Hoor & Kock Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB in Saarbrücken
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Rechtsanwalt und Steuerberater Patrick Hoor, LL. M. Köln/Paris betreut Unternehmen und Privatkunden in Fragen des Steuerrechts und Gesellschaftsrechts. Hierbei wird sowohl die klassische Steuerberatungsleistung mit Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Gewinnermittlung und Steuererklärungen abgedeckt als auch die außergerichtliche und gereichtliche Vertretung der Mandanten.
Rechtsanwalt Alexandre Kock ist Partner der Kanzlei. Er berät auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts und Steuerrechts. Dabei gehören Sachverhalte mit internationalem Bezug zu seinen Arbeitsschwerpunkten.
In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Abegg & Abegg kann ein umfassendes Beratungsangebot sichergestellt werden. Zu den Kunden der Kanzlei gehören in der Hauptsache kleine bis mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen in den Bereichen Forderungsdeinzug/Inkasso, Verkehrsrecht, Miet- und WEG Recht, Insolvenzrecht, Familienrecht, Strafrecht und Erbrecht.
Ob es sich um eine Sache des Arbeitsrechts oder die Durchsetzung einer grenzüberschreitenden Rechtssache im französischsprachigen Raum handelt – die Kanzlei übernimmt für ihren Mandanten in jeder Situation die reibungslose und klar nachvollziehbare Abwicklung aller Streitigkeiten.
Hoor & Kock Rechtsanwälte und Steuerberater PartGmbB sowie Abegg & Abegg – Ihre zuverlässigen Partner für Recht und Steuer in Saarbrücken
Während sich die Kanzlei Abegg & Abegg sicher in vielen Rechtsbereichen bewegt, werden durch den Einsatz von Steuerberater/Rechtsanwalt Patrick Hoor auch steuerliche Angelegenheiten langfristig und mit einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz behandelt. Von der klassischen Steuerberatung über Jahresabschlüsse bis hin zur Buchhaltung werden alle Angelegenheiten kompetent gelöst und eventuelle Probleme mit individuell ausgearbeiteten Lösungsansätzen angegangen.