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So kann man Spenden steuerlich absetzen

Geld oder Gegenstände einem guten Zweck zu stiften, bringt die Frage mit sich, ob manSpenden steuerlich absetzen kann. Hier gibt es Antworten auf diese Frage.

Spenden steuerlich absetzen – das geht. Jedoch gibt es dabei einige Dinge zu beachten. Wer sich als Unternehmen oder Privatperson für einen guten Zweck großzügig zeigt, kann steuerlich begünstigt werden. Denn der Staat sieht vor, dass Wohltäter ihre Spenden steuerlich absetzen können. Allerdings müssen hierfür ein paar wichtige Bedingungen erfüllt sein und bestimmte Formalitäten eingehalten werden. Aus diesem Grund sollten sich Spender rechtzeitig informieren, welche und wie viele Spenden sie absetzen können. In manchen Fällen kann es außerdem ratsam sein, einen Steuerberater einzuschalten, denn dieser kennt nicht nur alle steuerrechtlichen Regelungen, sondern auch die neuesten Gerichtsurteile zum Thema Spenden und Steuern.

Spenden steuerlich absetzen – das sollte man wissen

Zunächst ist bei der Frage, ob Spenden absetzbar sind, zu klären, um welche Art von Spenden es sich handelt. Damit Steuerzahler ihre Spenden von der Steuer absetzen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • die Spenden sind freiwillig
  • der Spender erhält keine Gegenleistung
  • die Spende geht an eine steuerbegünstigte Organisation

Unter steuerbegünstigte Organisationen fallen unter anderem

  • Wohlfahrtsverbände
  • Kirchen
  • Museen
  • Stiftungen
  • gemeinnützige Verbände

Damit die Spende für eine Organisation oder einen Verein steuerlich anerkannt wird, muss die jeweilige Institution entweder eine Bescheinigung über ihre Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorweisen können. Wichtig ist zudem, dass die Organisation ihren Sitz in Deutschland hat. Wenn man dem Obdachlosen am Straßenrand ein paar Euro gibt oder etwas in den Klingelbeutel beim Gottesdienst in der Kirche wandern lässt, erkennt das Finanzamt das nicht als Spende an.

Auch alle Zahlungen an Parteien, die über die Mitgliedsbeiträge hinausgehen, werden als Spenden angesehen. Dazu zählen auch die Beitragsgebühr oder der Mandatsträgerbeitrag. Wichtig ist dabei nur, dass es sich um eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Bei Spenden bis zu 1.650 € bei Singles und bis zu 3.300 € bei Verheirateten wird der Betrag bis zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Sollten die Zuwendungen darüber hinausgehen, können sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden.

Vordruck für die Spendenbescheinigung

Die Höhe, in der Spenden absetzbar sind, ist für private Spenden allerdings begrenzt. Bis zu 20 % der Summe aller Einkünfte können als Spenden steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist es hier möglich, höhere Beträge als Steuervortrag für das folgende Kalenderjahr anzusetzen. Wer sich unsicher ist, ob er eine Spende in seiner Steuererklärung geltend machen kann, lässt sich am besten durch einen Steuerberater unterstützen.

Spenden sind, wenn sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen, als Sonderausgaben absetzbar. Damit das Finanzamt eine Spende anerkennt, müssen der Steuererklärung entsprechende Zuwendungsbestätigungen, auch Spendenquittungen genannt, beigefügt werden. Diese müssen einer bestimmten Form entsprechen und werden von den jeweiligen Organisationen ausgestellt, die die Spenden erhalten. Es handelt sich um einen amtlichen Vordruck, der beispielsweise beim Bayrischen Landesamt für Steuern heruntergeladen werden kann. Bei der Spendenbescheinigung ist zudem zwischen zwei Formularen zu unterscheiden: Hier gibt es eins für Geld- und eins für Sachspenden

Wichtig:
Eine Ausnahme gilt für Spenden bis zu 200 € – hier ist ein vereinfachter Nachweis ausreichend. Es genügt dann entweder ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung, aus welchen der Spender, der Empfänger und der Spendenbetrag hervorgehen. Diese Regelung gilt auch für Spenden in Katastrophenfällen.

Die Besonderheiten bei Sachspenden

Ob Geldbeträge oder Gegenstände – unter bestimmten Voraussetzungen kann man Spenden steuerlich absetzen. Doch Geldspenden sind nicht der einzige Weg, wie Privatpersonen und Unternehmen sich für einen wohltätigen Zweck einsetzen können. Auch Sachspenden dienen der guten Sache und werden von vielen Organisationen und gemeinnützigen Vereinen gerne entgegengenommen. Wie sieht es hier mit der Steuer aus, kann man solche Spenden auch steuerlich absetzen? Grundsätzlich ist auch das möglich, jedoch braucht der Spender neben der Zuwendungsbestätigung eine Angabe zum Gegenwert der Spende, die der Empfänger auf dieser Bestätigung verzeichnen muss.

Dieses Problem entfällt natürlich, wenn jemand neue Dinge spendet. Doch wenn die Gegenstände alt bzw. gebraucht sind, muss ihr gegenwärtiger Wert geschätzt werden. Dazu nutzt man am besten das Internet und vergleicht die dortigen Verkaufspreise für gleiche Gegenstände. Für die Schätzung des eigenen Gegenstandes muss dann natürlich der frühere Kaufpreis berücksichtigt werden, aber auch die Qualität, der Zustand und das jetzige Alter.

Wenn Unternehmen Sachspenden leisten

Da es bei diesem Thema einige Fallstricke gibt, die zu Problemen bei der Anerkennung der Sachspende beim Finanzamt führen können, sehen viele Organisationen davon ab, beispielsweise über Kleiderspenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Spendet wiederum ein Unternehmen Sachgüter, wie z. B. ausrangierte Büromöbel oder Laptops, gibt es auch hier einige steuerliche Hürden, etwa im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, die zuvor bei der Anschaffung der Gegenstände gezahlt wurde.

Neben Geld- und Sachspenden gibt es außerdem noch die Aufwands- und Vergütungsspenden. Diese kommen allerdings eher selten vor, auch bei der Frage, ob man diese Art von Spenden steuerlich absetzen kann, sieht die Antwort nicht ganz so einfach aus, wie bei den Geld- und Sachspenden. Aber was sind Aufwands- und Vergütungsspenden überhaupt?

Beispiel
Aufwandsspende: Wer ehrenamtliche arbeitet, hat womöglich Ausgaben, beispielsweise weil er mit dem Pkw Fahrten dafür erledigt und Spritkosten hat. Er kann auf den Ersatz seiner Aufwendungen verzichten und bekommt stattdessen von der betreffenden Organisation eine Spendenbescheinigung. Diese kann dann in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der Anspruch auf Ersatz der Kosten in der Vereinssatzung steht oder sonstwie schriftlich in einem Vertrag festgehalten wurde.

Beispiel
Vergütungsspende: Mit der betreffenden Organisation wurde im Vorfeld eine Vergütung vereinbart. Wer dann auf das Geld verzichtet, bekommt stattdessen eine Spendenbescheinigung und kann den Betrag von der Steuer absetzen.

Es wird deutlich, dass es rund um die Absetzbarkeit von Spenden einiges zu beachten gilt. Sowohl für Privatleute als auch für Unternehmer, die hin und wieder etwas spenden, kann es durchaus sinnvoll sein, sich zum Thema Spenden und der steuerliche Absetzbarkeit an den Steuerberater zu wenden, um Fehler und eventuelle steuerrechtliche Nachteile zu vermeiden.

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