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Diese Vorteile bieten Steuerberater
für Autohändler

Mit Kompetenz und Fachwissen kann ein Steuerberater für Autohändler punkten. Die Mandanten profitieren hierbei von seinem Know-how, egal ob es um Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer oder Tipps zum Führen des Betriebes geht.

Ein Steuerberater für Autohändler kann für das Unternehmen extrem wichtig sein. Wer sich als Autohändler selbstständig machen will oder bereits einen Autohandel betreibt, sollte sich einen kompetenten, auf die Automobilbranche spezialisierten Steuerberater zulegen. Ein Steuerberater für Autohändler ist nicht nur für buchhalterische Aufgaben notwendig – insbesondere Existenzgründer tappen oft in die Steuerfalle beim Autoankauf.

Gerade in diesem Bereich müssen Autohändler einiges beachten, damit sie keine Verluste einfahren. Es gelten beispielsweise unterschiedliche Steuerregelungen für den Ankauf von beschädigten Leasingfahrzeugen sowie für den An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen. Wer sich in diesem Bereich nicht auskennt, läuft Gefahr, viel Geld zu verschenken oder gar hohe Steuerforderungen seitens des Finanzamtes zu riskieren. Ein Steuerberater für Autohändler kennt alle steuerlichen Fallen des Autohandels und kann dem Händler den richtigen Weg aufzeigen.

Warum ein Steuerberater für Autohändler wichtig ist

Der erste Schritt für einen Autohändler, der sich gerade erst selbstständig macht, ist die Anmeldung eines Gewerbes. Entscheidend hierfür ist die Stadt, in der der Handel eröffnet werden soll – an das entsprechende Gewerbeamt muss man auch seine Anfrage stellen. In der Folge werden noch weitere Behördengänge nötig. Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist nämlich Pflicht und das Finanzamt fordert von nun an eine ordentliche Steuererklärung. Ein Steuerberater für Autohändler kann hier deutliche Entlastung bringen.

Ein Steuerberater für Autohändler kann sowohl nur beratend als auch aktiv unterstützen. Alle Einkünfte aus dem Auto- und Gebrauchtwagenhandel unterliegen der Gewerbe- und der Einkommensteuer. Darüber hinaus muss beim An- und Verkauf von Fahrzeugen Umsatzsteuer von 19 % gezahlt werden – allerdings können hierbei unterschiedliche Steuerregelungen gelten. Dabei können Autohändler z. B. von der sogenannten Differenzbesteuerung profitieren:

Erklärung
Kauft ein Händler einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Verkäufer ein Fahrzeug mit der Absicht ab, dieses gewerblich weiter zu veräußern, kann er anstelle der Regelbesteuerung nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis versteuern.

Allerdings muss man hierbei aufpassen, denn sollte sich herausstellen, dass eine Differenzbesteuerung nicht anwendbar war, muss sowohl auf den Ankaufs- als auch auf den Verkaufsvorgang die Regelbesteuerung angewendet werden. Dies hätte zur Folge, dass die Marge des Autohändlers schlimmstenfalls ins Negative rutscht. Ein Steuerberater für Autohändler kennt sich mit eben dieser Problematik aus und kann dabei helfen, mögliche Fehler zu vermeiden.

Umsatzsteuer und Jahresabschluss – darauf kommt es an

Fachwissen und Know-how zeichnen den Steuerberater für Autohändler vor allem aus. Ein Steuerberater kann für Autohändler in erster Linie wichtig werden, wenn es um die Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Lohnabrechnungen geht. Denn selbstverständlich müssen die Einkünfte aus dem Handel – ganz gleich ob hier Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – versteuert werden. Vor allem Gewerbe- und Einkommenssteuer fallen hierbei an.

Dem Thema Umsatzsteuer sollte erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden, denn gerade beim An- und Verkauf von Fahrzeugen können unterschiedliche Steuerregelungen greifen. Damit ein Autohändler hier alles richtig macht und auch zu seinem Vorteil ausschöpft, macht es Sinn, sich die Unterstützung von einem Steuerberater zu suchen.

Außerdem kann der Steuerexperte bei der langfristigen Planung des Autohandels helfen. Dabei spielen folgende Fragen eine Rolle:

  • Wie kann der Gewinn maximiert werden?
  • Wovon profitiert der Inhaber ganz besonders?
  • Worauf muss er ein größeres Augenmerk legen, damit später keine Einbußen drohen oder sogar die Existenz als Unternehmer auf der Kippe steht?

HIerbei weiß der Profi Rat und hilft, einen florierenden Betrieb aufrechtzuerhalten.

Unser -Tipp für Sie:
Autohändler, die ihren Betrieb aufgeben oder an einen Nachfolger übertragen wollen, sollten ebenfalls den Rat eines Steuerberaters einholen.

Ein Steuerberater für Autohändler lohnt sich auch im Rahmen der Existenzgründung

Insbesondere diejenigen, die sich als Autohändler selbstständig machen wollen, sollten nicht unvorbereitet mit dem Geschäft anfangen. Zwar ist eine Gewerbeanmeldung schnell erledigt und auch die Mitgliedschaft in der IHK, die verpflichtend ist, ist keine Herkulesaufgabe. Eine Existenzgründerberatung lohnt sich jedoch auch für angehende selbstständige Autohändler. Hierfür sollte idealerweise ein Steuerberater für Autohändler aufgesucht werden, denn dieser kennt sich mit der Automobilbranche sowie deren steuerlichen Besonderheiten bestens aus.

Der Steuerexperte erklärt dem Autohändler, worauf dieser aus steuerrechtlicher Sicht achten muss und wo Fallen lauern können. Besonders in den ersten Jahren der Selbstständigkeit ist es immens wichtig, möglichst geringe Verluste einzufahren. Im schlimmsten Fall kann ein zu sorgloser Umgang bzw. eine mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern das Ende der Selbstständigkeit bedeuten. Der Rat eines Steuerberaters sollte von Autohändlern daher unbedingt eingeholt werden.

Nur Verkauf oder auch Werkstatt? – Viele Fragen zählen

Wichtig ist auch die Frage, ob lediglich Fahrzeuge verkauft werden oder ob auch Reparaturen durchgeführt werden, sprich eine Werkstatt angeschlossen ist. Ist letzteres der Fall, müssen hierfür nicht nur geschulte Fachkräfte beschäftigt, sondern auch gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen und eingehalten werden. Über die hier erbrachten Leistungen müssen Rechnungen geschrieben werden, und aus steuerlicher Sicht ergeben sich hieraus ebenfalls noch Dinge, mit denen sich ein Steuerberater bestens auskennt.

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