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Den Steuerberater wechseln: So geht man vor

Wenn es um die Steuererklärung geht, will man kompetente und vertrauensvolle Hilfe. Ist man nicht vollends mit seinem Steuerberater zufrieden, sollten man den Steuerberater wechseln und einen besseren Nachfolger finden. Wir geben wichtige Tipps zu diesem Vorhaben.

Es gibt viele Gründe dafür, den Steuerberater wechseln zu wollen.Zu den häufigen Gründen für einen Wechsel des Steuerberaters zählen mangelnde Erreichbarkeit, fehlende Spezialisierung und zu hohe Kosten.

Auch wenn man sich bei seinem Steuerberater nicht zu 100 Prozent aufgehoben fühlt, macht ein Wechsel Sinn. Im schlimmsten Fall versagt der Steuerberater bei einer betrieblichen Außenprüfung oder einer gerichtlichen Vertretung, wodurch dem Mandanten unnötigerweise hohe Mehrkosten entstehen. Manchmal kann aber auch einfach nur ein Umzug der Grund dafür sein, dass man sich nach einem neuen Berater umsieht.

Egal welche Beweggründe dahinter stecken: Wer seinen Steuerberater wechseln möchte, kann dies jederzeit tun. Laut §627 BGB kann der Mandant den Vertrag mit dem Steuerberater ohne Angaben von Gründen jederzeit kündigen, insofern keine vertraglich festgelegten Kündigungsfristen bestehen. Besteht jedoch ein schwerer Vertrauensbruch, können sie den Vertrag in jedem Fall mit sofortiger Wirkung kündigen. In der Regel ist eine Kündigung des Steuerberaters immer zum Ende des Monats möglich. Generell sollte man sich über die geschlossenen Vertragsvereinbarungen im Klaren sein, bevor man den Steuerberater übereilt kündigt.

Sind für den gesamten Vertrag feste Bezüge vereinbart, gilt jedoch nicht § 627, sondern § 626 BGB. Dieser besagt, dass die Kündigung durch den Mandanten nur bei wichtigem Grund möglich ist.

Wichtig:
Ist der Steuerberater bereits mitten in der Bearbeitung einer wichtigen Angelegenheit wie der Steuererklärung, muss ihm trotz des vorzeitigen Wechsels womöglich das volle Honorar entrichtet oder zumindest eine zweite Chance gewährt werden.

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Den Steuerberater kündigen:
Diese Regeln gibt es zu beachten

Kündigt man seinen Steuerberater zu schnell oder ohne die nötige Umsicht, muss man mit doppelten Kosten rechnen . Denn dann muss man eventuell die gleichen Dienstleistungen zweimal bezahlen – einmal beim neuen und einmal beim bisherigen Steuerberater. Wer einen Beratungsvertrag abschließt und seinem Steuerberater somit ein Mandat erteilt, vereinbart oftmals auch konkrete Regelungen zur Beendigung desselben. Dabei müssen jedoch keine Kündigungsfristen festgeschrieben werden.

Wenn der Vertrag ausschließlich mündlich geschlossen, muss der Steuerberater die Chance erhalten, den Auftrag doch noch zur Zufriedenheit seines Kunden auszuführen. Bekommt er diese Chance nicht, kann er das volle Honorar verlangen. Möchte er den Auftrag allerdings nicht mehr ausführen, muss er alle ihm überlassenen Unterlagen unverzüglich wieder aushändigen. Dies gilt allerdings nur, insofern keine Rechnungen mehr offen sind.

Wichtig:
Auch der Steuerberater kann aus freien Stücken kündigen. Er muss seinem Mandanten allerdings ausreichend Zeit einräumen, einen mindestens gleichwertigen Ersatz zu finden. Auch wenn seine Kündigung Fristverletzungen bei Steuerpflichten zur Folge hat, ist sie nicht rechtens. Man spricht hier von einer ‘Kündigung zur Unzeit’.

