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Steuerberater für Vereine zeichnen sich durch Spezialkenntnisse aus

Gründungsform, rechtliche Einordnung und Einnahmearten: Ein Steuerberater für Vereine muss sich für seine Mandanten in vielen Teilbereichen gut auskennen. Denn dieses Wissen hilft ihm dabei, sämtliche im Einzelfall bestehenden Möglichkeiten zur Steuerbegünstigung und Steuerbefreiung erkennen zu können.

Stets auf der sicheren Seite mit einem kompetenten Steuerberater für Vereine. Deutschland kann man durchaus als Land der Vereine bezeichnen, denn hier engagieren sich besonders viele Menschen für eine gemeinsame Sache und gründen dazu Vereine. In diesem Zuge ist auch eine große Vielfalt entstanden. Vereine streben per Definition nicht nach finanziellem Gewinn – trotzdem wird eine nicht unwesentliche Summe Geld bewegt. Daher müssen auch Vereine steuerlichen Pflichten nachkommen. Alle drei Jahre sind beim zuständigen Finanzamt Steuererklärungen abzugeben. Gerade die Aufgabenteilung ist ein wichtiger Aspekt im Verein. Daher sollte ein Verein intern ordentlich organisiert sein, um auch einem Steuerberater für Vereine eine gute Grundlage für seine Arbeit zu liefern. Steuerberater kennen sich mit allen Details der Steuerberatung für Vereine hinsichtlich der bis zu vier verschiedenen Einnahmequellen eines Vereins aus.

Vereine und ihre Einnahmen: Ein weites Feld

Ausschlaggebend für die steuerliche Beurteilung von Vereinen ist die Frage nach der Gemeinnützigkeit: Denn zählt der Verein zu gemeinnützigen Organisationen, darf er steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Daher muss grundsätzlich zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen unterschieden werden.

Gemeinnützige Vereine sind per Gesetz genau definiert. Unter anderem heißt es dort, dass es sich um Vereine handelt, die nicht mit der Absicht gegründet wurden, Gewinne zu erwirtschaften. Stattdessen kommen sie der Allgemeinheit zugute, haben also einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck, was auch so in der Satzung festgeschrieben sein muss. Ein weiteres Kriterium ist, dass sie nur so viel Geld einnehmen, wie sie zur Aufrechterhaltung ihrer Vereinsziele benötigen. Typische Beispiele für gemeinnützige Vereine sind Sportvereine, Kunst- und Kulturvereine oder Tier- und Naturschutzvereine.

Anders sieht das bei nicht gemeinnützigen Vereinen aus. Sie haben ein wirtschaftliches Interesse und das Ziel, Gewinne zu erzielen. Letztere unterliegen daher – wie auch andere Wirtschaftsunternehmen – der unbeschränkten Besteuerung.

Vereine können auf vier verschiedenen Wegen Einnahmen generieren:

  1. im ideellen Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse
  2. im Zweckbetrieb: gemeinnützige Veranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Lotterien für gemeinnützige Zwecke
  3. im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Bewirtung, Werbeeinnahmen, Altmaterialsammlung
  4. aus der Vermögensverwaltung: Vermietung von Grundbesitz, Bankgeschäfte, Verpachtung Werberechte

Hierbei gilt folgende Regelung: Körperschaft- und Gewerbesteuer ist nur auf Einnahmen zu zahlen, die im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erworben wurden. Die Einnahmen aus den anderen drei Bereichen unterliegen dieser Besteuerung hingegen nicht. Innerhalb der vier übergeordneten Einnahmearten gelten darüber hinaus detaillierte Regelungen, was dazu zählt, was nicht und wie es hierbei konkret mit den Steuern aussieht. Ein Steuerberater für Vereine kann hierbei mit seiner Fachkenntnis weiterhelfen.

Musikvereine profitieren von einem spezialisierten Steuerberater für Vereine. Es wird bereits deutlich, dass die verschiedenen steuerlichen Aspekte wesentlich komplizierter geregelt sind als für Unternehmer, welche ihre Einkünfte entweder aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen. Welche Einkünfte zählen zu welcher Einkommenskategorie? Wie hoch dürfen die Gewinne in den einzelnen Bereichen der Vereinstätigkeit sein? Wie hoch darf das Vermögen eines gemeinnützigen Vereins sein? Ist Umsatzsteuer zu entrichten? – Vereine sehen sich mit einer großen Vielzahl an Fragestellungen konfrontiert, die nur ein spezialisierter Steuerberater für Vereine eindeutig beantworten kann.

Steuerberatung für Vereine: Eine komplexe Angelegenheit

Was zur Komplexität des Steuerrechts beiträgt, sind folgende Unterscheidungen:

Die zahlreichen verschiedenen Vereinsarten:

  1. Sportvereine
  2. Musikvereine
  3. Gesellschaftsvereine
  4. Medien- und Kulturvereine
  5. Tier- und Naturschutzvereine
  6. Freizeitvereine
  7. Soziale und Rettungsvereine
  8. Wirtschaftsvereine
  9. Traditionsvereine
  10. Förder- und Trägervereine


Die rechtliche Einordnung der Vereine in folgende Kategorien:

  1. eingetragen
  2. nicht eingetragen
  3. gemeinnützig
  4. Körperschaft
  5. Verband

Ein wichtiges Thema der Steuerberatung für Vereine ist, mit welchen Formulierungen der Satzung sich eine steuerlich günstige Organisationsstruktur einrichten lässt. Bereits vor der Gründung eines Vereins kann es sehr vorteilhaft sein, einen Steuerberater zu konsultieren. Denn dann können wichtige Aspekte bereits im Vorfeld festgelegt und richtig angegangen werden, die sich während des Vereinsbestehens auf die Finanzen und die Wirtschaftlichkeit auswirken.

Aufgaben eines Steuerberaters für Vereine

Ein Verein muss lediglich alle drei Jahre einen Geschäftsbericht beim Finanzamt vorlegen. Dieser muss jedoch selbstverständlich juristisch einwandfrei sein, damit der Verein Bestand haben kann und seine Gemeinnützigkeit auch dauerhaft gesichert ist. Im Geschäftsbericht geht es vor allem darum, die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Die detaillierte Aufzeichnung dessen dient einerseits der steuerlichen Umsatz- und Gewinnermittlung. Andererseits dokumentieren diese Angaben, dass der Erwerb und die Verwendung der Mittel nicht gegen die Regelung der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften verstoßen.

Die meisten Vereine finanzieren sich vor allem durch

  • Spenden,
  • Zuschüsse und
  • Sponsorengelder.

Diese müssen natürlich korrekt angegeben werden. Ein Steuerberater für Vereine weiß genau, welchen Details der Steuergesetzgebung diese besonderen Einnahmen unterliegen. Somit kann er folgende Aufgaben von der Gründung bis hin zum laufenden Geschäft eines Vereins übernehmen:

  • Unterstützung bei der Vereinsgründung
  • Formulierung der Vereinssatzung
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung
  • Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
  • Prüfung der Bescheide
  • Unterstützung bei Förderanträgen
  • Finanzbuchhaltung
  • Beratung zur Abgrenzung von ideeller und wirtschaftlicher Tätigkeit

Schon kleine Fehler, beispielsweise in der Satzungsgestaltung, können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Mit einem einem kompetenten Steuerexperten an ihrer Seite sind Vereine bei der Formulierung des Geschäftsberichts zum Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit stets auf der sicheren Seite. Ihre Finanzmittel können sie nun bestmöglich zum Erreichen der Ziele ihrer gemeinsamen und oftmals gemeinnützigen Aktivitäten einsetzen.

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