bzw. müssen – Klarheit schafft hier nur ein Urteil der zahlreichen deutschen Finanzgerichte. Das Bundesministerium für Finanzen verzeichnete beispielsweise für das Jahr 2009 mehr als 6 Millionen Einsprüche gegen den Steuerbescheid; in über 4 Millionen Fällen musste das zuständige Finanzamt dem Steuerzahler Recht geben. Treten also Fragen zum Steuerbescheid auf, bzw. erscheinen die zu entrichtenden Steuern zu hoch oder wurden Werbungskosten nicht anerkannt, ist es ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen. Der Experte findet den Fehler garantiert und kümmert sich unverzüglich um die Richtigstellung der Steuerbilanz.

Aber nicht nur die Höhe der Steuer selbst kann zu Ungereimtheiten führen, auch bei der Anerkennung von steuermindernden Posten wie Werbungskosten und Sonderausgaben kann es zu Problemen kommen. Erkennt das Finanzamt diese nicht an, sieht der Steuerzahler auch das auf seinem Steuerbescheid. Auch wenn Beamtensprache im Allgemeinen nicht zum Lesen einlädt, sollte man sich beim Prüfen des Steuerbescheides besonders die sogenannten Erläuterungen zur Festsetzung besonders aufmerksam anschauen. Hier begründet die Behörde eventuelle Abweichungen zwischen der Steuererklärung und dem Steuerbescheid, aber auch nachzureichende Angaben können hier vermerkt werden.

Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht hinauszögern

Wer den Steuerbescheid prüfen will, aber unsicher ist, kann einen Steuerberater einsetzen.

Absolute Sicherheit über die Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheids kann nur ein ausgebildeter Steuerberater gewährleisten. Über kurz oder lang kommt man an der Kooperation mit einem Steuerberater nicht vorbei. Wer sich bis jetzt noch eigenständig um seine Steuerangelegenheiten gekümmert hat, sollte nun handeln, sich einen Steuerberater seines Vertrauens auswählen und die Basis für eine langjährige Zusammenarbeit legen, von der beide Seiten profitieren. Die Ratschläge und die praktische Hilfe des Steuerberaters sparen dem Steuerzahler Zeit und mitunter auch Geld.

Möchte man Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen, sollte man sich möglichst zeitnah an einen Steuerberater zur Prüfung des Dokumentes wenden, denn es gilt eine Frist von einem Monat. Diese Einspruchsfrist beginnt nach Ablauf einer Dreitagefrist nachdem das Finanzamt den Steuerbescheid bei der Post aufgegeben hat. Nach drei Tagen gilt der Bescheid als zugestellt und die einmonatige Frist beginnt. Es lohnt sich also, schnell einen genauen Blick auf den erhaltenen Steuerbescheid zu werfen und im Zweifelsfall zeitnah einen Termin zur Beratung in der Steuerkanzlei zu vereinbaren, um rechtzeitig handeln zu können.

Hilfe bei der Prüfung des Steuerbescheids suchen

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid, auch Rechtsbehelfsverfahren genannt, sollte schriftlich erfolgen und wichtige Angaben, wie Adresse, Steuernummer und gegen welchen Bescheid man sich richtet, enthalten. Auch die ausführliche Begründung darf nicht fehlen, mit der man den Einspruch rechtfertigt. Besteht hier Unsicherheit, hilft der Steuerberater beim Aufsetzen des Schreibens und der Begründung des Einspruchs weiter. Allerdings sollte man auch im Hinterkopf behalten, dass der Steuerbescheid vollständig durch die Behörde geprüft wird und auch zu Gunsten des Steuerzahlenden gemachte Fehler korrigiert werden können.

Gibt das Finanzamt dem Einspruch nicht statt, bleibt noch der Weg der Klage beim Finanzgericht, auch hier begleitet der Steuerberater seinen Mandanten kompetent und mit der nötigen Erfahrung. Im Zweifel kann es aber auch sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Steuerrecht, hinzuzuziehen.

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