Den Steuerberater wechseln:
Rechtzeitig die Honorarfrage klären

Der Umzug eines Unternehmens kann der Grund sein, den Steuerberater zu wechseln.Der Steuerberater kann jederzeit gewechselt werden. Ein günstiger Zeitpunkt, um seinen bisherigen Steuerberater zu kündigen, ist das Ende eines Monats. Zudem ist zu beachten, dass der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt keine langwierigen Aufgaben begonnen hat. Das ist vor allem deshalb sinnvoll, weil die Klärung sämtlicher offenen Fragen beim Steuerberaterwechsel, insbesondere im Streitfall um Honorarforderungen, viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch beim Übergang von einer Steuerkanzlei zur nächsten kann es Schwierigkeiten hinsichtlich des Austausches wichtiger Dokumente geben. Unter Umständen liegen dem neuen Steuerberater, der sich ja erst in seinen neuen Fall einarbeiten muss, die erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig vor. In diesem Fall kann er allerdings eine Fristverlängerung beim Finanzamt einfordern.

Es ist wichtig zu wissen, dass für Steuerberater spezielle Berufspflichten zählen. Das heißt, laut ihrem Berufsrecht müssen sie untereinander kooperieren. Behördliche Fristen müssen natürlich weiterhin eingehalten werden, wobei der neue Steuerberater hier eventuell Aufschub erreichen kann. Wenn sich der Mandant nicht selbst darum kümmern will, dass die erforderlichen Unterlagen vom alten zum neuen Steuerberater gelangen, können diese das auch untereinander regeln. Ein Anruf sollte in der Regel reichen, damit der alte Steuerberater alle Unterlagen über den Mandanten an den Nachfolger sendet. Persönliche Notizen und Schriftwechsel mit Dritten müssen dabei nicht herausgegeben werden.

Folgende Unterlagen benötigt der neue Steuerberater:

  • sämtliche Jahreskonten
  • sämtliche Jahresabschlüsse inklusive Kontennachweisen und Anlagevermögen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen- und Saldenlisten
  • alle GDPdU* -Dateien der vergangenen Jahre
  • Arbeitsverträge mit eventuellen Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise und Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen und der zurückliegenden Jahre
  • Originalverträge und -belege falls vorhanden

Was ist GDPdU und für wen hat das die größte Bedeutung?

Erklärung
*Die Abkürzung GDPdU steht für “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen”. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die vom Bundesministerium der Finanzen erlassen wurde. Sie regelt den Zugriff auf digitale Daten, die steuerlich relevante Informationen betreffen.

Bedeutsam ist das vor allem, wenn es um Betriebsprüfungen von Kleinunternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen geht. Das erleichtert aber auch die moderne Buchführung.

Wer den Steuerberater wechseln möchte, sollte einiges beachten

Hat der alte Berater nicht fristgerecht gehandelt und dem Mandanten ist dadurch Geld verloren gegangen, können durchaus Haftungsansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Diese gehen durch den Steuerberaterwechsel auch nicht verloren – erst recht nicht, wenn dies der Grund für den Wechsel war. Die Ansprüche haben Bestand und verjähren erst nach drei Jahren.

Beim Wechsel sollten die Berater zusammenarbeiten

Das Finanzamt sollte über den Wechsel des Steuerberaters informiert werden. Immerhin tritt dieser auch mit der Behörde in Kontakt, wenn es um die Steuererklärung und alles Weitere geht. Die Vollmacht des alten Steuerberaters muss daher auch gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden. Zudem informiert man darüber, wer der neue Berater ist. Jener hilft sicherlich gerne dabei.

Bei der Suche nach einem neuen Steuerberater sollte man sich im Vorfeld klar machen, was einem besonders wichtig ist bzw. welche Erwartungen man hier stellt:

  • Sollte er eine fachliche oder branchenspezifische Spezialisierung haben?
  • Sollte er eine Fremdsprache beherrschen?
  • Sollte er möglichst nah am eigenen Wohnort seine Kanzlei haben?

Solche Kriterien können einem dabei helfen, den passenden Steuerberater für sich zu finden.

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